1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Nachbarskind spielt ohne Erlaubnis mit Hund

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von toelpel81, 12 Mai 2008.

  1. toelpel81

    toelpel81 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich war dieses Wochenende bei meinen Eltern und die haben Probleme mit dem Nachbarskind und wissen nicht was tun.
    Nachdem unser Golden Retriever im Jänner leider verstorben ist (Multiorganversagen) haben sich meine Eltern im Feber einen Labrador-Retriever-Mix zugelegt. Der Hund ist mittlerweile 6 Monate alt, sehr aktiv, gerade im Zahnwechsel und noch nicht erzogen (geht seit gut einem Monat in die Welpenschule).
    Unsere Nachbarn haben 2 Kinder, wobei die Tochter ca. 4-5 Jahre alt ist. Sie steigt über den Zaun (ca. 1,5m) zu uns, nimmt dem Hund den Knochen weg bzw. zieht ihm den Kochen aus dem Maul, steigt wieder über den Zaun und läuft mit dem Knochen wie wild vor dem Zaun auf und ab - unser Hund natürlich ihr nach. Sie hält ihre Finger durch den Zaun damit der Hund sie "abschlecken" kann und steckt Holzstecken durch den Zaun durch.
    Wir haben ihr und auch ihren Eltern erklärt, dass das ziemlich gefährlich ist, da der Hund beissen kann - aber das scheint nichts zu bringen. (O-Ton Mutter: "Wir nehmen Ihnen den Hund ja nicht weg" :confused:)
    Normalerweise ist der Hund selten alleine, nur beginnt jetzt die Badesaison und mein Papa (in Pension) ist sicherlich 2-3mal in der Woche für ein paar Stunden im Bad - und der Hund somit auf unserem Grundstück alleine.
    Was würdet ihr tun? Wir dachten schon daran, nochmal ein Stück Grund (ca. 200 m2) weit weg von unseren Nachbarn abzuzäunen und den Hund in diesen "Zwinger" zu sperren, wenn er alleine ist - aber meine Mutter ist strikt dagegen, da sie den Hund nicht einsperren will.
    Wir sind aber der Meinung, dass wenn das so weitergeht, es nur eine Frage der Zeit ist, bis der Hund das Kind beisst :(
    Hat jemand von euch Vorschläge/Ideen?
     
  2. Susi

    Susi Gast-Teilnehmer/in

    also ich würde den zaun auf der seite zu eben diesen nachbarn verändern. also mit so einem dünnmaschigen ding verstärken und erhöhen. wie sagt man zu den dingern? wo man auch hasenstall und solche dinge baut.so dass nichts durchgesteckt und nicht drübergekraxelt werde kann.

    alles liebe
     
  3. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Mal ein GANZ ERNSTES Wörtchen mit den Eltern reden!!
    Nicht nur so "nebenbei" was erwähnen, sondern RICHTIG REDEN!
    Ich denke nicht, daß es im Sinne der Eltern ist, wenn ihr Kind gebissen wird (sollte man halt glauben...)!
     
  4. Romananici

    Romananici Gast-Teilnehmer/in

    Ich würd auch mal Klartext mit den Eltern reden. Beim Zaun einen Sichtschutz machen und erhöhen oder oben drüber so ein Stück Stacheldraht. Schaut sch... aus, aber für eine Zeit mal.
    Meine Eltern haben links und rechts auch Nachbarn mit Kinder, aber zum Glück akzeptieren und ignorieren sie unsere Hunde.
    LG
     
  5. toelpel81

    toelpel81 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die vielen Tipps und Anregungen! Das mit dem dünnmaschigen Zaun wäre auf jeden Fall machbar - so einen haben meine Eltern auch schon im Einfahrtsbereich als Doppelsicherung.
    Das mit dem Reden ist halt etwas kompliziert. Die Eltern des Kindes scheines es nicht wirklich zu verstehen und sind auch nicht immer da (berufstätig) und die Oma, die normalerweise auf das Kind aufpasst, redet mit uns seit gut 20, 30 ( ? ) Jahren nichts mehr. (Wollte meinem Vater mal Grund abkaufen, der hat nicht verkauft, und seit dem absolute Funkstille). Wenn das Kind den Hund ärgert steht sie mit verschränkten Armen an der Hausmauer und lacht und wenn wir zum Kind was sagen, schüttelt sie den Kopf und geht sie ins Haus :(
    Den Zaun erhöhen ist halt auch so eine Sache. Niemand in der Siedlung hat einen wirklich hohen Zaun und damit hätten meine Eltern den "Nachbarschaftskrieg" dann wirklich komplett.
     
  6. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Verwarnen und dann würde ich bei der Polizei mal anrufen und sich erkundigen was man tun kann.

    Klar wäre es möglich eine Besitzstörungsklage zu machen, weil was passiert denn bitte - wenn der Hund auf das Kind losgeht, das Kind über den Zaun klettert und in einen Teich fällt oder gar verbotenerweise mit abgestellten Fahrzeugen, Rasenmähern oder gar dem Stromkabel spielt...

    Meine Eltern haben auch so einen Nachbarn (um nichts scheren), hat seit neuesten einen Schwimmbiotop angelegt direkt an der Grundstücksgrenze, der Zaun wurde beschädigt, habe schon mehrmals meinen Hund da rausgefischt weil er sonst ertrunken wäre, nicht auszudenken eines der Enkelkinder meiner Eltern findet da ein Loch und fällt rein - die sind nämlich alle durch die bank nichtschwimmer. Der Nachbar wäre für den Zaun zuständig, wobei er nicht will - dass meine Eltern einen Sichtschutz aufbauen, weil das würde ihm die Optik versauen :mad::mad::mad:

    Zwergenfee
     
  7. melii

    melii Gast-Teilnehmer/in

    einen halben meter vor deinem zaun, nochmal einzäunen?

    elektrozaun? *spaß*

    mehr fällt mir auch nicht ein, sorry.
     
  8. Frettchen

    Frettchen Gast

    also ich würde auf jeden Fall mit den Eltern ein ernstes Wort reden und mittels Sichtschutz oder höherem Zaun versuchen zu verhindern, dass die Kleine auf den Grund kommt oder die Finger durchstecken kann.

    Wenn dann nämlich was passiert, ist sicher der Hund das "böse, bissige Etwas" egal wie oft man die Leute vorher gewarnt hat. :boes:

    Bei der Polizei informieren würde ich mich auch, aber mehr aus dem Grund um Ihnen die Geschichte zu erzählen, damit die auch irgendwie informiert sind und im "worst-case" wissen, dass nicht Ihr sondern die Eltern der Kleinen "selber-schuld" sind.

    Es gibt schon blöööde Leute... so was wie diese Nachbarn ärgert mich :boes:
     
  9. lenas.mama

    lenas.mama Gast

    Hallo,

    mein erster Gedanke war auch ein engmaschiger Zaun. Bzw. die Frage ist, ob sie nicht einen richtigen Sichtschutz dort machen können. Da gibts doch diese dunkelgrünen Planen, die manche als Sichtschutz am Zaun befestigen. Da kann das Kind nix durchstecken und den Hund auch nicht ärgern, indem es ihm was zeigt. Wenn der Zaun wirklich nur recht niedrig ist, würd ich ihn auch erhöhen. Die Frage ist nur, ob das Mädel dann nicht an einer anderen Stelle drüberklettert. :kopkra:

    Ansonsten: Abklären, was rechtlich möglich ist. Besitzstörung, etc. ?! Dann mit den Eltern ein paar Takte reden bzw. evt. schriftlich geben und unterschreiben lassen, dass sie das gelesen haben. Dh. dass deine Eltern einen Beweis haben, dass sie ihnen gesagt haben, dass das so nicht geht und welche Konsequenzen es für sie haben kann. Weiters "Eltern haften für ihre Kinder". Notfalls würd ich das Schild an den Zaun hängen.

    Und der Sicherheit von dem jungen Hund zuliebe würd ich ihn wenn keiner im Haus ist, ins Haus sperren. Ob das jetzt der ganze Wohnbereich ist oder ein Zimmer oder so eine Box in der er zwei Stunden schläft oder ein Zwinger (wo die Frage ist, wie langs dauert, bis ihn das Mädel findet...), ist ja egal. Aber wenn der Hund wirklich mal zwickt oder einfach nur schlechte Erfahrungen mit Kindern sammelt, habts ihr nichts davon und der Hund auch nicht. Insofern besser diese Zeit einsperren als nachher einen "bösen bösen Hund" zu haben.

    LG, Sanna
     
  10. Jesmin

    Jesmin Gast

    Ich würde der Familie einen schriftlichen Eingeschriebenen Brief senden in dem ihr festhaltet das ihr euren Hund ordnungsgemäß verwahrt wenn ihr nicht da seit und das sie ihr Kind fern halten müssen usw.....

    Den wenn was passiert dann könnt ihr beweisen das ihr nicht schuld seit da ihr die Eltern mehrmals darauf hingewiesen habt somit haben die dann ihre Aussichtspflicht verletzt und nicht ihr eure Haltungspflicht
     
  11. nima

    nima Gast

    also das mit dem engmaschigen zaun...ich weiß nicht, ob das wirklich was bringt...denn um den hund zu sekieren, reicht es ja auch wenn das nachbarskind ein dünnes stöckchen oder so durchsteckt...außerdem wird sie den hund dann durch rufen oder sonstiges weiter narrisch machen...

    ich würde auch, so wie davor schon jemand geschrieben hat, mal bei der polizei nachfragen was man da machen kann...denn wenn der hund einmal das kind beißt, dann wird er immer der böse sein und das kann dann im schlimmsten fall damit enden, dass der hund weg kommt :(
     
  12. Evelyn-83

    VIP: :Silber

    Hallo!

    Das sind dann genau solche Sachen wo dann die Eltern den Hundebesitzer anzeigen weil das bösartige Tier das arme Kind gebissen hat! :mad:
    Ich würd auch noch mal ein ernstes Wörtchen mit den Eltern reden und sie auch fragen was dann ist wenn der Hund wirklich zubeisst was auch meines Erachtens sein gutes Recht ist ich mein wenn ich dauernd gehanselt werde werd ich auch böse und wild! :eek:

    Und wenn das alles nichts fruchtet würd ich wirklich nochmals kleiner abzäunen und den Hund halt für die paar Stunden dort reingeben. Das hat mit einsperren ja nichts zu tun aber immerhin besser als wenn wirklich was passiert weil der Hund ist ja auch arm dabei. Unsere Hunde haben auch einen Zwinger und sind deshalb aber keine armen Tiere!

    LG Evelyn :wave:
     
  13. DeinHase

    DeinHase Gast


    Was sollte die Polizei deiner Meinung nach tun?

    Ein Spielverbot aussprechen? Würdest dir bei deinen Kindern auch nicht gefallen lassen...


    Grundsätzlich liegt das Hauptaugenmerk beim Hundehalter - so sagt es das Gesetz;).
    Kinder werden - so wie im Strassenverkehr - vom Vertrauensgrundsatz ausgeschlossen und so hat der Hundehalter die Pflicht das Kind vorm Hund ( wie auch immer) zu schützen.

    Sei es, dass der Hund sicher verwahrt wird ( eingesperrt) oder es werden Zäune oder andere Einrichtungen geschaffen.
     
  14. karin0777

    karin0777 Gast-Teilnehmer/in

    und wie stehts mit der aufsichtspflicht der eltern wenn das kind über den zaun klettert? ist das bei einem kind noch nicht als "hausfriedensbruch" oder sowas zu sehen?

    interessante rechtslage!
     
  15. DeinHase

    DeinHase Gast


    Das ist ein Kind - bis 14 Jahre sowieso absolut straffrei:eek:

    BTW ....

    Hausfriedensbruch

    § 109. (1) Wer den Eintritt in die Wohnstätte eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erzwingt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
    (2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des in seinen Rechten Verletzten zu verfolgen.
    (3) Wer auf die im Abs. 1 geschilderte Weise in ein Haus, eine Wohnstätte, einen abgeschlossenen Raum, der zum öffentlichen Dienst bestimmt ist oder zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes dient, oder in einen unmittelbar zu einem Haus gehörenden umfriedeten Raum eindringt, wobei
    1.
    er gegen eine dort befindliche Person oder Sache Gewalt zu üben beabsichtigt,
    2.
    er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern, oder
    3.
    das Eindringen mehrerer Personen erzwungen wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.



    http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument....ionToken=67c65ef1-17d5-42d8-bbf3-132be0bc740d


    Also das kann niemals zutreffen.
    Es wär im besten Fall eine Besitzstörungsklage drinnen, wobei diese bei einem unmündigen, minderjährigen Kind auch net wirklich durch zu bringen ist.
     
  16. karin0777

    karin0777 Gast-Teilnehmer/in

    danke für die ausführung

    wirklich interessant!

    das würde also bedeuten, wenn die nachbarn das kind darauf trainieren durch den garten in mein haus zu kommen um irgendeine kleinigkeit mitgehen zu lassen (weil den knochen holt sie ja auch) dann kann ich gar nix dagegen tun... :eek:
     
  17. DeinHase

    DeinHase Gast


    Tun kann man schon etwas, nur halt keine strafrechtliche Verfolgung der Kinder!



    Ich würd den Zaun dicht machen und halt keine Knochen etc. herum liegen lassen. Und eher mit den Kindern reden, wenn nötig auch mal in einem strengeren Ton - besser Kind fürchtet sich vor mir, als der Hund zwickt es - meinen Unmut über dieses Verhalten kundtun.
     
  18. toelpel81

    toelpel81 Gast-Teilnehmer/in

    Nochmal danke für die vielen Antworten!
    Kann einen kleinen Erfolg berichten. Papa hat mir erzählt, dass das Kind gestern wieder mit dem Hund "gespielt" hat und die Oma vom Kind zum Kind gesagt hat, dass sie nicht mit dem Hund spielen darf, da die Familie X das nicht möchte. :) Also scheint mein Schimpfen am Wochenende doch nicht ganz auf taube Ohren gestoßen zu sein. *freu*

    @Rechtslage
    Wenn der Hund das Kind beissen würde, wären wir Schuld. Bekannte von uns haben einen Buschenschank und 2 Bernasennenhunde, die während der Buschenschank offen hat, in einem eigenen eingezäunten Bereich sind. Kinder von Gästen sind irgendwie durch den Zaun gekommen, ein Kind wurde gebissen und Schuld waren die Hundehalter. In diesem Fall kam es auch zu einer Anzeige. :(
     
  19. DeinHase

    DeinHase Gast

    Ich würd mich ans Jugendamt wenden.

    Die sind zwar nur teilweise zuständig, glaub ich:confused:, aber hier gehts eindeutig um das Wohl des Kindes. Wenn die Nachbarn und Hundehalter alles erdenklich nötige getan haben um den Hund so zu halten, dass diesem Kind nichts passieren kann und dann klettert sie immer noch übern Zaun, wären die Eltern gefragt. Da diese anscheinend nicht reagieren wäre es zum Wohle des Kindes, dass eine andere Institution mit den Eltern spricht und gegebenen Fall, Auflagen erteilt.

    .... und ( kleines Detail am Rande) es wäre bereits aktenkundig, dass der Hundehalter alles versucht hat um einen Unfall zu verhindern.
     
  20. susal12

    susal12 Gast


    Dann red du doch mal mit der Oma , ich denke die wird dir zuhören!;)


    Ihr könnt höchstens von einem Rechtsanwalt ein Schreiben aufsetzen lassen , dass ihr nicht wollt , dass der Hund angegriffen wird .

    Schilder mit Hund streicheln und ärgern auf eigene Gefahr , Eltern haften für ihre Kinder, Bissiger Hund etc.!
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden