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nachbarschaftsrecht - kennt sich wer aus??

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Audry, 5 Oktober 2011.

  1. Audry

    Audry Gast-Teilnehmer/in

    hallo!
    ich hab eine eigentumswohnung mit einem balkon im ersten stock, der auf metallstehern am boden verankert ist. die metallsteher stehen auf dem das haus umgebenden grund, aber der balkon selbst ragt ca. 50 cm in das nachbargrundstück. momentan gehört dieses grundstück noch mir, jedoch möchte ich dieses verkaufen. der käufer verlangt, dass der balkon komplett entfernt werden muss. ist das zulässig? oder würde es nicht reichen, den balkon um 50 cm schmäler zu machen?

    danke für hilfreiche antworten!
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ich kenn mich im Nachbarschaftsrecht zwar nicht wirklich aus, aber meine laienhafte Meinung dazu:

    Ein Kauf des Grundstücks kommt nur dann zustande wenn der Balkon so wie er jetzt steht, bleiben kann. Womöglich kommst du mit dem Kaufpreis dem Verkäufer etwas entgegen in der Form dass er z.B. für die m² die der Balkon beansprucht nichts bezahlt.

    Was die baurechtlichen Bestimmungen betrifft, sind diese ja von Bundesland zu Bundesland verschieden, grundsätzlich solltest du jedoch als Grundbesitzerin des Nachbargrundstückes deine Zustimmung zur Errichtung des Balkons über die Grenze gegeben haben wenn dieser ordnungsgemäß errichtet wurde.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Audry

    Audry Gast-Teilnehmer/in

    hm, danke für die antwort. aber so einfach ist es leider nicht. den balkon hat der vorbesitzer errichtet, dem damals eben auch beide grundstücke gehört haben, also hat er sich quasi selbst die zustimmung gegeben ;)
    aber ich werd mich schon einigen :eek::eek:
     
  4. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Ganz ehrlich: ich würde mir den Käufer sehr genau anschauen. Ist er sonst auch sehr auf "ich verlange"? Nicht dass du dir viele künftige Probleme selbst einkaufst!
     
  5. Es fragt sich ob die Errichtung des Balkons über die Grundgrenze hinweg überhaupt rechtens war.

    Möglicherweise hätte schon damals (unabhängig von den Eigentumsverhältnissen) die Grundgrenze verlegt werden müssen.
     
  6. LittleLaura

    LittleLaura Gast-Teilnehmer/in

    Wenn dir die Wohnung inkl Balkon so verkauft wurde und der Verkäufer auch der besitzer von beiden Grundstücken war, Hat der neue ,,nachbar" das grundstück so gekauft, also inkl den Balkon der da rein ragt.

    Es scheint als ob er versuchen möchte dich so auszutricksen. Er wusste was er gekauft hat. bzw du kannst deine wohnung so verkaufen wie du willst. :wave:
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wenn der Vorbesitzer der Wohnung und des Grundstücks den Balkon bereits errichtet hat, würde ich mich an das Bauamt der zuständigen Gemeinde wenden.
    Für die Errichtung des Balkons muss ja eine Baugenehmigung vorhanden sein, da es eine Veränderung des Gebäudes darstellt und folgedessen muss auch die Zustimmung des Grundstückeigentümers vorliegen damit die Errichtung über der Grenze rechtens ist.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  8. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Der Balkon darf nicht in das andere Grundstück ragen - aus baurechtlicher Sicht. Einen kompletten Rückbau darf er nicht verlangen da es dein Eingentum und Grundstück ist. Interessant ist die Tatsache das du eine Eigentumswohnung hast weil hier dann die Hauseigentümergemeinschaft entscheiden muß über den Rückbau des Balkons.
     
  9. Audry

    Audry Gast-Teilnehmer/in

    danke an alle!
    konnte mich mit dem käufer einigen :wave:
     
  10. MatsBM

    MatsBM Gast

    Super, das freut mich für dich dass es eine schnelle Lösung gegeben hat.

    Magst uns verraten wie ihr es gelöst habt?

    LG Mats
     
  11. Audry

    Audry Gast-Teilnehmer/in

    der balkon darf bleiben, solang die wohnung mir gehört...
    danke für eure tipps. :wave:
     

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