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Nachbarschaftsprobleme wegen Sichtschutz am Zaun

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Rory022, 28 März 2010.

  1. Rory022

    Rory022 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich hätte da eine Frage, wir wohnen in einem Reihenhaus und haben einen normalen Maschendrahtzaun, da wir einen Hund haben und grundsätzlich einen Sichtschutz haben wollen, haben wir eine Schilfmatte am Zaun befestigt, leider haben sich die Nachbarn aufgeregt und müssen diesen entfernen, wir geben uns aber nicht geschlagen und nehmen jetzt die Grünestofffolie für den Sichschutz.

    Meine Frage wäre, haben die Nachbarn das Recht sich über meinen Sichtschutz aufzuregen und diesen zu verbieten ?/ ist ein Miethaus, jedoch aber dergleichen nichts im Mietvertrag festgelegt ob oder auch nicht/

    Danke.
    Lg
    Tanja:wave:
     
  2. Chrisi1

    Chrisi1 Gast-Teilnehmer/in

    Also ich kanns nicht verstehen warum sich Leute aufregen wenn der Nachbar einen Sichtschutz machen will, anscheinend wollen die einfach alles sehen was passiert.

    Hilft dir jetzt nicht weiter aber das wäre auch das erste das ich machen würde, einen Sichtschutz. Glaube nicht das das verboten ist.
     
  3. janaundluca

    janaundluca Gast-Teilnehmer/in

    ;)wir haben auch ein reihenhaus und einen 1,80 hohen Holzsichtschutz am Zaun entlang. Ich will in meinem Garten meine Ruhe haben, und aufregen glaub ich kaum das es was gebracht hätte.

    :wave:Redet mit ihnen....und wenn nicht dann den grünen Sichtschutz, ist auch nicht schlecht, aber gar nicht hoch und deswegen ist der Garten dann auch total einsehbar.
     
  4. wirsindwir

    VIP: :Silber

    Die Frage ist mit welcher Begründung sie das Recht haben, den Sichtschutz zu verweigern???
    weil was ist, wenn sie sich auch gegen die folie "auflehnen". Ist es "ihr" Zaun, oder eurer?
    Und der Vermieter wird euch das doch ganz genau erklären können.
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Einerseits stellt sich die Frage mit welcher Begründung ihr eure Schilfmatten entfernen musstet - auf irgend einer gestzlichen Grundlage muss es ja basieren.

    Ich könnte mir vorstellen dass der Zaun mitsamt der Schilmatte möglicherweise zu hoch war, was steht diesbezüglich im Bebauungsplan eurer Gemeinde.
    IdR sind Umzäunungen bis 1m oder 1,2m erlaubt, darüberhinaus müsst ihr vorher die Zustimmung des Nachbars einholen oder das Risiko in Kauf nehmen diesen wieder entfernen zu müssen.

    LG
    Mats
     
  6. Bebicat

    VIP: :Silber

    Manche Hauseigentümer / Genossenschaften behalten sich auch das Recht vor, die Zaun- und Gartengestaltung zu bestimmen. Ich kenne Reihenhausprojekte, die gar keinen Zaun haben dürfen, weils nicht ins architektonische Konzept passt. :eek:

    Sehr nutzerfreundlich ... :rolleyes:
     
  7. Rory022

    Rory022 Gast-Teilnehmer/in

    @ alle danke für eure beiträge

    ich weiß auch nicht warum, die vermieter sind (Bauträger-Architekten) und denen gefällt unsere Schilffmatten nicht.
    super, solch eine A....
    Im Mietvertrag steht auch nix derartiges drinnen, und auch genau weiß ich nicht wer sich auf geregt hat.

    Das ist echt unfair ich möchte meinen Sichtschutz haben und nicht drum kämpfen müssen ob ich darf oder nicht.

    lg
    tanja
     
  8. LittleLaura

    LittleLaura Gast-Teilnehmer/in

    Kauf dir Thujen! (Thuya)= )

    Die wachsen sehr gut, und sind ein dichter Schutz im Winter und sommer, oder Linguster der verliert aber teilweise seine Blätter im Winter :wave:
     
  9. wirsindwir

    VIP: :Silber

    Würd ich auch machen, sind zwar in meinen Augen unglaublich hässlich, doch erfüllen in dem Fall ihren Zweck sind robust und echt blickdicht.
     
  10. m.rosso

    m.rosso Gast-Teilnehmer/in

    ich denke es muss ja eine offizielle regelung geben - betreffend zaun und sichtschutz.
    nur wegen nichtgefallen vom nachbarn würd ich ihn nicht entfernen.
    und was macht man wenn auch thujen oder bambus oder was auch immer dem nachbar nicht gefallen ........... :rolleyes:
     
  11. MatsBM

    MatsBM Gast

    Dann würde es vielleicht Sinn machen zuerst mit den Vermietern abzuklären welchen Sichtschutz sie genehmigen!!

    Wenn ihr nicht auch einen Nenner kommt, gäbe es ja immer noch die Möglichkeit euren Wohnsitz zu verlegen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  12. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    ein grottenhässlicher sichtschutz vor augen kann eine belästigung darstellen, da versteh ich jeden, der sich aufregt.
    aber ein kompromiss muss doch möglich sein.
     
  13. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    Wenn im Mietvertrag oder der Hausordnung nichts steht, können sie im Prinzip nichts machen. Aber meist ist dort von Änderungen im Außenbereich die Rede die Genehmigungspflichtig ist (oder so ähnlich). Bei den Schilffmatten besteht zudem die Gefahr, dass der Zaun den Druck bei einem Sturm nicht standhält und umgeweht wird (in unserer Anlage passiert).

    Mir persönlich gefallen diese Matten auch überhaupt nicht. Manche verbarrikadieren sich regelrecht hinter solchen "Mauern". Da muss man sich doch wie eingesperrt vorkommen... :rolleyes:
     

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