1. Reden wir miteinander ...

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Nach karenz arbeitlos melden ?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von rosi, 20 Januar 2008.

  1. rosi

    rosi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!:wave:

    Wie schon meine frage sagt :
    Kann ich mich nach der karenz arbeitslos melden , wenn ich aber von der arbeitslosen freigestellt wurde und dann in die karenz ging ?
    Hab damals in meiner alten firma mit beiderseitigem aufgehört und bin dann nach 3 monaten in der arbeitslosen schwanger geworden.
    Jetzt rennt meine Karenz ab im april.
    (Ich möcht schon wieder arbeiten gehen aber was ist wenn ich nichts passendes bis dahin finde mit teilzeit?Ich mache momentan eine gerringfügige beschäftigung und nur das wird dann zuwenig sein)
    ... Kann ich mich dann wieder arbeitslos melden und bezieh ich dann wieder arbeitslosen geld ?:confused:
    Wenn ja von was wird das berrechnet und wie lange kann ich dann noch arbeitslos gemeldet sein , und kann ich das trotz gerringfügiger beschäftigung ?

    Viele fragen , aber vielleicht kann mich wer aufklären.
    liebe grüsse und danke mal im vorraus.
    Rosi
     
  2. ironypink

    ironypink Gast

    Hallo!

    Ich kann dir nur empfehlen dich direkt ans AMS zu wenden, schick einfach eine E-Mail hin. Da weißt du sicher dass es stimmt.
     
  3. birke444

    birke444 Gast

    Hallo!

    Ich glaube, Du bekämst "nur" Notstand - keine Arbeitslose. Nur unter Anführungszeichen, weil der Notstand immer noch höher ausfällt, als das KBG. Aber am Besten ist es wirklich Dich direkt ans AMS zu wenden. Vielleicht kannst dann die Info´s, die Du bekommen hast, hier reinschreiben. Auch bezüglich mit der geringfügigen Beschäftigung nebenbei. Das wäre nett.

    lg
     
  4. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    Du kannst auch Arbeitslos sein und Kindergeld beziehen. Das geht, weil Arbeitslose nicht in die Zuverduienstgrenze eingeht. Du muust dem Arbeitsamt nur klar machen, dass du trotz Kinderbetreuung tatsächlich auf Arbeitssuche bist. z.B. Kind wird von Tagesmutter od. Großeltern betreut, kann aber auch sein dass sie gar nicht nachfragen,....
     
  5. 3ermama

    3ermama Gast-Teilnehmer/in

    kommt drauf an, wielang du vorher arbeitslos warst!
     
  6. rosi

    rosi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Hab heute hingeschrieben und der herr meinte zustehen tut mir auf alle fälle was , melden kann man sich.Nur was (Arbeitslose oder Notstand) und wieviel genau das sagen sie schriftlich nicht da muss ich zu einem gespäch kommen.
    Wenn ich was weiss werde ich das Thema nochmal hervor holen.
    Aber ich weiss nicht wann ich dazukomm hinzugehen und jetzt gleich hingehen? Da weiss ich ja nicht ob sie mich dann eventuell gleich fragn ob ich mich gleich arbeitssuchen melden will .Ich hab ja schon gelesen das das auch geht zum KGB.Und das will ich jetzt noch nicht, und weiss nicht ob man das dann verneinen kann wenn man schon dort ist und sie dann wissen das man auf arbeitssuche ist.Ich schau mal selber und wenn ich nichts bis dahin finde kann ich mich noch immer melden.
    Nicht das das jetzt wer falsch versteht will schon wieder teilzeit machen, aber so hab ich jetzt KGB und gerringfügig und dann hätt ich halt eine weile Arbeitlosen (Notstand)und gerringfügig - bis ich halt was passsendes gefunden hab.Und wenn ich nix find so schnell ( übern sommer suchens halt sicher weniger personal) dann komm ich wenigstens so gut über die zeit.
    Wenn ich was konkretes weiss , werd ich wieder reinschreiben.
    Danke nochmal
     
  7. jerry-maus

    jerry-maus Gast-Teilnehmer/in

    Hm, mir gehts genauso, die Karenz mit Christian läuft noch bis Juli, aber Kiga gibts bei uns erst an 3 Jahren, und dann erst hauptsächlich im Herbst, also unterm Jahr ist es schwierig reinzukommen...

    Ich arbeite aber geringfügig, also 9 Stunden nur Samstags da da mein Mann zuhause ist und ich sonst keinen zur Kinderbetreuung habe..
    Ich könnte dort schon auch 20 Stunden arbeiten, nur da müssste ich einiges draufzahlen um mir ne Tagesmutter leisten zu können...

    Ich werde mich aber auch demnächt erkundigen, wie das weiterläuft, denn das halbe Jahr ist schnell um
     
  8. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    Logich, Arbeitslose bekommst du nur, wenn du (offiziell) auch auf Arbeistsuche bist.
     
  9. Das stimmt so nicht, Arbeitslose wird als Einkommen gerechnet. Nur ist man damit meist ohnehin unter der Zuverdienstgrenze.

    glg
    Carolin
     
  10. janaundluca

    janaundluca Gast-Teilnehmer/in

    An alle Niederösterreicher: bei uns gibt es die Familienhilfe, ist für die ÜBerbrückung zwischen 2,5 und 3 Jahren. Man bekommt zwischen 436 un :herz2:70 Euro, kommt auf das Einkommen an, lg Susi
     
  11. Evangeline

    Evangeline Gast-Teilnehmer/in

    Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe kannst Du nach Karenzende schon beziehen, nur bekommst Du ausschließlich dann diese finanzielle Unterstützung wenn Du 16 Wochenstunden arbeiten (16 Std exkl. Wegzeiten!) bzw an einem Kurs teilnehmen kannst. Diese 16 Std. müssen im Rahmen der normalen Werktagsarbeitszeiten sein.
    Du mußt beim Antrag ein Formular ausfüllen von wann bis wann Dein Kind/Kinder wo/bei wem in Betreuung sind.

    Also - vl hab ichs überlesen - rechtzeitig vor Karenzende um einen Kindergartenplatz kümmern. ;)

    Liebe Grüße
     

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