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Nach Karenz Anspruch auf Arbeitslosengeld ?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von emily77, 9 Februar 2011.

  1. emily77

    emily77 Gast-Teilnehmer/in

    Wie ist das eigentlich sollte ich nach der Karenz meinen jetzigen Job kündigen, hab ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld?
    Bin seit 17 Jahren in der Firma.
    Danke.
    LG
     
  2. mini-we

    mini-we Gast

    ak anrufen
     
  3. SoKiBa

    SoKiBa Gast-Teilnehmer/in

    Würde ich nicht machen.

    Ja, nach der Karenz hat man unter Umständen Anspruch auf ALG.
     
  4. emily77

    emily77 Gast-Teilnehmer/in

    und was bedeutet "unter Umständen"?
     
  5. -Andrea1982-

    -Andrea1982- Gast-Teilnehmer/in

    wenn du selber kündigst hast du nicht gleich anspruch auf das geld sondern erst etwas später (weis leider nicht mehr wieviel monate).
     
  6. Candy019

    Candy019 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du selber kündigen solltest, dann hast du einen Monat lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern erst danach.

    LG, Andrea
     
  7. emily77

    emily77 Gast-Teilnehmer/in

    okay danke!
     
  8. lexxa

    lexxa Gast-Teilnehmer/in

    In deinem Fall hast du auf jeden Fall einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, du musst nur der Vermittlung für mindestens 16 Wochenstunden zu Verfügung stehen. Die Speere von 28 Tagen, wenn du das Dienstverhältnis selbst löst rechnet man ab dem Tag der Lösung. Also wenn du 1 Jahr nach der DV-Lösung einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellst, dann ist es egal.

    LG
    lexxa
     
  9. Eventuell weiß einer von euch bescheid:

    Mein Dienstvertrag läuft der Karenz aus, das heißt ich wäre nach der Karenz wenn ich mir nicht gleich etwas neues finden sollte arbeitslos (Gott bewahre), hätte man hier Anspruch? Habe jetzt davor 9 Jahre gearbeitet.
     
  10. MatsBM

    MatsBM Gast

    Mit der Selbstkündigung hast du ab dem Kündigungstermin 1 Monat Sperre des ALG und danach Anspruch auf dieses wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst.

    ALLERDINGS würde ich mir das in deinem Fall mit der Selbstkündigung NACH der Karenz gut überlegen und zwar aus folgendem Grund:

    Mit 17 Jahren in der Firma hast du ja auch einen Abfertigungsanspruch erworben auf den du bei Selbstkündigung keinen Anspruch hast.
    MAchst du hingegen während der Karenz einen Mutterschaftsaustritt, hast zumindest Anspruch auf den halben Abfertigungsanspruch und kannst dich zudem nach Ende des KBG-Bezugs sofort arbeitslos melden und hast Anspruch auf ALG.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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