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nach der karenz in die arbeitslose?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von charrua, 1 November 2010.

  1. charrua

    charrua Gast-Teilnehmer/in

    mal eine frage an die denen es auch so geht (gegangen ist)
    bin seit ca. april 2006 in karenz, mittlerweile habe ich das zweite kind und müsste im februar 2011 wieder arbeiten gehen.
    wir sind umgezogen und meine firma bei der ich noch angestellt bin ist am anderen ende von wien. eher unwahrscheinlich das ich dorthin wieder zurück gehe.
    so, jetzt meine frage, wenn ich die arbeit im februar nichtmehr antrete bekomme ich da eine abfertigung (bin noch im alten system). ist das etwas anderes als wenn ich selber kündige? ich habe mal gehört das wenn ich die arbeit nichtmehr antrete habe ich ein recht auf abfertigung, wenn auch nicht alles. ich war 5 jahre bei der firma (karenz nicht mitgerechnet)
    zweitens habe ich das problem das mein jüngster erst im september 2011 in den kindergarten kann.
    ich müsste bis dahin zuhause bleiben oder von daheim aus arbeiten weil sich keiner findet der 2 mal die woche (oder öfter) verlässlich auf ihn aufpassen könnte.
    ich lebe in einer partnerschaft. wieviel bekomme ich da arbeitslosengeld?
    ich weis das man da ja nur 6 monate geld bekommt und dann nichtsmehr (ich denke mal mein mann verdient zuviel) aber wieviel ist das in der ersten 6 monaten mind.?
    wird das geld berechnet nach den letzten jahren (also karenz) oder nach den letzten arbeitsjahren?

    vielen dank schonmal für eure antworten :wave:
     
  2. Schnabilein

    VIP: :Silber

    du kannst der firma der den mutterschaftsaustritt erklären.
    dann bekommst du die halbe abfertigung. wenn du selbst kündigst bekommst du nichts.




    http://www.arbeiterkammer.at/online/mutterschafts-vaterschaftsaustritt-2177.html

    schau einmal hier ob es sich bei dir ausgeht und auch auf die fristen achten.

    beim arbeitslosengeld ist es nicht relevant ob man in einer partnerschaft lebt oder nicht. wird vom verdienst vor der karenz gerechnet.
    ist auch auf der ams seite sehr übersichtlich erklärt!

    übrigens musst du dem ams mind. 16h in der woche zur verfügung stehen und auch eine kinderbetreuung nachweisen können um anspruch auf ALG zu haben.
     
  3. charrua

    charrua Gast-Teilnehmer/in

    danke für deine schnelle antwort :)

    ich hätte eventuell eine stelle in aussicht für oktober 2011 weil ich eben erst da einen kindergartenplatz habe. angeblich lässt einen da das ams auch in ruhe mit kursen etz.
    aber ich werde mal bei der arbeiterkammer anrufen. ich will das dieses monat über die bühne bringen auch mit der firma. mir lässt das alles keine ruhe....
     
  4. Schnabilein

    VIP: :Silber

    ich glaub mit dem ams wirst du da pech haben.
    anspruch hat man halt nur wenn man auch arbeitswillig ist.
    das bedeutet eben die geregelte kinderbetreuung und die 16 wochenstunden.
     
  5. maeuschen

    maeuschen Gast-Teilnehmer/in

     
  6. Juwelchen

    Juwelchen Gast-Teilnehmer/in

    genau.
    Ich habe mich im September 2007 beim AMs gemeldet.
    Kinder wären Mitte Sept in den Kiga gegangen,aber eben erst mitte des MOnats weil das ein neu eröffneter Kiga war.
    Ich hab der Dame vom AMS eine schriftliche Bestätigung der Leiterin gebracht.
    Die hat sich damit nicht zufrieden gegeben und gemeint da wäre kein Stempel-somit gilt das nicht....ich versuchte der Dame zu erklären das sie noch keinen Stempel hat,weil das alles erst in Druck wäre,da eben NEUER Kiga etc...
    Die ließ nicht locker und meinte das wäre ihr egal- entweder ich habe einen Stempel,oder suche eine private Betreuung (sprich Oma oder so) und bringe dann die Daten samt Unterschrift für die Betreuung oder ich kann mich nicht anmelden:boes::rolleyes:
     
  7. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Entschuldige, aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann kannst oder willst Du bist September ja gar nicht arbeiten gehen. Ich frage mich, wieso man sich dann arbeitslos meldet. Das Arbeitsamt ist doch nicht für Auszahlung von Überbrückungsgeld bis zum Eintritt von Arbeitsfähigkeit oder - willigkeit zuständig!
     
  8. sonnengelb

    VIP: :Silber

    mutterschaftsaustritt: halbe abfertigung (in deinem fall am ehesten zu empfehlen, erkundige dich bitte wegen der fristen!)
    selbstkündigung: keine abfertigung
    einfaches nicht-erscheinen: fristlose, keine abfertigung

    in deinem fall: keines. weil arbeitswilligkeit und kinderbetreung voraussetzungen dafür sind.

    du kannst dich bis zum antritt deiner nächsten arbeit (egal ob die alte oder was neues) bei deinem mann mitversichern lassen (wichtig wegen krankenversicherung). wenn du 2011 nicht mehr als ca 6000 euro insgesamt verdienst, kann dein mann den alleinverdiener geltend machen.

    lg

    sonnengelb
     

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