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Mutterschutzgeld während Karenzzeit (Kind 2)

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von S.Ebner, 21 Februar 2011.

  1. S.Ebner

    S.Ebner Gast-Teilnehmer/in

    Ab nächsten Mittwoch bin ich in der 33 SSW, also im Mutterschutz....Offiziell bin ich aber noch in Karenz (Sohn 1 ist 16 Monate)

    Wir haben damals die 80% vom Letztgehaltvariante genommen..heisst: seit Oktober 2010 bezieh ich kein KBG mehr.

    Jetzt habe ich mehrmals gelesen, dass das Mutterschutzgeld (in einer Karenz, ohne dazwischen gearbeitet zu haben) 180% vom KBG beträgt. Das fände ich etwas unangemessen und unfair bei unserer Variante *gg* (80% vom Letztgehalt und davon 180% :eek:???)


    Wieviel Geld darf ich in etwa erwarten?
     
  2. Niiii

    Niiii Gast-Teilnehmer/in

    hallo

    die 180% werden aber immer von der längsten kbg variante berechnet.aqlso von 30+6.es istegal welche du ausgewählt hast.
    sind um die 730 eur.
    sorry für die fehler,schreibe einhändig

    lg nina
     
  3. Schnuffelchen

    Schnuffelchen Gast-Teilnehmer/in

    Meines Wissens nach: gar keines. :eek:

    Du bekommst Wochengeld, wenn du zu dem Zeitpunkt, wo der Mutterschutz beginnt, noch Kinderbetreuungsgeld beziehst. Bekommst du zu dem Zeitpunkt nichts, bekommst du ab der Geburt Kinderbetreuungsgeld - davor nichts.

    Und die 180 % beziehen sich auf die längste Variante - egal, welche du vorher hattest. Also, 180 % von den ca. 435 Euro pro Monat.

    Aber im Zweifelsfall: ruf bei der Krankenkasse an, denn dort hättest du das Wochengeld sowieso schon beantragen müssen. ;)
     
  4. pepples

    pepples Gast

    hattest du die letzten 3 monate ein einkommen? denn wenn nicht bekommst du gar kein wochengeld.
    das wochengeld wird aus dem durchschnitt der letzten 3 monatsgehälter berechnet.
     
  5. S.Ebner

    S.Ebner Gast-Teilnehmer/in

    ich hatte die letzten 3 Monate kein Einkommen...Da ich in dieser SS in "Frühkarenz" geschickt wurde (sonst hätte ich wohl geringfügig was verdient) und ich hatte auch kein KBG, da wir ja die 80% Variante genommen haben - die nach einem Jahr endet...


    KEIN MUtterschutzgeld erscheint mir dennoch etwas seltsam...:confused:
     
  6. ich bin mir ziemlich sicher, dass du anspruch auf wochengeld hast. da gab es doch erst kürzlich ein gerichtsurteil...geklagt hat eine dame, die auch die einkommensabhängige variante hatte, 2 jahre karenz in anspruch nahm und da wieder schwanger wurde. sie hat vor gericht recht bekommen, dass auch sie anspruch auf wochengeld hat. wie das berechnet wird weiß ich nicht - kann dir nur empfehlen, dich an die ak zu wenden. die kennen sich da recht gut aus.
     
  7. pepples

    pepples Gast

    warst du die letzten monate selbst versichert oder hast du dich nach ende des kbg mit deinem mann mitversichern lassen?

    wenn du nicht selber versichert warst hast du keinen anspruch! war bei mir auch so. wenn du in vorzeitigem muschu wärst wärs kein problem.
     
  8. Schnuffelchen

    Schnuffelchen Gast-Teilnehmer/in

    Seit wann bist du in vorzeitigem Mutterschutz?

    Hier kannst du gerne nachlesen, wann du Anspruch auf Wochengeld hast: http://www.arbeiterkammer.at/online/wochengeld-12596.html
     
  9. S.Ebner

    S.Ebner Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin ja noch Angestellte meiner Arbeit und "nur" in Karenz...heisst: Bin dort noch versichert..ja!
     
  10. S.Ebner

    S.Ebner Gast-Teilnehmer/in

    seit November oder Dezember...(GBH hat sich vorzeitig verkürzt)

    lt deinem Link, bezehen wir dann folgendes Wochengeld !?

    Auch für Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld gibt es Wochengeld, jedoch nur dann, wenn vor diesem Bezug Anspruch auf Wochengeld gegeben war und die Schutzfrist während des Kinderbetreuungsgeldbezuges beginnt. In diesem Fall ist das Wochengeld € 26,15 täglich.

    Für Bezieherinnen von Einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld beträgt die Höhe des Wochengeldes:
    Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld plus 25 %

     
  11. Schnuffelchen

    Schnuffelchen Gast-Teilnehmer/in

    Nein, wenn du kein Geld von deiner Firma bekommst, bist du auch nicht krankenversichert. Deine Firma zahlt die Sozialversicherung von deinem Gehalt - bekommst du kein Gehalt, zahlen sie keine Sozialversicherung und du bist nicht versichert.
     
  12. Schnuffelchen

    Schnuffelchen Gast-Teilnehmer/in

    Du beziehst aber kein KBG mehr und bist daher keine Bezieherin vom einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Das gilt, wenn der Mutterschutz vom zweiten Kind vorm 1. Geburtstag des 1. Kindes beginnt.

    Wenn dein KBG im Oktober aus war und du seit November oder Dezember im vorzeitigen Mutterschutz bist, hättest du schon längst Wochengeld bekommen müssen, wenn du Anspruch darauf hast. Das würdest du ja im vorzeitigen Mutterschutz auch bekommen. ;)
    Ruf daher am besten sofort bei deiner Krankenkassa an und frag dort genau nach, ob du Anspruch hast, ob ihnen nur der Antrag fehlt oder ob du überhaupt was bekommst.
     
  13. Falbala

    Falbala Gast-Teilnehmer/in

    Wenn Du nur in Karenz bist und gar nichts bekommst, bekommst du auch kein Wochengeld.
    Man muss die letzten 3 Monate gearbeitet haben oder eben Karenzgeld bezogen haben, davon berechnet sich dann das Wochengeld.

    Wenn du jetzt ein paar Monate in Frühkarenz warst, bekommst du ja gehalt, oder? Dann müßte sich das Wochengeld theoretisch davon berechnen.

    Sagst Du uns Bescheid, was nun dann tatsächlich hinausgekommen ist - würde mich nämlich interessieren! Danke!
     
  14. Bambi

    Bambi Gast-Teilnehmer/in

    Stimmt
     
  15. SaraSaphira

    SaraSaphira Gast-Teilnehmer/in

    Ich hatte ein ähliches Problem. Allerdings mit dem Arbeitslosengeld, dass ein Monat vor Mutterschutz abgelaufen ist. Hätte ich keine Notstandshilfe zugesprochen bekommen, hätte ich auch kein Wochengeld bekommen. Zum Glück ist sich mit Ach und Schnauf noch was ausgegangen. Aber damals hat mir die GGK auch gesagt. Wenn ich kein Geld beziehe, dann gelte ich als mitversichert und habe keinen Anspruch auf Wochengeld.
     
  16. S.Ebner

    S.Ebner Gast-Teilnehmer/in

    vielen Dank!! Jetzt wird mir so einiges klar (bzw meinem Mann, der die Finanzen unter Kontrolle hat)

    Das würde erklären, warum ich monatlich "so viel" Geld bekommen und mein Konto anstatt weniger, mehr wird :) Ich beziehe schon seit NoV/DEZ Wochengeld.....:kopkra::kopkra:
     
  17. Hibbel

    Hibbel Gast

  18. pepples

    pepples Gast

    wieso 2 jahre, es gibt ja auch das modell wo man 2,5 jahre geld bekommt.
     
  19. Hibbel

    Hibbel Gast

    Aber die gesetzliche Karenzzeit ist maximal 2 Jahre, unabhängig davon wie lange man KBG bezieht.
     
  20. ja aber die gesetzliche karenzzeit sind 2 jahre und von dem wird ausgegangen...
     

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