1. Reden wir miteinander ...

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Mutterschutz und Wochengeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Mausi88, 3 März 2011.

  1. Mausi88

    VIP: :Silber

    So, hoffe das ist das richtige Unterforum dafür.^^

    Und zwar hätte ich ne kurze Frage und zwar:

    Wir hibbeln ja gerade wieder und ich bin derzeit am Samstag geringfügig angestellt, wenn es klappt hätte ich dann 8 Wochen vor ET und 8 Wochen nach ET Mutterschutz.:)

    Haben jetzt geschaut wie das mit dem Wochengeld wäre und dort steht bei geringfügig angestellten wird nichts bezahlt, außer man ist selbstständig versichert, stimmt das?

    Ich bin aber derzeit durch nen Sondernfall noch immer selbstständig bei der KFA versichert, würde ich dann in diesem Fall doch Wochengeld bekommen?:confused:

    Und falls nicht, kann man die 8 Wochen vorher auf "eigene Gefahr" weiterarbeiten?:confused:

    Danke schonmal. :)
     
  2. Wolke

    Wolke Gast-Teilnehmer/in

    Bezüglich deinem Sonderfall - da fragst du am besten bei der Versicherung nach.

    Aber die 8 Wochen vorher und nachher kannst du keinesfalls weiterarbeiten - auch nicht auf eigene Gefahr. Dein AG würde sonst hohe Strafen zahlen müssen...
     
  3. Mausi88

    VIP: :Silber

    Ach mist, das ist ja scheiße das man da vorher nicht arbeiten kann auf eigene Gefahr quasi.:(

    Ja, Schatzi meinte wir rufen halt mal an bei ihnen und fragen ob sie trotzdem zahlen würden.:eek:
     
  4. elinor15

    VIP: :Silber

    Dir ist aber schon klar, dass der Mutterschutz schon seinen Sinn hat und "auf eigene Gefahr weiter arbeiten" unter Umständen für dich und dein Kind grob ins Auge gehen könnte, oder?!
     
  5. Mausi88

    VIP: :Silber

    Ja, aber nachdem ich eh nur sitz ist es keine große Anstrengung. :)

    Weiß es halt nur aus D, da darf man weiterarbeiten nämlich.
     
  6. somedreams

    somedreams Gast

    es heisst net umsonst mutterSCHUTZfrist ...

    seids doch froh, das wir die in Ö haben ...kopfschüttel...
     
  7. Theta

    Theta Gast-Teilnehmer/in

    Arbeiten darfst du schon, aber nur selbstständig. Anstellen darf dich in dieser Zeit keiner.
     
  8. Helen

    VIP: :Silber

    :eek::eek::eek:

    Derjenige, der dich in dieser Zeit beschäftigt, kriegt sowas von etwas über den Rüssel ...
     
  9. jo-jo

    jo-jo Gast-Teilnehmer/in

    Frag bei der KFA nach.
    Ich bin auch geringfügig angestellt und bei der OÖGKK selbstversichert. Dadurch würde mir Wochengeld zustehen (ohne der Selbstvers. nicht, da man mit geringfügiger Beschäftigung nicht sozialversichert ist)
     
  10. Helen

    VIP: :Silber

    Ja, mach das. Und sag uns dann, was sie gesagt haben ....
     
  11. Mausi88

    VIP: :Silber

    Ja, genau das haben wir auch gelesen. :)

    Hmm, dann müsste ich es ja bekommen weil ich durch meinen Sonderfall selbstversichert wäre, das wäre natürlich super. :)
     
  12. Mausi88

    VIP: :Silber

    Es war auch nur ne Frage weil wir das Geld ja gut gebrauchen können.;)
     
  13. jo-jo

    jo-jo Gast-Teilnehmer/in

    sozialversichert oder nur krankenversichert?
     
  14. Helen

    VIP: :Silber

    Von der KFA gibts kein Wochengeld. Läßt sich übrigens ganz einfach auf deren HP nachlesen, dafür gibts ein Sonderwochengeld.
     
  15. na dann müsstest halt - bevor du schwanger wirst - mehr arbeiten. damit du dann auch wochengeld bekommst :rolleyes:
     
  16. Mausi88

    VIP: :Silber

    Naja, es mus ja vorher die 8 Wochen was geben, egal wie es heißt.:)
     
  17. Mausi88

    VIP: :Silber

    Nein, sozialversichert auch. :)
     
  18. Helen

    VIP: :Silber

    Nein, gibt es nicht. Die Gemeindemitarbeiter bekommen ihr Wochengeld, es heißt auch die acht Wochen vorher so, wenn man einem alten Faden Glauben schenkt, direkt von ihrer Dienststelle. Und die hast du nicht ...

    Da wirst wohl Pech haben. Aber lies auf der KFA-Homepage selber nach ...
     
  19. Mausi88

    VIP: :Silber

    Ähm, da steht aber genau das, nämlich das es was gibt:

    Wochengeld gebührt
    • für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung
    • für den Tag der Entbindung
    • für die ersten acht Wochen nach der Entbindung
    • für zwölf Wochen nach der Entbindung bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten
     
  20. Helen

    VIP: :Silber

    Du bist eine Vertragsbedienstete?:D
     

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