1. Reden wir miteinander ...

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Mutterschutz - Geringfügigkeitsverdienst

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von carmina08, 11 Juli 2007.

  1. carmina08

    carmina08 Gast-Teilnehmer/in

    Hat wer eine Ahnung ob man im Mutterschutz geringfügig dazuverdienen darf?
     
  2. vroni0815

    vroni0815 Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber ich glaube nicht. Gilt nicht im Mutterschutz generell ein Beschäftigungsverbot?!
    Lg, :wave:
     
  3. gerda23

    gerda23 Gast-Teilnehmer/in

    Nein man darf nix dazuverdienen. Mutterschutz = Schutz der werdenden Mutter, absolutes Arbeits- und Beschäftigungsverbot!
    LG

    gerda
     
  4. Sassisi

    Sassisi Gast-Teilnehmer/in

    deswegen kriegt man ja auch sein volles gehalt weiterbezahlt...
     
  5. anamor78

    anamor78 Gast-Teilnehmer/in


    so isses ...
     
  6. Kiki1982

    Kiki1982 Gast

    absolutes beschäftigungsverbot - wie eh schon geschrieben!
     
  7. gabrielchen

    gabrielchen Gast-Teilnehmer/in

    ABER; du darfst nach dem mutterschutz wieder arbeiten und im jahr € 14.600 (brutto) dazuverdienen! :hug:
     

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