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Mutterschutz - geringfügig arbeiten

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Babygirl08, 9 November 2011.

  1. Babygirl08

    Babygirl08 Gast-Teilnehmer/in

    Arbeite minimal geringfügig (1x pro Woche nachmittags) und habe am 28.1.2012 EGT. Ab 3.12.2011 wäre rein theoretisch Mutterschutz. Jetzt habe ich gehört, dass das bei geringfügiger Beschäftigung anders sein soll. Also, nach dem Motto: Meine Beschäftigung ist so geringfügig, dass ich quasi bis kurz vor der Geburt arbeiten könnte - muss ja zuhause auch was machen ... !
    Hat jemand Erfahrung damit?
    PS: von der AK habe ich natürlich die Info bekommen, dass 8 Wochen vor/nach der Geburt ein Beschäftigungsverbot herrscht.
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Während des Mutterschutzes besteht tatsächlich das absolute Beschäftigungsverbot unabhängig davon ob deine Anstellung geringfügig, Teilzeit oder Vollzeit ist!

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Babygirl08

    Babygirl08 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Antwort! Weiß nicht, wie man eigentlich dazu kommt, so etwas zu behaupten, aber naja ...
    Ich war mir jetzt total unsicher, da ich eigentlich schon darauf eingestellt war (8 Wochen).
     
  4. Xalapa

    Xalapa Gast-Teilnehmer/in

    keine sorge- ich war auch ggf. beschäftigt und ganz normal 8 wochen davor in mutterschutz,

    lg
    X
     

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