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Mutterschaftsaustritt oder kündigen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Greenhorn, 10 Juni 2011.

  1. Greenhorn

    Greenhorn Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen:

    Ich bin seit Oktober 2005 bei meinem DG beschäftigt, die Karenz meines 2. Kindes endet mit 12. Oktober 2011. Ich habe damals als Karenzvertretung (TZ-Kraft) in diesem Unternehmen begonnen, jedoch leider nie einen Dienstvertrag oder ähnliches unterschrieben, mit dem meine Tätigkeit befristet worden wäre.

    Klar für mich ist, dass ich nicht wieder in dieses Unternehmen zurück will (ich war permanent unterbeschäftigt, extrem öder Job), sondern den Ordinationsgehilfen-Kurs machen möchte und im April 2011, wenn meine jüngere Tochter 2,5 Jahre ist und in den KiGa geht, wieder arbeiten gehen möchte.

    Wie soll ich nun am besten vorgehen? Soll ich einen Mutterschaftsaustritt machen (der bis spätestens 13. Juli einlangen muss), kündigen oder einvernehmlich?

    Hat jemand von euch schon mal eine ähnliche Situation gehabt und wie habt ihr diese gelöst?

    Danke für Eure Hilfe

    LG Greenhorn
     
  2. bombay

    bombay Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du den "muschaustritt" machst, bekommst du die Abfertigung die du seit 2005 gesammelt hast, von der pensionskasse ausbezahlt. Du fällst ja in die Abfertigung
    neu. Also wenn du es dir auszahlen lassen möchtest mach das. Bei Kündigung wird es dir "in den Rucksack" gepackt, und du nimmst es mit zum nächsten betrieb. Allerdings gibt's da auch mal Auszahlungen aber weiss nicht in welchen Abständen. Bei einvernehmlich solltest auch Anspruch darauf haben. Aber die Profis kommen sicher noch hier her. :)
     

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