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Mutterschaftsaustritt oder DG-Kündigung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Nicki128, 27 Juni 2011.

  1. Nicki128

    Nicki128 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    bei mir läuft die Karenz mit Ende September aus, ich wollte eigentlich 2,5 Jahre daheim bleiben; dass wurde mir aber nicht genehmigt.

    Ich hatte heute ein Gespräch mit meinem Chef, wo mir nahegelegt wurde, einen Mutterschaftsaustritt zu machen.
    Die zweite Variante wäre, dass ich im September zu arbeiten anfange und dann gekündigt werde.
    Ich hab dann gemeint, dann geh ich arbeiten.
    Er hat noch gejammert, dass ich dann meinen Urlaub verbrauchen muß, meine Kollegin daheim bleiben muß, weil ja für alle nicht genug Arbeit da ist usw.
    Was würdet ihr tun? Immerhin gehts ja um 4 Monatsgehälter und die halbe Abfertigung.
     
  2. pocahontas08

    pocahontas08 Gast-Teilnehmer/in

    wieviele mitarbeiter hat der betrieb?
    dann besteht eventuell recht auf elternteilzeit und keiner kann dich kündigen.

    auf KEINEN fall selbst austreten bzw. kündigen
     
  3. Nicki128

    Nicki128 Gast-Teilnehmer/in

    Ohne mir nur 3 Teilzeitmitarbeiter; also keine Elternteilzeit
     
  4. Fischlein1979

    Fischlein1979 Gast-Teilnehmer/in

  5. Petesahad

    Petesahad Gast-Teilnehmer/in

    Mutterschaftsaustritt würde ich in deinem Fall nicht machen - du verschenkst die Hälfte deiner Abfertigung.

    Du kannst außerdem erst 4 Wochen nach Ende der Karenz gekündigt werden und dann muss noch die Kündigungsfrist eingehalten werden - in der Zeit beziehst du Gehalt und dir steht die ganze Abfertigung alt zu!

    Ich an deiner Stelle würde entweder arbeiten gehen und mich dann kündigen lassen oder dem Arbeitgeber anbieten, ob man sich nicht einvernehmlich trennen könnte (wenn du nicht gekündigt werden möchtest), dann bekommst du auch die komplette Abfertigung alt.

    Wenn dich dein Arbeitgeber schon los werden will, dann soll er auch die komplette Abfertigung bezahlen, die dir zusteht.

    Für mich liest sich das so, wie wenn der Arbeitgeber nach der für ihn billigsten Lösung sucht, in dem Wissen, dass du so um die Hälfte deiner Abfertigung, die dir im Falle der Kündigung zusteht, umfällst. ;)

    Mit dem Mutterschaftsaustritt (den du bis spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz bekanntgeben musst, wenn das bei dir der 28. September 2011 ist, dann müsstest du das heute erledigen!) tust du meiner Meinung nach nur deinem Arbeitgeber einen Gefallen, dir selber schadet er finanziell.

    Den Mutterschaftsaustritt würde ich nur erklären, wenn ich selbst nach der Karenz nicht mehr zurückkehren möchte, obwohl ich meinen Arbeitsplatz behalten könnte.
     
  6. Nicki128

    Nicki128 Gast-Teilnehmer/in

    Ich geb dir vollkommen recht; Mutterschaftsaustritt ist für den AG die billigste Lösung;
    nachdem ich ja gestern unnachgiebig war, und gesagt habe, dass ich arbeiten gehen werde, hab ich heute ein Angebot für eine einvernehmliche lösung bekommen;

    bin gespannt ob er es dann auch wirklich macht; weil als ich das schriftlich wollte, gabs schon wieder kleine probleme; naja; mal schaun;
     
  7. Petesahad

    Petesahad Gast-Teilnehmer/in

    Du bist auf jeden Fall in einer besseren Position als der Arbeitgeber. Die einvernehmliche Auflösung, die natürlich schriftlich zu erfolgen hat, ist ein Entgegenkommen deinerseits, das darfst du nicht vergessen.

    Denn wenn ihr euch nicht einig werdet, muss er dich kündigen und du bekommst noch bis zum Ende der Kündigungsfrist Gehalt. Er muss sich dann außerdem etwas einfallen lassen, wie er die anfallende Arbeit verteilt, ob eine Kollegin Urlaub nehmen muss, ob er dich freistellt, weil er eigentlich keinen Job für dich hat usw usf. Das ist eine Menge Aufwand für die doch relativ kurze Zeit, die du dann dort wieder arbeiten würdest. ;)

    Alles Gute, ich drück dir die Daumen, dass alles rasch und ohne große Probleme geklärt werden kann.

    :wave:
     
  8. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    Nah er kann sie auch hinsetzen und einfach in die Luft starren lassen - dann muss sie zumindest wem für das Kind suchen. Keine Arbeit haben heißt nicht, dass sich nicht kommen muss.
    Eine gängige Praxis ist z.B die Freistellung bis zum Kündigungsende, daür einigt man sich, dass die Urlaubstage quasi für die Freistellung aufgebraucht werden. Ist für beide eine WIN WIN Situation.

    SG
    IE
     

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