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Muss ich Einkommenssteuer zahlen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sabrina-20, 29 März 2011.

  1. Sabrina-20

    Sabrina-20 Gast-Teilnehmer/in

    Ich versuche mich gerade durch diverse Seiten im Internet zu wühlen und werde einfach nicht schlau. Vielleicht kennt sich hier der eine oder andere besser im Steuerdschungel aus.

    Zu meinem Fall:
    Ich habe bis Mitte März KBG bezogen. Ab da kriege ich jetzt Arbeitslosengeld bis Mitte Juli, danach Wochengeld bis Mitte September (kommt darauf an, wann Baby 2 kommt). Ab da kriege ich dann ja wieder KBG.

    So, jetzt zum Komplizierten: Zusätzlich zu dem Ganzen kriege ich dieses Jahr auch noch ca. Euro 6.000 aus einem Werkvertrag (also selbstständiges Einkommen). KBG hab ich die Variante mit den ca. 450 Euro/Monat. Arbeitslosengeld ca. 700/Monat.
    Was wird da jetzt alles wegen der Einkommenssteuer berücksichtigt? Arbeitslosengeld bin ich mir ziemlich sicher, aber was ist mit dem KBG? Muss ich da Ende des Jahres eine Einkommenssteuererklärung abgeben? Blick da gerade nicht ganz durch.

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
     
  2. dani2206

    dani2206 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn Du Einkünfte über EUR 730 hast, dann musst Du auf alle Fälle eine Einkommensteuererklärung abgeben.
    Was Du genau dazurechnen musst, kann ich Dir leider auch nicht sagen, aber ich würd Dir empfehlen einen Termin am Finanzamt zu machen und Dich beraten zu lassen. Oder natürlich einen Termin beim Steuerberater, aber das kostet...
     
  3. Sabrina-20

    Sabrina-20 Gast-Teilnehmer/in

    730 Euro/Jahr?
    Ja, den Steuerberater würde ich eigentlich gerne umgehen und mich selbst darum kümmern, auch wenn ich mittlerweile fürchte, dass daraus nichts wird. Die beim Finanzamt hat nur gesagt, sie weiß es nicht ... hmm.

    Noch dazu ist es ja so, dass ich den Betrag der selbstständigen Erwärbstätigkeit auch auf die beiden davorliegenden Jahre aufteilen kann, damit ich nicht über die Grenze komme, aber ich glaube, da muss ich wohl wirklich zu einem Steuerberater. Zumindest dann am Jahresende bzw. Anfang nächsten Jahres.
     

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