1. Reden wir miteinander ...

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@ mütter in lebensgemeinschaft

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von morty, 31 Juli 2010.

  1. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    und zwar mit gemeinsamen kindern.
    wie habt ihr das mit der obsorge geregelt?
    falls euch etwas passiert hat ja ein vater ohne obsorge so gut wie keine rechte. sollen dann eure kinder bei den großeltern aufwachsen oder macht man sich keine gedanken darüber dass man einmal nicht mehr sein könnte ...
    mich würde interessieren welche gedanken ihr dazu habt bzw. wie ihr das geregelt habt.
     
  2. skalar1979

    skalar1979 Gast

    gar nicht.

    Mein Mann (damals noch Lebensgefährte) hat für beide Kinder die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben. Kann mir nicht vorstellen das dem Vater das Kind (das im selben Haushalt wohnt) weggenommen wird und zur Oma/Opa/ins Heim kommt.

    Also ehrlichgesagt haben wir uns keine Gedanken darüber gemacht, da es wohl am naheliegendsten ist, wenn die Kinder beim Vater bleiben.

    lg
    skalar
     
  3. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    nachdem ihr mittlerweile verheiratet sind ist das auch kein thema mehr bei euch, da ist die sache eh klar.
     
  4. LittleByLittle

    LittleByLittle Gast-Teilnehmer/in

    wir haben die gemeinsame obsorge beantragt.
     
  5. Zwergi1989

    Zwergi1989 Gast-Teilnehmer/in

    wir wollten eigentlich immer wieder mal aufs gericht gehen und das regeln lassen, aber irgendwie kam immer was dazwischen....

    jetzt ist das zweite unterwegs und wir haben mal wieder kurz überlegt...

    wir wollen zwar nächstes jahr heiraten, aber selbst wenn nicht glaub ihc nicht das wir tatsächlich mal aufs gericht gepilgert wären....

    ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man einem vater der die vaterschaft anerkannt hat mit dem kind zusammenlebt und sich kümmert tatsächlich das kind wegnimmt:eek:
    abgesehen davon würde es aus meiner familie keinen geben der sich um unsere kinder kümmern würde und die obsorge beantragen würde:rolleyes:
     
  6. trisch15

    trisch15 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    wir haben das gemeinsame Sorgerecht, bei beiden Kindern jeweils noch in der Schwangerschaft geregelt.

    LG trisch
     
  7. skalar1979

    skalar1979 Gast

    ja, nur wir hatten beide Kinder schon vor dem Heiraten - also war es sehr wohl einmal ein Thema - und da haben wir nichts gemacht.
     
  8. Juny

    Juny Gast-Teilnehmer/in

    Ebenfalls - gemeinsame Obsorge.
     
  9. LaPoubelle

    LaPoubelle Gast-Teilnehmer/in

    ...
     
  10. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    ist das sicher so? gängiges recht? wieso wird dann ein so gravierender unterschied gemacht wenn die lebensgemeinschaft nicht mehr aufrecht ist? dann ist er ja weiterhin der vater :confused:
     
  11. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    ... warum i so bled frog :D
    ich kenne ein paar, aufrechte lebensgemeinschaft, ein gemeinsames kind. nachdem ich in einem gewissen naheverhältnis zum kv stehe hab ich letztens einmal völlig unbedarft gefragt ob sie gemeinsame obsorge hätten worauf die mutter sehr brüsk gesagt hat "nein, sicher nicht!" :eek:
     
  12. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Wir haben gemeinsame Obsorge.
    Unter anderem auch wegen der Rechte des Vaters bei einem Todesfall.


    Meine Eltern sind sehr engagierte Grosseltern und sehen meinen LG als grossartigen Vater. Natürlich sind sie auch davon überzeugt, dass das Kind bei meinem LG aufwachsen soll, wenn mir etwas passiert.

    Aber man kann nie wissen, wie sie dann wirklich reagieren.
    Man stelle sich nur vor, ich sterbe bei einem Autounfall, bei dem mein LG schuld ist.
    Ih würde ihnen in so einem Fall sehr wohl zu trauen, dass sie in ihrer Trauer alles bisherige vergessen und sich nicht mehr vorstellen können, dass mein LG ihr Enkel aufzieht und sich mit meinem LG um die Obsorge streiten.

    Da ist es ein enormer Vorteil, dass der Vater auch die Obsorge hat und nicht erst die Obsorge jemanden übertragen werden muss.
    Gruss
    Manuela
     
  13. LaPoubelle

    LaPoubelle Gast-Teilnehmer/in

    Sicher kann man sich nie sein. Jedes Testament kann angefochten werden. Und ante mortem kann man nur eine Empfehlung abgeben, zu wem die Kinder einmal kommen sollten.
    Aber es ist praktiziertes Recht, dass der KV an erster Stelle steht, wenn es um die Obsorge der Kinder geht. Auch bei nicht aufrechter LG wird primaer der Vater als Obsorgeberechtigter ins Auge gefasst.
     
  14. DiaSterne

    DiaSterne Gast-Teilnehmer/in

    Wir haben die gemeinsame Obsorge, allein schon aus den oben erwähnten gründen.
    Weiters fände ich es ungerecht, er ist ihr Papa, also hat er (für mich moralisch betrachtet, da er ein toller Papa ist) das Recht auch mitzubestimmen. Auch im Alltag ist es manchmal praktisch und notwendig, dass er mitbestimmen darf. Im Kindergarten dürfte er nichts "entscheiden", so darf er (wie in einer Ehe eben auch) Verträge unterschreiben, zum Arzt gehen usw..
     
  15. Ich dachte, es ginge um eine Mütter-WG, aber anscheinend meint ihr eine ganz normale wilde Ehe, oder?
     
  16. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    ebenfalls gemeinsame obsorge.
     
  17. kicherbohne

    kicherbohne Gast-Teilnehmer/in

    wir haben gleich nach der geburt die gemeinsame obsorge beantragt.
    zum einen aus dem grund, falls mir mal was passieren sollte. muss ja kein todesfall sein - aber wenn ich mal aus welchem grund auch immer nicht in der lage bin, etwas für unsere kleine zu entscheiden (schule, medizinisch etc.), dann soll das ihr papa tun können. und diese rechte hätte er sonst nicht.

    abgesehen davon, find ichs auch fair. wir haben gemeinsam die pippi gewollt, kümmern uns gemeinsam um sie - warum dann alleinige obsorge? fänd ich nicht gerecht.

    gabs da eine neuerung? so weit ich weiß, geht das erst, wenn das kind auf der welt ist?

    ui. das fände ich dann sehr eigenartig ... hab auch so einen fall im bekanntenkreis. die sind aber mittlerweile getrennt und sie verwendet die kinder immer wieder als druckmittel, um bei ihm irgendwelche dinge zu erreichen. sie ist halt der meinung, dass das druckmittel bei gemeinsamer obsorge wegfallen würde :(
    insgesamt würde es mich als vater besorgt stimmen, wenn meine partnerin so auf diesen vorschlag - das GEMEINSAME kind betreffen - reagieren würde (könnte natürlich auch unwissen der mutter sein - so à la "dann kann er mir das kind jederzeit wegnehmen" - das entschuldigts aber auch nicht).
     
  18. MiniCooper

    MiniCooper Gast-Teilnehmer/in

    seit 10 jahren haben wir eine lebensgemeinschaft, zum heiraten bin ich bis dato einfach zu feig:eek::D

    obsorge habe ich noch die alleinige, aber wir möchten sie schon gerichtlich auf gemeinsame ändern lassen, damit ich dann auch wieder ruhig schlafen kann.

    weil ja es stimmt, der teufel schlaft nicht, und ich mag nicht wissen, was dem jugendamt einfallen würde, wenn er nicht der gesetzliche vertreter wäre:rolleyes:
     
  19. Maca8

    Maca8 Gast

    Gemeinsame Obsorge gleich nach der Geburt beantragt.
     
  20. kotuko

    kotuko Gast-Teilnehmer/in

    wir haben die gemeinsame obsorge, gleich nach der geburt beantragt.
    der hauptgrund war schon, dass wenn mir irgendetwas geschieht unser sohn gleich ohne jugendamt, gericht usw. bei seinem vater bleiben kann..

    und dann viele kleine gründe..das er z.b. unterschreiben darf, ob er in der schule oder ähnliches auf nen ausflug darf..usw.

    und weil er der vater ist und er deswegen die gleichen pflichten, verantwortungen wie ich habe und diese so ohne hindernisse wahrnehmen kann.
     

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