1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Müssen das noch die Eltern zahlen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Silmum1, 9 Juli 2012.

  1. Silmum1

    VIP: :Silber

    Lehrling (18 Jahre alt) schlägt sich ein paar Zähne aus - reines Selbstverschulden und braucht nun neue. Es werden Implantate gemacht. Wer muss das zahlen? Die Eltern oder der Lehrling selber? Keine Versicherung zahlt, also müssen die Kosten definitiv selbst getragen werden. Der Lehrling ist volljährig.
    Zusatz: Lehrling hat sich von den Eltern abgewandt, er wohnt alleine, Eltern bezahlen jedoch das Zimmer und Unterhalt für ihn. Muss er die Implantate vom Unterhalt bezahlen oder müssen die Eltern das extra berappen?
     
  2. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Eltern sind unterhaltspflichtig solange ein Kind noch nicht selbsterhaltungsfähig ist, egal ob er ausgezogen ist oder nicht.

    Ob man nun Implantate machen lässt, ist eine Frage ob man es ich leisten kann - gibt genug Erwachsene, die mit Zahnlücken herumlaufen, weil ihnen das Geld für Implantate fehlt. Eine Verpflichtung zu so einer kostenintensiven Behandlung gibt es wohl nicht.

    Ich würde die Entscheidung nicht davon abhängig machen, ob mein Kind sich abgewandt hat - könnte ich es mir leisten, wäre es eine Selbstverständlichkeit um meinem Kind zu zeigen, dass man in der Not immer füreinander da ist und das unternimmt, was möglich ist und zwar ohne Bedingungen zu stellen.

    Könnte ich es mir nicht leisten, würde ich versuchen Alternativen herauszufinden, Zahnärzte kontaktieren, evtl. mit dem wichtigsten Zahn beginnen und nach und nach die anderen.
    Es gibt übrigens sehr gute ungarische Zahnärzte (die mitunter auch in Ö eine Ordination haben), die qualitativ hochwertige Arbeit, zu einem wesentlich geringeren Preis, leisten.
     
  3. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Auch bei Selbstverschulden zahlt die Unfallversicherung. Ist da keine private da? Nicht einmal die Schülerunfall (die es ja angeblich auch für Lehrlinge gibt)?

    Sonst gibt es noch die Möglichkeit einer prothetischen Versorgung bis zum abgeschlossenen Kieferwachstum - vielleicht kann der ZA da etwas in diese Richtung machen. Das bezahlt, soweit ich informiert bin die GKK, die endgültige Versorgung mit Implantaten kann dadurch noch warten, bis das Geld da ist. Nur so eine Idee (wir hatten nämlich grad ein ähnliches Problem, nur ist die Tochter noch deutlich jünger, und es gibt Versicherungen, die sehr wohl zahlen.Aber ich hab mich in alle Richtungen erkundigt)
     
  4. Tequila

    Tequila Gelöschtes Mitglied

    Implantate MUSS man nicht machen. Es gibt andere (günstigere) Methoden zur Zahnversorgung.
     
  5. sassy

    sassy Gast-Teilnehmer/in

    Implantatversorgung ist nicht gerade billig, wenn da mehrere Zähne gebraucht werden geht das leicht in die x-tausend Euro. Wenn das weder der Lehrling noch die Eltern aufbringen können würde sich auch eine Brückenversorgung anbieten, die man, wenn mehr Geld zur Verfügung steht, auf Implantat umändern kann. Bei einer Brückenversorgung zahlen GKKn (zumindest die WKGG) einen Teil dazu. Man muß nur darauf achten, dass das Knochengerüst implantatfähig ist und bleibt, sonst zahlt man für den Knochenaufbau nochmal drauf und die Behandlungsdauer zieht sich noch mehr in die Länge....
     
  6. Q

    Q Gast

    Ungarn ...
     
  7. Tina11

    VIP: :Silber

    eltern sind für kinder IMMER unterhaltspflichtig sobald es finanziell nicht allein geht.
    umgekehrt genauso!
    auch kinder sind unterhaltspflichtig sobald mama oder papa allein nicht mehr kann!
     
  8. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Nein bitte, das stimmt so nicht.
     
    -Fleur- und marla-singer gefällt das.
  9. Q

    Q Gast

    Die Unterhaltspflciht stellt auf mangelnde Selbsterhaltungsfähigkeit ab, nicht auf mangelndes tatsächliches Selbsterhalten. Nach Beendigung der Schulpflicht wird die Selbsterhaltungsfähigkeit nur von ganz wenigen Umständen eingeschränkt, insb. konzediert die Rechtssprechung Fortbestehen der Unterhaltspflicht im Falle von weiterführender Ausbildung. Der Rahmen, den die Rechtsprechung hier in der Praxis setzt, ist das Erfüllen der Voraussetzungen für weiteren Familienbeihilfebezug. D.h. auch das gemütliche "Studieren bis 27", das es zu meiner Zeit noch gab, ist nicht mehr durchsetzbar.

    Im Falle von zeitweiliger oder dauernder Berufsunfähigkeit greifen ja in der Praxis die sozialen Sicherungssysteme.
     
    electra und Wertsache gefällt das.
  10. Tina11

    VIP: :Silber

    DOCH.
    ich glaube mein notar wird mich diesbezüglich nicht anschwindeln.

    ich bin kein paragraphenjongleur, ich kann es leider nicht in diesen worten ausdrücken wie es mir der notar vorige woche erklärt hat.

    das ist auch der grund warum ich nicht adoptiert wurde sondern nur als alleinige erbin eingesetzt wurde.
     
  11. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Schade.
    Dann drück dich doch anders aus, damit wir dir helfen können das Mißverständnis aufzuklären.
    Und lies dir vorher noch Qs letzten Beitrag dazu durch.
     
  12. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Ev. übernimmt bei einem Lehrling mit geringem Einkommen der Unterstützungsfond der WGKK:

    Was kann eingereicht werden?
    Es können nur Kosten eingereicht werden, die netto den Betrag von EUR 40,00 übersteigen. Folgende Leistungen werden unterstützt:
    • Die (Rest-)Kosten der/des Versicherten für Heilbehelfe und Hilfsmittel, deren tarifliche Gesamtkosten die satzungsmäßige Höchstgrenze für die Leistungserbringung der Kasse (2012: EUR 423,00) übersteigen.
    • Der Kostenanteil der/des Versicherten für einen Spitalsaufenthalt einer/eines anspruchsberechtigten Angehörigen.
    • Die Tarif-Kosten für die Neuanschaffung eines verlorenen oder gestohlenen Hörgerätes.
    • Der Patientenanteil für einen Zahnersatz (auch für Reparaturkosten) oder eine kieferorthopädische Behandlung oder tariflich nicht geregelte Kosten einer Zahnbehandlung in medizinischen Sonderfällen.
    Unterstützungsfonds

    -Fleur-
     
  13. Tina11

    VIP: :Silber

    ich nehme mir jetzt einen 40 jährgien als beispiel, der gegenüber mama oder papa unterhaltspflichtig ist, als eben auch umgekehrt.

    ich weiss, ich schweife vom thema ab. entschuldige.
     
  14. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Du vergleichst Äfpel mit Birnen; mal abgesehen davon, dass mit den paar Brocken an Information überhaupt keine Aussage zu einer etwaigen Unterhaltspflicht getroffen werden kann.

    Und deine vorherige Behauptung, dass Eltern ÍMMER für ihre Kinder unterhaltspflichtig sind, stimmt eben nicht.
    Genauso wenig, dass Kinder immer im vollem Umfang für ihre Eltern unterhaltspflichtig sind. Kommt auf die Umstände an,, auf das Einkommen und Vermögen der Eltern, auf das eigene Einkommen und etwaige Unterhaltspflichten eigener Kinder, und, und, und.....

    Und dann müsstest du dich auch mal mit der Begrifflichkeit der Unterhaltspflicht auseinandersetzen.
    Die Anschaffung von Implantaten gehört ganz sicher nicht dazu.
     
  15. Q

    Q Gast

    Entschuldige, aber das ist durch die sozialen Sicherungssysteme weitgehend totes Recht. Entsprechende gelegentliche Versuche von Sozialämtern, das anders zu interpretieren, sind bislang alle gescheitert. Das wäre politisch gesehen kalte Expropriation, würde man alle, die kein ALG mehr bekommen, ihren Familien als Last aufbürden.

    Darüber hinaus:
    1. Unterhaltspflicht setzt mangelnde Selbsterhaltungsfähigkeit voraus. Die ist nicht schon bloß deswegen gegeben, weil jemand zu faul ist zu arbeiten.
    2. Die Kosten eines Zahnersatzes, der nicht von der Krankenkasse bezahlt wird, können davon keinesfalls erfasst sein. Die lustigen Debatten über "Sonderbedarf" in solchen Fällen gibt es allenfalls in Alimentenstreitigkeiten bezüglich Minderjähriger, wo ein Elternteil meint, solche Entscheidungen zu Lasten des anderen Elternteils einfach so treffen zu können. Eine derartige Auffassung der Unterhaltspflicht ist schon dewegen absurd, weil die gleichen Leistungen gegn Sachunterhaltsverpflchtete nicht durchgesetzt werden können.
    3. Die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern (ebenso wie die der Großeltern gegenüber den Enkeln) ist auf das Zumutbare beschränkt (soweit damit das eigene Fortkommen nicht beeinträchtigt ist)
    4. Nirgends im ABGB steht überhaupt, wie viel Unterhalt da geschuldet wird. Mangels Anlassfällen scheint es da auch keine ständge Rechtssprechung zu geben, die gibt es nur beim Kindesunterhalt (Minderjähriger) sowie beim Ehegattenunterhalt, soweit nicht verzichtet wurde.
     
  16. Tina11

    VIP: :Silber

    hatte doch gesagt, ich kam vom thema ab.
    oh, sei auch mir das verziehen.

    zu den implantaten äussere ich mich erst gar nicht mehr, sonst bist wieder bös zu mir.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden