1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Mündlicher Vertrag

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Willi01, 6 Oktober 2009.

  1. Willi01

    Willi01 Gast-Teilnehmer/in

    Wer kennt sich den mit mündlichen Verträgen aus?

    Wir haben vor ein paar Monaten einen mündlichen Vertrag für ein Grundstück gemacht! Jetzt wollen wir diesen Grund nicht mehr, weil wir in der letzten Zeit massive Probleme mit unseren zukünftigen Nachbarn haben! Die machen uns nervlich echt fertig!
    Unser Problem ist das: können wir überhaupt zurücktreten vom Vertrag? Der Verkäufer vom Grund ist sehr sehr böse auf uns und möchte einen Schadenersatz usw...

    Was können wir tun??
     
  2. snoopie

    snoopie Gast-Teilnehmer/in

    Vor ein paar Monaten und da wart ihr noch nicht beim Notar?

    Mündliche Verträge haben eine gewisse Gültigkeit wie weit das genau geht müsste man klären vorallem was genau dieser mündliche Vertrag beinhaltet.

    Ist schon eine Anzahlung geflossen?
     
  3. Baxter

    Baxter Gast-Teilnehmer/in

    Und rein rechtlich gehöhrt euch das Grundstück noch gar nicht, weil der Übergang in euer Eigentum erst mit dem Grundbuch erfolgt, und dafür wird ein schriftlicher Vertrag benötigt.
     
  4. sonnengelb

    VIP: :Silber

    soweit ich weiß sind auch mündliche verträge bindend! schriftlich wird aber immer empfohlen, weil bei mündlichen verträgen die beweisbarkeit manchmal schwierig ist.

    so gesehen müsst ihr das teil also nehmen. bei solch weitreichenden und komplexen problemen würde ich aber fachlichen rat einholen! da ist nix mit forum hilft! die paar euro sollten euch das wert sein! ruft mal zur info die ak an, ich an eurer stelle würde auch einen spezialisierten(!) rechtsanwalt aufsuchen!

    lg

    so
     
  5. Willi01

    Willi01 Gast-Teilnehmer/in

    Nein eine Einzahlung wurde noch nicht gemacht!

    Ja wir informieren uns eh schon aber die können nicht gleich was sagen die brauchen ein paar Tage Zeit!!

    Beim Notar waren wir persönlich nicht, aber der Verkäufer vom Grundstück hat ohne unseren Wissen das ganze an den Notar weitergegeben!!
     
  6. sonnengelb

    VIP: :Silber

    ps: ich hab übrigens gedacht, dass ihr bei den eltern aufbauen wollt? und habt ihr denn eure gewünschte finanzierung bekommen? da war ja auch einmal eine frage dazu?

    lg so
     
  7. Willi01

    Willi01 Gast-Teilnehmer/in

    Also das mit der Finanzierung klappt, brauchen ja nicht so viel wie ich angegeben habe!
    Das mit dem draufbauen bei meinen Eltern wäre eigentlich am Anfang so geplant gewesen! Dann haben wir uns aber trotzdem geeinigt dass wir das Grundstück daneben nehmen und selber bauen, aber indem wir jetzt solche Probleme mit dem Nachbarn haben werden wir wahrscheinlich jetzt doch draufbauen!! Aber momentan steht alles in den Sternen! Muss sehen was da beim Grundstück jetzt rauskommt!
     
  8. Pacta sunt servanda!

    Ihr erwartet ja auch von eurem Vertragspartner, daß er Zusagen einhält.
    Man kann mit dem Vertragspartner versuchen zu reden um eine Einigung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.

    Alles andere ist unehrenhaft und gehört sich einfach nicht.:boes:
     
  9. Willi01

    Willi01 Gast-Teilnehmer/in

    würdest du dich dort hinbauen mit solchen Nachbarn???
     
  10. Das ist nicht die entscheidende Frage.
    Wenn ich einen Vertrag abschließe (egal in welcher Form) habe ich ihn einzuhalten. Der Verkäufer des Grundstückes kann doch nicht der Leidtragende sein, weil Du Dich nicht mit dem Nachbarn verstehst.

    Was hättest Du getan, hättest Du den Vertrag schon schriftlich ausgefertigt und unterzeichnet?

    Ich finde einfach diese (leider heute zunehmend vorherrschende) Haltung erbärmlich, mich wenn es geht aus allem möglichen auf Kosten anderer rauszuwinden.
     
  11. Julie64

    Julie64 Gast-Teilnehmer/in

    mündliche Verträge sind definitiv bindend.
    Eine Bekannte hatte kürzlich eine Klage am Hals, weil sie nur Interesse am Verkauf eines GS gezeigt hatte, aber dann nicht verkaufen wollte. Sie wurde auf Verkauf geklagt und obwohl auch vor Gericht nicht eindeutig bewiesen werden konnte, dass sie einem Verkauf eindeutig zugestimmt hat (keine Zeugen), musste sie das GS hergeben.

    Mein Tipp: guten Anwalt beauftragen und demütig versuchen, sich mit dem Verkäufer auf Rücktritt zu einigen!
     
  12. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Aus Interesse - habt ihr nicht schon vorher gewußt, welche Nachbarn ihr dort habt, wenn schon die Eltern in unmittelbarer Nähe wohnen?
    Und was sind das für Schwierigkeiten, die sich jetzt mit den Nachbarn ergeben?

    Ansonsten ist es eine klare Sache, dass mündliche Verträge bindend sind und man sich vorher überlegen muss, auf was man sich einlässt.
     
  13. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast

    Aber auch von Mündlichen Veträgen kann man zurücktreten, insbesonder weil man ja einen Grund hat - die Nachbarn.
     
  14. Aber genau den möchte er ja jetzt nicht mehr :D:D:D

    SCNR
     
  15. sonnengelb

    VIP: :Silber

    aber nach ein paar monaten? und bei einem grundstückskauf? mit einem grund der nix mit dem verkäufer zu tun hat? na, ich weiß nicht.

    aber nochmal: unbedingt fachlich versierten rat einholen (anwalt!!!). ihr habt da eine heikle kiste.

    lg

    so
     
  16. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Bitte, woher hast du dieses Wissen?

    Zurücktreten kann ich immer dann, wenn ich mir mit meinem Vertragspartner einig bin und eventuell auch bereit bin Abschlagszahlungen oder finanzielle Entschädigungen für bereits entstandene Kosten zu zahlen.

    Ansonsten kann der Vertragspartner auf Einhaltung des Vertrages bestehen.
    Wozu glaubst du, sind denn Verträge da?
     
  17. m.rosso

    m.rosso Gast-Teilnehmer/in


    aber nicht in Österreich - stell dir das mal vor ..........
     
  18. Mone80

    Mone80 Gast-Teilnehmer/in

    Mündliche "Verträge" sind bindend!

    Hatte das bei den Schwiegis....die haben ihre Wohnung verkauft, hatten die mündliche Zusage, der Käufer hat sich dann plötzlich nicht mehr gemeldet.

    Schwiegis vor Gericht und der Differenzbetrag (die Schwiegis haben die Wohnung dann nicht mehr um das gleiche Geld verkaufen können) musste vom ursprünglichen Käufer als Schadenersatz bezahlt werden, weil sie ja in der Zwischenzeit die Wohnung mehrmals verkaufen hätten können, aber nicht haben, weil sie ja schon eine Zusage hatten.
     
  19. Q

    Q Gast

    Also mal halblang ...

    Ein mündlicher Vertrag über den Erwerb einer Immobilie wird maximal als Vorvertrag zu werten sein, also als Vereinbarung, künfitg einen Vertag schließen zu wollen. Ein Vertrag über den Erwerb einer Immobilie ist nämlich nicht formfrei, er bedarf zu seiner Wirksamkeit sogar beglaubigter Unterschriften.

    Vorverträge stehen nach österreichischem Recht unter dem Vorbehalt der "Umstandsklausel", d.h. wenn sich an für den Vertragsabschluss maßgeblichen Umständen etwas verändert hat, dann besteht keine Verpflichtung zum Vertragsabschluss.

    Und - das hervorkommen von massiven Nachbarschaftsstreitigkeiten, die zum Zeitpunkt des Vorvertragsabschlusses aufgetreten sind, ist zweifelsohne ein solcher wichtiger Umstand.

    Also - ruhig Blut.

    Außerdem: wer Schadenersatz wegen Nichtabschluss des Vertrages fordert, muss einen konkreten Schaden nachweisen. Das wird ihm ohnehin schwerfallen.
     
  20. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    das ist doch nicht die frage. versetz dich mal in die umgekehrte lage. du hast dir mit dem verkäufer ausgemacht, dass du den grund nimmst - mündlicher vertrag. du machst derweil schon andere verträge, kaufst sogar schon ein haus und vier monate später kommt der verkäufer und sagt "tut mir leid, ich verkaufe doch nicht (an sie). da würdest dann auch auf den mündlichen vertrag pochen, oder?

    ist ein vorvertrag jetzt plötzlich nix mehr wert? wofür machen wir das dann? dann können wirs mit den vorverträgen doch gleich ganz lassen! und schaden ist schnell mal nachgewiesen, und wenns nur um die zinsen geht, die man von einem sparbuch bekommt, wenn man den ertrag drauf legt. kein geld, keine zinsen, schaden.

    und seit wann sind bescheuerte nachbarn ein rücktrittsgrund?
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden