1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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moralische frage?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von morty, 25 September 2008.

  1. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    das erste mal fällt mir net einmal eine gscheite überschrift ein :eek:

    also, folgende situation:

    ihr kauft etwas gebrauchtes (sagen wir mal ein auto), durch einen absolut einmaligen glücklichen zufall bekommt ihr das weit unter dem eigentlichen wert. (der verkäufer lebt im ausland, heimreise stand unmittelbar bevor und er wollte das trum unbedingt vorher loswerden).
    so, einige zeit später wollt ihr das verkaufen weil ihr es nicht mehr braucht. derjenige der interesse hat weiß was ihr damals gezahlt hab und will aufgrund dessen wirklich nur mehr einen nasenrammel zahlen.
    ich bin jetzt irgendwie verunsichert, bin ich moralisch verpflichtet diesen "vorteil" weiterzugeben oder kann ich auf einem realistischen kaufswert bestehen ohne mich als arschloch hinzustellen.
     
  2. hasy007

    hasy007 Gast-Teilnehmer/in

    Das kommt darauf an, wer der potentielle Käufer ist.
    Einer Freundin würd ich es (schweren Herzens) um den Nasenrammel geben, eventuell um den Preis, den ich selbst bezahlt habe.

    Fazit: Such Dir einen Käufer, der nicht weiß, was Du bezahlt hast.

    LG weibi67
     
  3. Bambi

    Bambi Gast-Teilnehmer/in

    Warum solltest Du unter dem tatsächlichen ert gehen? Vielleicht paar hundertEuro weniger, aber den ganzen Vorteil weitergeben? Wenn derjenige das nicht zahlen will soll ers lassen und woanders hingehen.
     
  4. Enola

    Enola Gast-Teilnehmer/in

    Nein, warum?

    Wenn der Käufer weiß, wieviel du dafür bezahlt hast, dann vielleicht eine Spur weniger.
     
  5. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    nein, ist keine freundin ... ich kenn den nichtmal persönlich.

    zb ein auto mit einem neupreis von 45.000 €, ich habs eben durch die umstände mit 1 jahr um 15.000 bekommen. jetzt sagt der typ ich hab nur x bezahlt und es ist unrealistisch nach 2 jahren x zu bekommen weil, abzug abnutzung durch mich und älter ist es auch geworden findet er nur mehr 5.000 angemessen. ich will eigentlich eh nur das was ich dafür bezahlt habe ohwohl es noch immer mehr wert ist.
     
  6. MundM

    MundM Gast-Teilnehmer/in

    Es gibt Listenpreise und Abstufungen. Da kann niemand selbst schätzen wieviel ein Auto wert ist :rolleyes:
     
  7. bina.sa

    bina.sa Gast

    wenn es wie im beispiel ein auto ist, dann gibt es auch eine preisliste - oder such dir einen anderen käufer, der von deinem "schnäppchen" nichts weiß......
     
  8. Ellen.Ripley

    Ellen.Ripley Gast-Teilnehmer/in

    1. Musst Du an denjenigen verkaufen oder gibt es auch andere Interessenten?

    2. Hat das Auto ja einen Listenpreis, der geltend gemacht werden kann.

    3. kannst Du Dir den Kaufpreis aussuchen, Du hast keinerlei Verpflichtung, den von Dir bezahlten Preisvorteil an Dritte weiter zu geben.

    4. Ausser es handelt sich bei der Differenz um einen Spekulationsgewinn, dann könnte u.U. und meines Wissens nach, das Finanzamt eine Versteuerung der Differenz nach Deinem Grenzsteuersatz verlangen. Bitte diesbezüglich beim Finanzamt erkundigen.
    (Es handelt sich ja hier weder um ein Liebhaberstück noch um eine Marktwerterhöhung, die z.B. bei Immobilien möglich ist.)
     
  9. ZYX

    ZYX Gast-Teilnehmer/in

    Bitte, laß Dir nicht so einen Unsinn einreden!!

    Rufe beim ÖAMTC an und laß Dir sagen was das Auto laut EuroTax noch Wert ist.

    (Wenn das Auto damals 30.001,-- Euro wert gewesen ist dann könnte Dich der Erstverkäufer noch immer wegen Laesio enormis verklagen. Das verjährt erst nach drei Jahren)
     
  10. Ich-bin-Ich

    Ich-bin-Ich Gast-Teilnehmer/in

    beim geld hört die freundschaft auf....

    was immer ich durch welches schnäppchen auch erworben habe - ich werde es sicher nicht unter wert verkaufen. ich bin ja nicht der schädling meiner eigenen wirtschaftslage. und ich erwarte mir von meinen freunden, dass sie verstehen, dass ich einen verlust von 10 000€ nicht "der lieben freundschaft willen" in kauf nehme. geschenke an diesselben belaufen sich auf allerhöchstens 100€ - wenn überhaupt.

    geld wächst nicht auf bäumen. unter listenpreis würde ich nicht verkaufen.
     
  11. Doertie-Goertie

    Doertie-Goertie Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde es nicht weitergeben, es sei denn, es ist für eine Person die mir nahesteht und die sich einfach nicht mehr leisten kann, bzw. es mir weniger wehtut, als ihr.

    Kann ich nicht mit dem Wagen zum ÖAMTC fahren und ihn dort überprüfen und "schätzen" lassen? Würd ich sowieso machen.
     
  12. capriccio

    capriccio Gast

    Da würde ich aber schon darauf abstellen, ob der Verkäufer im Zeitpunkt des Verkaufs gewusst hat, dass er weit unter Wert verkauft hat. oder nicht. Nur wenn ihm die Verkürzung über die Hälfte nicht bekannt war, zieht die laesio enormis.
     
  13. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    hörts auf von auto zu schreiben sonst wirds mir noch ins autoforum verschoben :D es geht hier NICHT um ein auto :cool: ist nur ein beispiel gewesen.
     
  14. ZYX

    ZYX Gast-Teilnehmer/in

    Jetzt sei ned so pingelig. :)
     
  15. Q

    Q Gast

    Ein drei Jahre altes Auto muss zwischen 50 und 60 Prozent des Listenpreises einbringen, je nach
    - Marke (Deutsche und Japaner mehr, Italiener und Franzosen weniger)
    - Kilometerleistung
    - Allgemeinzustand und durchgeführten Wartungsarbeiten

    Wenn er ein drei Jahre altes Auto um 5000 EUR sucht, dann ist er in der Skoda-Fabia oder Hyundai-Gets-Klasse. Das was du hast muss ja entweder eine größere Limousine bzw. Kombi (A6, 5er BMW oder sowas) oder ein SUV sein (um das Geld gibts schon Touaregs und Landcruiser).

    Also - echt net.
     
  16. capriccio

    capriccio Gast

    Das werd' ich am Montag meinem Chef vorschlagen! :)
     
  17. Q

    Q Gast

    Steht wo?
     
  18. nbnb

    nbnb Gast

    wenns ein fremder ist, dann verlang was du verlangen willst, schau dir den listenpreis an, plus zuschläge, minus abschläge und das verlang und aus.
     
  19. capriccio

    capriccio Gast

  20. Q

    Q Gast

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