1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Möbelmiete

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Knuddimaus5, 9 November 2009.

  1. Knuddimaus5

    Knuddimaus5 Gast-Teilnehmer/in

    Ich erklär mal mein ''kleines'' Problem:

    Ich wohne nun seit April in einer Privatwohnung. Die Wohnung hat mir von anfang an total zu gesagt und ich hab keinen Grund gesehen sie nicht zu nehmen. Jetzt wo wir das baby bekommen ist sie uns dann eh zu klein da sie nur eine 1 ZW ist.

    Ehrlich gesagt war ich damals froh das ich schnell wieder meine eigene Wohnung hatte da ich mich von meinem Ex getrennt habe und ohne einem Dach übern Kopf da gestanden bin. Ich hab dann auch noch 1 Monat bei einer ''Freundin'' gewohnt - es war einfach nur die Höhle.

    Mietvertrag hab ich damals von der jetztigen Wohnung sehr schnell unterschrieben und hab ehrlich gesagt ihn auch nur überflogen.

    Bei der ersten Abrechnung ist mir dann aufgefallen das ich für die Singelküche/Kochnische 50€ Möbelmiete zahlen muss. Ich dacht mir anfangs das wird ja evtl. eh nur einmal abgerechnet und hatte aufs nächste Monat gewartet. Tja bis jetzt zahl ich brav für meine Singelküche 50€. Damals hab ich denn Vermieter darauf angesprochen der mir eben gesagt hat ich hät besser denn Vertrag lesen sollen - wo er ja auch nicht unrecht hat und man dagegen nichts machen. Im gegenteil ich soll froh sein das ich nicht so viel zahlen muss wie andere Mieter. Er handiert angeblich das bei allen Mietern so das sie Möbelmiete zahlen müssen. Mir kam dann die brennende Idee das wir uns eine eigene Küche zulegen da in der jetztigen Küche kein Backrohr vorhanden ist. Jedoch müsste ich für meine eigene Küche weiterhin diese Möbelmiete bezahlen :eek:

    Ich dachte damals ich spinne wie mir das der Vermieter erzählte.

    Naja auf anraten hin anderer Leute hab ich mich dann schlau gemacht und habe auch auf dem Amt angerufen und mir auskunft geholt und angeblich darf mein Vermieter eine Küche/Kochnische nicht vermieten. Ich soll ihm gerichtlich klagen da er eben solche Sachen nicht vermieten darf. Tjaaaaa wenn es mir egal sei und mein Freund eine Wohnung hätte würde ich dies ja machen aber dadurch wir beide leider in einer Sicht nur diese Wohnung haben trau ich mich meinen Vermieter nicht klagen.
    Vorallem hab ich mir überlegt falls er nicht auf diesen Wege die 50€ bekommt geht er sicher mit der Miete hoch.

    Bin in einer Sicht irgendwie in der Zwickmühle. Ich stell mal eben ein Bild rein von meiner tollen Küche für die ich monatlich 50€ bezahle.
    Ich kann mir nichteinmal einen Herd in die Wohnung stellen mit Backrohr da wir so einen anschluß nicht haben.

    lg
     

    Anhänge:

  2. Laß Dich bei der Mietervereinigung beraten, das ist gut angelegtes Geld.
     
  3. Knuddimaus5

    Knuddimaus5 Gast-Teilnehmer/in

    An diese hab ich auch schon gedacht. Hab jedoch noch eine Rechtsschutzversicherung soll ich mir bei einem Anwalt denn Mietvertrag prüfen lassen??

    lg
     
  4. SimoneG

    VIP: :Silber

    also für diese Küche 50 Euro pro Monat zu verlangen ist eine Frechheit
    hatte in meiner alten Wohnung auch die Küche als Mietküche und hab ca. soviel wie du bezahlt
    nur die war der absolute Traum und Tischlerarbeit, dafür zahlt man dann gern
    erkundige dich wirklich bei der Mietervereinigung
    das was er macht ist reinste abzocke
     
  5. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Ist der Vermieter Eigentümer oder selber Hauptmieter?
    Und wie setzt sich die Miete zusammen?
    Sind andere Möbel in der Wohnung?
    Verlangt er von dir das an Miete, was er selber für die Wohnung zahlt, plus die 50 Euro (falls er Hauptmieter der Whg. ist)?

    Ein Eigentümer kann defakto verlangen was er will, falls sich jemand findet, der bereit ist, das zu zahlen.
    Ist der Vermieter selber Hauptmieter und vermietet die Wohnung möbliert (dazu gehört auch eine Küche, auch wenn sie schäbig ist), dann darf er einen Aufschlag verrechnen.
    Dieser Aufpreis darf aber nicht so hoch sein, dass es "Wucher" darstellt. Irgendwo im Mietrecht gibt es eine Faktor wie hoch dieser Aufschlag sein darf.
    Ist der Vermieter auch Hauptmieter, und schlägt zu dem was er selber zahlen müßte, die 50 Euro drauf, dann ist das sicherlich im normalen Bereich. (auch, wenn die Küche nicht gefällt bzw. Substandard ist).
     
  6. Knuddimaus5

    Knuddimaus5 Gast-Teilnehmer/in

    Das meinen wirklich viele. Wie gesagt wenn das die perfekt Küche wäre wo alle Geräte inkludiert wären hät ich nichts dagegen. Aber diese Küche ist nach ablauf meines Vertrages 3000€ Wert. Da mein Mietvertrag Befriestet auf 5 Jahre läuft.

    lg
     
  7. Knuddimaus5

    Knuddimaus5 Gast-Teilnehmer/in

    Das ich in einer Sicht selber schuld bin ist mir schon klar. Leider aufgrund meiner damilgen Situation das ich Arbeitslos war ergab sich nunmal nur diese Wohnung. Und mir geht es um das ob die Sache eben gerechtfertigt ist oder nicht. Jedoch hab ich angst das ich nach der ganzen Sache die Wohnung verliere.

    lg
     
  8. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    wenn du rechtsschutzversichert bist, ab zum rechtsanwalt. dem kannst du deine sorge ja auch gleich mitteilen und er wird dir sagen können, ob diese begründet ist oder nicht, ob du klagen kannst oder nicht.
     
  9. tropenkatze

    tropenkatze Gast-Teilnehmer/in

    wurde das Haus vor 1945 errichtet ("Altbau")?
    Dann nehme ich an, daß der Vermieter mit der Möbelmiete schlicht und einfach versucht, die Regelungen über den Richtwertzins zu umgehen.
    Lt. der darf er ja nur einen bestimmten Betrag pro m² (plus Zuschlägen und minus Abschlägen) verrechnen. Mit der Möbelmiete kann er das leicht umgehen.

    Zahlst du eine "normale, marktübliche" Gesamtmiete für deine Wohnung? Wenn ja, dann würde ich es auf sich beruhen lassen, denn wie die einzelnen Positionen benannt sind, ist für dich ja egal.
    Auf einen Rechtsstreit würde ich mich nur einlassen, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung hätte und die auch den Fall übernimmt (vorher erkundigen).
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden