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Modell 80% - Geringfügig beschäftigt

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von shoef, 21 Februar 2010.

  1. shoef

    shoef Gast-Teilnehmer/in

    hallo

    ich hätte folgende frage: ich interessiere mich für das modell 12 monate 80% des letzten Nettogehaltes (gehe aber 2 jahre in Karenz) - da ja kindergeldbezug und karenzzeit voneinander unabhängig sind.
    in diesem Modell ist ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze gesetzlich erlaubt, das sind 2010: 366,33 Euro.
    Meine frage: was ist mit urlaubs/weihnachtsgeld? wenn ich also sagen wir 350 euro pro monat verdiene, würds passen. wenn ich aber noch urlaubs/weihnachsgeld bekomme (ca. 2x350=700 euro) bin ich auf alle fälle über dieser grenze. oder wird in diesem fall das 13.+14. gehalt nicht mitgerechnet?

    ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

    vielen dank
     
  2. Elisa2709

    Elisa2709 Gast

    Hi, ich weiß zwar nicht ob dies überall der Fall ist aber ich habe in dieser Zeit kein Weihnachts bzw Urlaubsgeld bekommen da ich ja eigentlich noch in der Karenz bin.

    Vielleicht kommt es aber darauf an wo du arbeitest.

    Lg
     
  3. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird aliquot eingerechnet (nach dem Wochengeld, wobei beim WG die Bemessungsgrundlage das Einkommen der letzten 3 Arbeits-Monate ist).

    Zuverdienstgrenze ist beim einkommensabhängigen 12+2 Modell Euro 5.800 pro Jahr. Nach abgelaufenener Karenzgeld-Zeit ist egal, was Du dazu verdienst (weil Du eh keine Leistungen mehr beziehst). Natürlich mußt Du dich in der unbezahlten Karenzzeit irgendwie selbst versichern (z.B. beim Mann mitversichern).

    Eine Sache, die auch zu bedenken ist: wenn Du in der unbezahlten Karenzzeit wieder schwanger werden solltest hast Du KEINEN ANSPRUCH auf Wochengeld vor der Geburt, da ein Prozentsatz von Euro 0,- (für den Fall, daß Du nichts dazu verdienst) in den letzten 3 Monaten vor dem Mutterschutz immer wieder 0,- ergibt...
     
  4. Flowerlea

    Flowerlea Gast-Teilnehmer/in

    Eigentlich gibt es eine Jahresgrenze von 5800€ im Jahr - das entspricht ca. dem geringfügigen Gehalt für 14 Monate

    mMn musst du daher auch nicht in jedem Monat unter der geringfügigkeitsgrenze liegen sondern nur insgesamt aufs Jahr gerechnet unter der Grenze bleiben!
     
  5. shoef

    shoef Gast-Teilnehmer/in

    ok, vielen dank für eure antworten.
    ich möchte im 2. jahr auf ca. 12-14 std. angestellt werden, für diesen zeitraum könnten wir es so drehen dass dann mein mann aufs kind aufpasst während ich arbeiten gehe (er wird seine 40 std. auf 35 std. pro woche runterschrauben), damit geht sich das in unserem fall gut aus.
    also versichert wäre ich damit, aber vielen dank für den hinweis mit dem wochengeld. wieviel wäre der prozentsatz für wochengeld vor der geburt? (was ist das eigentlich - ist das das geld vom mutterschutz 8 wochen davor und danach?)
     
  6. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in


    Der Wochengeldbezug beginnt (wenn Du nicht vorzeitig freigestellt wirst) 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Ist das Wochengeld höher als das Karenzgeld bekommst Du es bis 8 Wochen nach der Geburt (bei KS oder Frühgeburt 12 Wochen), insgesamt aber maximal 16 bzw. 20 Wochen. Ist das Wochengeld niedriger als das Karenzgeld bekommst Du ab der Geburt das Karenzgeld. Das Wochengeld entspricht dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes.

    Was ich weiß ist das neuerliche Wochengeld - solange Du noch volles Karenzgeld beziehst (unabhängig welches Karenzmodell) 180% des niedrigsten Karenzgeldsatzes (vom Modell 30+6), also knapp 800 Euro monatlich.
     
  7. Flowerlea

    Flowerlea Gast-Teilnehmer/in


    Das Wochengeld entspricht normal deinem Nettogehalt zuzüglich dem aliqutoen Teil für die Sonderzahlungen (13tes, 14tes)
     
  8. Flowerlea

    Flowerlea Gast-Teilnehmer/in

    ich bin immer ein bissl langsamer :boes::D:D
     
  9. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in


    Ja, aber offensichtlichn immer nur ein paar Sekunden;)!
     
  10. shoef

    shoef Gast-Teilnehmer/in

    herzlichen dank für die aufklärung.
    is ja nur gut dass eine schwangerschaft 9 monate dauert - so einfach ist das alles nicht hier einen überblick zu bekommen und herauszufinden was für einen selbst am günstigsten ist.
     
  11. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Ja, da hast Du recht. Bezüglich Karenzmodell habe ich mir einen Beratungstermin bei der Arbeiterkammer geben lassen - das hat mehr Klarheit in die Sache gebracht;).
     

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