1. Reden wir miteinander ...

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Mitnahme von "fremden" Kindern??

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Hasenohr, 10 Januar 2009.

  1. Hasenohr

    Hasenohr Gast-Teilnehmer/in

    Wir wollen heuer im Sommer ein befreundetes Kind (Ohne Eltern) mit nach Griechenland (mit Flug) nehmen. Wer hat Erfahrung und weiß welche Formalismen dabei zu beachten sind???
    Vielen Dank
    Hasenohr
     
  2. michalmale

    michalmale Gast-Teilnehmer/in

    Ich denke, das Kind braucht einen eigenen Pass, mehr glaube ich nicht. Unsere Tochter ist schon öfters mit den Großeltern, auch fliegend, unterwegs gewesen.

    Wenn du unsicher bist gibt es sicher bei der Grenzpolizei Auskünfte.
     
  3. vnvnation

    vnvnation Gast-Teilnehmer/in

    Mein großer war letztes Jahr mit einem Freund und dessen Mutter in Griechenland - war sehr kompliziert.
    die wollen - zumindest am Flughafen Graz: eine notariell Beglaubigte Einverständiserklärung der Eltern ( Erziehungsberechtigten) in Deusch und Englisch übersetzt, mit allen Daten des Kindes und der Aufsichtsperson inkl. Reisepassnummern und genauer Dauer des Aufenthaltes sowie des Aufenthaltorts.

    Ich sag´s euch, das war eine Prozedur!!

    ( für Kroatien gilt übrigens das Selbe - ausg. Aufentahltsort - übersetzung auf CRO ( gibts beim ÖAMTC zum Downloden) - mein Sohn fährt ofer mal mit seinem Freund und dessen Eltern mit da diese ein Haus unweit Varazdin haben, und diese beglaubigungen gehen ganz schön ins Geld!!!):(
     
  4. Baby06

    Baby06 Gast-Teilnehmer/in

    also mein bruder war auch mal mit einem befreundeten paar meiner mutter und deren kind in griechenland für ein monat und da gab es keine probleme. er brauchte nur einen reisepass, sonst nichts.
     
  5. michalmale

    michalmale Gast-Teilnehmer/in

    Bin schon gespannt, was weiter kommt zu dem Thema!

    Für wen braucht man diese Übersetzungen und Beglaubigungen. Für die Grenzpolizei, den Flughafen, die Fluglinie?

    Irgendwie sehe ich ja schon ein, dass man nicht einfach ein fremdes Kind überall hinbringen oder mitnehmen kann. Bei uns waren es bis jetzt ja nur die Großeltern, die ja auch noch namensgleich sind.
     
  6. ylena

    ylena Gast-Teilnehmer/in

    nachdem vor allem innerhalb der EU sich kaum jemand darum scheren wird, reicht theoretisch ein eigener pass. fertig.
    zur vorsicht sollte man eine passkopie eines erziehungsberechtigten mitnehmen, auf der handschriftlich (und mit identer unterschrift zum pass) in deutsch und englisch drauf steht daß das kind x mit person x reisen darf.
    der gesetzgeber sieht eine notarielle beglaubigung vor wenn das kind nicht mit den anderen verwandt ist (was eigentlich schwachsinn ist, weil wer will wissen daß die großeltern mit anderem namen auch wirklich diese sind - aber gut ...)
    div. länder außerhalb der EU sind da relativ streng (türkei zb sehr)
    aber bei griechenland wirds nur mit pass klappen.
     
  7. vnvnation

    vnvnation Gast-Teilnehmer/in

    CIh kann euch nur sagen wie´s bei uns war
    hab jetzt aber eine meil an die griechische Botschaft geschickt - werde die antwort dann eistellen.

    Zu Koratien: Beim ersten mal ( Mai 08 ) hatten wir wahnsinige Probleme bei der Rückreise unseres Sohnes ( er hatte nix mit weil wir ja nicht wußten wie Bürokratisch das abgeht ) - wir wurden von der Grenzpolizei angerufen ob es sich wirklich um unseren sohn handelt usw. endlose Diskussionen......
    Bis es dann letzendlich hieß - kommen sie mit allen Dokumenten ( Geburtsurkunde des Sohnes, unseren Reisepässen zur Grenze um zu Kontrolieren ob alles so ist wie vom Vater des Freundes angegeben!!!
    dieser ist noch dazu gebürtiger Kroate und konnte sich ja eh super mit denen verständigen was nicht half!!
    Also sind wir auf und ahben ihn dann dort abholen dürfen - war super lustig:boes:

    Diese Einreisebestimmungen sind seit 1.5.08 laut Aussenministerium gültig:
    Minderjährige (bis 18 Jahre) ohne Begleitung der/des gesetzlichen Vertreters benötigen zur Einreise und Ausreise zusätzlich zum eigenen Reisepass eine Vollmacht der/des Erziehungsberechtigten. Diese Vollmacht muss auf Kroatisch oder Englisch verfasst sein. Alle Sprachen bedürfen einer notariel beglaubigten Übersetzung. Daher wird die Verwendung der folgenden zweisprachigen Vorlage empfohlen, welche - gemäß Bestätigung durch das kroatische Außenministerium in Zagreb - akzeptiert wird.
    Die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin ist nicht notwendig, wenn:
    • Der Minderjährige per Flugzeug reist und ein Begleitschreiben für die Reise der minderjährigen Person, ausgegeben von der Fluggesellschaft in Übereinklang mit den IATA Standards und der empfohlenen Praxis besitzt.
    • Der Minderjährige im Rahmen einer Klassenfahrt reist und ein gültiges Reisedokument besitzt sowie auf einer Teilnehmerliste der Klassenfahrt aufgelistet ist, welche von der zuständigen Schuleinrichtung bestätigt und auf kroatisch oder englisch übersetzt ist.
    • Der Minderjährige an einer sportlichen oder kulturellen Veranstaltung teilnimmt und in der Teilnehmerliste angeführt ist sowie ein gültiges Reisedokument besitzt.
    Achtung: Gruppenreisen von Minderjährigen, welche von Reisebüros oder anderen juristischen Personen organisiert wurden, sind mit Klassenfahrten gleichgestellt.
     
  8. vnvnation

    vnvnation Gast-Teilnehmer/in

    Entschuldigt die Tippfehler - hab sie erst jetzt gesehen:eek:
     
  9. Hasenohr

    Hasenohr Gast-Teilnehmer/in

    Kindesmitnahme?

    Vielen Dank für Eure Antworten! Da scheint es ja sehr unterschiedliche Sichtweisen zu geben - wichtig ist nur, dass wir nicht irgendwo hängenbleiben! Pass gibt es auf jeden Fall!
    Bitte noch um weitere Meinungen.
    Danke
    lg
    Hasenohr
     
  10. vnvnation

    vnvnation Gast-Teilnehmer/in

    Antwort der Griechischen Botschaft

    Antwort auf meine Anfrage:





    Sehr geehrte Fra. *****
    Zu Ihrer Anfrage zwecks Einreise minderjähriger ohne Eltern nach Griechenland, benötigt die Person von den Eltern eine Bestätigung in Englisch verfasst, und bei Gericht oder Notar beglaubigt, daß die in der Bestätigung genannte Person mit dem minderjährigen Kind (von – bis) nach Griechenland fahren darf.
    Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen

    GRIECHISCHE BOTSCHAFT
    KONSULARBÜRO
    Mattiellistraße 2-4 1040 Wien
    Tel.: +431 512 71 48 & 512 31 42
    Fax.:+431 505 49 45
    www.griechische-botschaft.at
    [email protected]
     
  11. Hasenohr

    Hasenohr Gast-Teilnehmer/in

    Griechenland

    Vielen Dank für die Botschaftsinfo! Also doch Beglaubigung - weiß jemand wie teuer das ist??
    lg
    Hasenohr
     
  12. vnvnation

    vnvnation Gast-Teilnehmer/in

    Ich zahle bei meinem notar immer 50.-
    aber ich glaube da sind die kosten unterschiedlich
     

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