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Mit einem Lebenspartner zusammenziehen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Anita, 22 September 2011.

  1. Anita

    Anita Gast-Teilnehmer/in

    Bin eine alleinerziehende Mutter (Kind ist 11 Jahre) der KV schert sich null um sein Fleisch und blut und geht auch nicht arbeiten.

    Seit Frühjahr mit ich zum 1. Mal mit einem neuen Partner zusammen. Wir möchten zusammenleben.
    Kinder (sein Kind und mein Kind) verstehen sich gut.

    Nun haben wir mal näher gesprochen bezüglich zusammenziehen - es würde so ausschauen:

    Er nimmt sich ein Wohnung mit bis zu 50.000 Anzlg, die Wohnung wird auf seinen Namen laufen und wir dürfen zu ihm ziehen und werden die Lebenserhaltungskosten (Miete, Strom usw.) 50/50 teilen. Mein Kind und ich wohnen jetzt in einer Gen-wohnung. Ich würde etwa gleich viel zahlen wie jetzt. ABER

    Meine Frage ist nun:
    Derzeit bekomme ich Unterstützung bez. Alleinverdiener. Mein Kind bräuchte ev. eine Zahnspange (vom Vater bekomme ich nichts lt JA, da er in Konkurs ist und nicht arbeiten geht) des weiteren bekomme ich unterstützung, wenn mein Kind bei der Sport woche bzw. in 2 Jahre in die Sprachwoche (vermutlich € 1.200) geht.
    Da würde ich doch keine Unterstützung erhalten, da ja das Gehalt vom Lebenspartner miteingerechnet wird - obwohl ich dazu nichts zu erwarten haben.

    Bitte um eure Meinungen bzw. Erfahrungen.
    Danke
     
  2. lakritzchen

    lakritzchen Gast-Teilnehmer/in

    1.) wenn ihm die Wohnung gehört und das Zusammenleben funktioniert nicht, stehst du vor dem Nichts weil alles ihm gehört also wenn dann nur gemeinsame Wohnung/mietvertrag! Was passiert mit deiner Genossenschaftswohnung?

    2) 50/50 standard finde ich in einer Beziehung nicht fair WENN zb Sie 70% vom Haushaltseinkommen hat und er 30% somit käme für mich nur eine aliquote verteilung in Frage, denn wenn die Kosten sprich 3000 sind du aber nur 1200 verdienst hast 300 minus im monat und gar kein Geld mehr, wenn er aber 3000 verdient bleiben ihm noch 1500 für sich...

    3) ja das verlierst du alles, meinst du mit Frühjahr, frühjahr 2011?? Dann würde ich wirklich einmal die jahresgrenze abwarten und dann kann man immer noch zusammenziehen... nach einigen Monaten würde ich den Schritt nicht wagen.
     
  3. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Dafür spricht meiner Meinung nach nur, dass man zu 2. (oder zu 3.) geringere Lebenshaltungskosten hat (es muss nur 1x GIS bezahlt werden, es wird der Herd nur 1x zum Kochen eingeschaltet etc.)

    Dagegen:
    - Was machst Du, wenn die Beziehung in Brüche geht, Du hast ja dann keine Wohnung?
    - Die relativ kurze Zeit, die ihr erst als Paar habt
    - er dürfte mehr verdienen als Du, warum werden die Kosten dann nicht aliquot aufgeteilt?

    Wegen des Verlustes von Beihilfen, naja, gehst Du nicht arbeiten? Dadurch, dass Du Dir, wenn Ihr zusammenzieht, einen Teil der Lebenshaltungskosten ersparst, kannst Du doch mehr Geld für solche Dinge weglegen?
     
  4. lakritzchen

    lakritzchen Gast-Teilnehmer/in

    sie schreibt eben, dass für sie es kostenmäßig gleich aussehen würde, bei wegfall von Förderungen also nicht gleich, weil weniger income und höhere ausgaben in wahrheit!
     
  5. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Dass die Beihilfen für 2 singuläre Ereignisse (sie schreibt ja auch "eventuell", die müssen also gar nicht unbedingt eintreten) derartig ins Gewicht fallen, kann ich mir aber kaum vorstellen. Die Ersparnisse beim Zusammenlegen von 2 Haushalten sind nämlich nicht so klein, das wird oft unterschätzt.
     

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