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Mindestsicherun?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von young-mami2, 19 Januar 2012.

  1. young-mami2

    young-mami2 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo.

    Eine Freundin hat mir von der Mindestsicherung erzählt und mir gesagt das ich die Beantragen könnte.
    Nur weiß ich nicht wie das Berechnet wird.

    Ich lebe mit meinem Partner(seit einem Jahr und nicht der Papa der kids) und meinen 3 Kindern in Wien.Er geht arbeiten.Hat ein Grundgehalt und bekommt ein paar Zulagen.

    Erste Frage: Wird sein Gehalt dazu gerechnet.Freundin meinte nein,weil wir nicht verheiratet sind?

    Zweite Frage: Wenn sein Gehalt mitgezählt wird,wird da das Grundgehalt oder seine Zulagen die jedes Monat unterschiedlich sind auch dazu gerechnet?

    Ich hoff mir kann wer helfen.

    Danke =)
     
  2. Sentidos

    Sentidos Gast

    sobald ihr gemeinsam in einem Haushalt gemeldet seid gilt das Familieneinkommen ,egal ob ihr verheiratet,oder verschwägert seit
    einzige Ausnahme ist glaub ich ,bei gleichgeschlechtlichen zusammenwohnen,....seltsamerweise immerhin schreiben wir das jahr 1012 da sollte man schon gleich behandelt werden
     
  3. Koenigswasser

    Koenigswasser Gast-Teilnehmer/in


    Du meinst 2012. ;)

    Nein, heute gibt es leider mehr Ungleichberechtigung als jemals zu vor. Nur andersrum als früher.
    Die grünlinke Politik dient doch nur zur Bevorzugung von den entsprechenden Minderheiten.
     
  4. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in


    es wird nicht automatisch immer das familieneinkommen genommen.

    sohn grossjährig bekommt grundsicherung und wohnt bei mir. mein einkommen zählt nicht da er grossjährig ist.


    @young mami2

    generell würd ich sagen ist er für dich zuständig und wenn er nicht mehr als 1500 hat gibts grundsicherung.

    für deine 3 kinder bekommst grundsicherung wenn du keine 630 alimente hast.

    genau auskunft gibts in der zentrale der ma40 am klestil platz in 1030 wien hingehn oder anrufen.


    http://www.wien.gv.at/sozialinfo/content/de/10/InstitutionDetail.do?it_1=2100130&senseid=320
     
  5. spacedakini3

    VIP: :Silber

    Lass dir bestätigen, welche Dokumente du abgegeben hast!
    Am Thomas Klestil Platz geht das, meiner Erfahrung nach.

    (Siehe mein Thread weiter unten, auch "Mindestsicherung")
     
  6. young-mami2

    young-mami2 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für eure antworten.werd morgen mal dort anrufen...

    wenn der grundlohn gezählt wird,geht es sich aus...
    na mal schauen was die mir sagen.

    @spacedakini3: werd mir alles bestätigen lassen,bevor es solang wie bei dir dauert,danke für die info =)
     
  7. Sentidos

    Sentidos Gast

    ja ich meinte 2012
     
  8. spacedakini3

    VIP: :Silber

    Ich hab übrigens schon gestern das Geld bekommen!:eek:
    Und heute die Papiere dazu.

    Allerdings nichts rückwirkend (lange Geschichte, siehe mein Thread)
     
  9. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    darf ich mich mit einer frage dran hängen? muss man wirklich die kontoauszüge der letzten 6 monate vorlegen?
    ich hab nämlich vor kurzem die bank gewechselt und keine alten auszüge mehr.
     
  10. spacedakini3

    VIP: :Silber

    Ich hab nur den Kontostand und Bausparen vorgelegt..(screenshot)
    Und einen Nachweis, was ich verdient hab.
     
  11. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    ok danke dir!
     
  12. Nessal

    Nessal Gast-Teilnehmer/in

    Liebe TE
    Es wird das Familieneinkommen herangezogen samt Zulagen ÜStunden etc.
    Da ihr eine Lebensgemeinschaft habt, wird von beiden Seiten das Einkommen, inkl Alimente der Kinder zur Berechnung herangezogen.

    Bei Gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften die wirklich angeben ein Paar zu sein wird genau so das Familieneinkommen herangezogen. Im Normalfall wird aber hinterfragt ob es eine WG ist oder ein "Paar" und wenn die WG angeben, kann schlecht das EK vom "Mitbewohner" herangezogen werden.

    @spacedakini
    SUPER! freut mich das, dass jetzt doch noch geklappt hat :) und das meine Theorie doch nicht so falsch war ;)
     
  13. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in

    nochmal langsam:

    "heute gibt es leider mehr Ungleichberechtigung als jemals zu vor"

    "Nur andersrum als früher"

    "Die grünlinke Politik dient doch nur zur Bevorzugung von den entsprechenden Minderheiten"


    was willst du damit sagen?
     
  14. young-mami2

    young-mami2 Gast-Teilnehmer/in

    So,Freitag hat sich die Lage geändert.Er bekam einen Brief und hat jetzt eine Lohnpfändung..

    Wird da dann sein normaler Gehalt genommen oder was er ausbezahlt bekommt?
    Denn mit dem was er ausbezahlt bekommt,geht sich nicht mal die Miete aus.

    Gegen die Lohnpfändung haben wir schon was gemacht,aber bis das erledigt ist,dauert es...

    Vielleicht kennt sich wer aus...
     
  15. Nessal

    Nessal Gast-Teilnehmer/in

    Es wird das Gehalt hergenommen auf welches er Anspruch hat, ohne Rücksicht auf die Lohnpfändung.

    Bei der Berrechnung der Mindestsicherung wird auf Schulden allgemein keine Rücksicht genommen.
    Jegliche Lohnpfändungen, Alimentationszahlungen, Kreditrückzahlungen, Finanzamtsschulden etc bleiben unberücksichtigt.
    Ist im Prinzip auch verständlich, da viele Leute massive Schulden aufgrund Konsumkredite (überzogener Lebenstil gegenüber dem Einkommen) haben. Und das hierfür der Steuerzahler nicht aufkommt ist wohl klar.


    Trotzdem alle Gute!
     
  16. young-mami2

    young-mami2 Gast-Teilnehmer/in

    Ist eh verständlich...Versuch wars wert =)

    Danke
     
  17. Nessal

    Nessal Gast-Teilnehmer/in

    Die Berechnung der BMS ist in jedem Bundesland anders - da es leider kein Bundesgesetz hierfür gibt sondern wiedermal 9 Landesgesetze.
    Also falls es sich um einen Wiener oder Niederösterreicher handelt, stimmen meine Angaben auf alle Fälle.
     

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