1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

mietzinsbeihilfe - kennt sich jemand aus?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von syvi, 9 Juni 2008.

  1. syvi

    syvi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Heut war ich bei der MA 40 und hab angesucht. Wurde abgelehnt, weil ich mir mit meinem Einkommen eine zu teure Wohnung ausgesucht habe. Der Typ dort war so ein Ungustl, dass ich nur so geschaut habe. Gut, es gibt sicher genug, die solche Beihilfen ausnützen um sich ein tolles Leben zu machen. Aber ich brauchs echt nur, damit ich noch bis zum 2. Geb. meines Kindes daheim bleiben kann.

    Hab dann nochmal angerufen, um herauszufinden, ob es reichen würde, wenn ich eine schriftliche Zusage für eine freiwillige Geldleistung meines Ex reichen würde. Und wie hoch mein Einkommen sein müsste, um diese Wohnung nehmen zu "dürfen"... "MAYBE? Vielleicht?" Was is das für eine Antwort????

    Hab nächste Woche einen Termin bei der Abteilungsleiterin und wollt einfach wissen, ob das anerkannt wird.

    Dann steht da noch auf dem Informationsblatt "neben einer Information über sozialarbeiterische Angebote und finanzielle Hilfen" waswowerwann? Der hat mich als Volltrottel hingestellt. Der hatte eindeutig keine Freude an seiner Arbeit und dann darf der noch mit "Klienten" arbeiten?

    Dann ist da noch die Frage, warum muss ich allein über die Runden kommen, damit ich Unterstützung bekomme? Warum dürfen die mir vorschreiben, wieviel Miete ich zahlen muss um eine Beihilfe zu bekommen? Warum wird man als Karenzler als Faulsack hingestellt? Der hat mich dort hingestellt, als wär ich schon 10 Jahre daheim bei meinem Kind und will nicht arbeiten. Dabei möcht ich nur diese kurze, unwiederbringliche Zeit mit meiner Tochter verbringen.

    Hat jemand Erfahrung mit "denen"?
     
  2. Hexx

    Hexx Gast

    Hallo!

    Also ich kann Dir nur sagen dass ich auf der MA 50 war.

    Probiers dort mal.

    Lg :wave:
     
  3. syvi

    syvi Gast-Teilnehmer/in

    Danke! Hab ich eh auch vor. Weißt du vielleicht, ob die FBH zum Einkommen zählt? Wenn nicht, komm ich nämlich unter die Mindesteinkommensgrenze...

    lg
     
  4. Hexx

    Hexx Gast

    Hallo!

    Sorry dass ich so spät antworte!

    Hab jetzt den Antrag gefunden wo draufsteht was man alles braucht:

    Alimentationsnachweise, Einkommensnachweise (f. jedes mitverdienende Familienmitglied), Bestätigung über Karenzgeld, Arbeitslosenunterstützung, Lehrverträge, Schulbesuchsbestätigung, Nachweis über die Bezahlung der Rate für den Wohnungsverbesserungskredit, sämtliche Meldezettel, sowie Nachweis über Familienbeihilfe.

    Ich hoffe ich konnte Dir noch weiterhelfen.

    Lg :wave:
     
  5. mamax

    mamax Gast-Teilnehmer/in

    So stehts auf der Internet-Seite der Stadt Wien:
    Wohnbeihilfe - Wohnungsgröße

    Die angemessene Nutzfläche beträgt
    • für eine Person 50 Quadratmeter
    • für zwei Personen 70 Quadratmeter
    • für jede weitere Person 15 Quadratmeter
    Überschreitet die tatsächlich vorhandene Wohnungsgröße die angemessene Nutzfläche, so wird der anrechenbare Wohnungsaufwand der angemessenen Nutzfläche entsprechend gekürzt.

    Ich hoffe das hilft dir jetzt ein bisschen weiter. Mehr Infos findest du unter www.wien.gv.at

    LG
     
  6. syvi

    syvi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Danke für eure Antworten. Gestern war ich nochmal bei der MA 40 und hab erfahren, dass sie mich bei dem Erwerb einer so teuren Wohnung nicht unterstützen dürfen. Ob eine Wohnung um 350 Euro jetzt das Leben lebenswert macht oder nicht, MUSS denen egal sein, weil sie RICHTSÄTZE (diese Wort...) haben, an die sie sich halten müssen.

    Dafür hat sie mir auch die Wohnbeihilfe geraten und was weiß ich noch alles.

    Mal schaun, was da noch raus kommt.
     
  7. Elli070383

    Elli070383 Gast

    vielleicht hilfts dir ja weiter, beim Finanzamt kann man Mietzinsbeihilfe einreichen. :wave:
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden