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Mietzins bei Altbauwohnung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Natascha1976, 11 September 2011.

  1. Natascha1976

    Natascha1976 Gast-Teilnehmer/in

    Wie kann man einen Mietzins für eine kleine Altbauwohnung erhöhen? (z.B. der Mietzins darf nicht höher als 100 Euro sein, aber kann man z.B. 150,-- verlangen, wenn in der Wohnung eine Küche bzw. andere Möbel vorhanden sind?). Und wie sollte es im Mietvertrag stehen? Vielen Dank im Voraus!
     
  2. Froeschi

    Froeschi Gast-Teilnehmer/in

    Man muss sich an den Richtwert halten, auf wien.gv.at gibt es einen Rechner (nach m2). Allerdings könnte man wahrscheinlich mE eine eigene Miete für dir Möbel vereinbaren... Und das auch so in den MV hinein schreiben.
     
  3. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    miete für vorhandene möbel ist üblich. wieviel das sein darf, weiß ich nicht.
     
  4. Froeschi

    Froeschi Gast-Teilnehmer/in

    Ohne Mietrechtsexpertin zu sein: "Angemessen" sollte sie wohl sein. Bei einer Miete von 100 € 50 für die Küche zu verlangen, finde ich recht viel. Im Zweifel würde ich von einem Mietwert auf 3 Jahre ausgehen und schauen, ob ich mir die Möbel damit anschaffen könnte (das ist jetzt aber wirklich Daumen mal Pi ;) )
     
  5. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    die "angemessenheit" geht aber sicher nicht vom mietpreis aus, sonst vom wert der möbel. und wenn da eine 10.000 EUR-küche drin ist, sind 50 EUR absolut angemessen. damit geht man immerhin von einer nutzungsdauer von über 16,5 jahren aus.
     
  6. Froeschi

    Froeschi Gast-Teilnehmer/in

    War auch so nicht gemeint, ich hab ja geschrieben, ich würde es an der Mindestbefristungsdauer von 3 Jahren festmachen. Hat sich eher darauf bezogen, dass ich nicht glaube, dass bei der Miete eine Küche etc von so hohem Wert vorhanden ist...
     
  7. lui

    lui Gast-Teilnehmer/in

    als...nachdem ich schonmal eine absurd hohe möbelmiete (einbauküche) rückgefordert (und bekommen habe) kann ich hiermit den berechnungsschlüssel angeben, nachdem das in miet zB bei der schlichtungsstelle berechnet würde. 10 jahre abschreibungszeit für küche auf monatlichen mietzins. dh für die 12.000 euro küche würde man im monat 100 euro möbelmiete nehmen können. für die 1.200 von i*ea nurmehr 10....lg
     

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