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Mietwohnung Therme

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von marionr1, 9 Mai 2013.

  1. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Meine Freundin hat heuer in ihrer Wohnung eine neue Therme einbauen lassen, weil die alte kaputt war.
    Die Mietervereinigung hat gesagt (wurde auch mit der Hausverwaltung so besprochen), dass wenn sie auszieht, das Geld vom Vermieter zurück bekommt.

    Sie zieht Ende Juli aus. Ich werde Nachmieterin.
    Die Hausverwaltung sagt jetzt, dass sie das Geld für die Therme, nicht von ihnen bekommt, sondern sie es von mir verlangen muss.

    Ist das rechtens?
    Ich werde mich natürlich morgen mit der Mietervereinigung in Verbindung setzen, aber vielleicht hatte das einer von euch schon.

    Liebe Grüsse
    Marion
     
  2. electra

    electra hexe

    lt. neuem gesetz ist die therme keine vermieter sache mehr!
    also kann sich der vermieter abputzen.
     
  3. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Die Therme ist wie eine Investition des Mieters in den Mietgegenstand zu behandeln und vom Nachmieter als "Ablöse" der Zeitwert zu ersetzen.
    Wenn man mit dem Nachmieter direkt keine Einigung erzielen kann (etwa weil dieser noch nicht feststeht), muss der Vermieter diesen Zeitwert ersetzen und kann ihn in der Folge vom Nachmieter zurück verlangen.
     
  4. Alex3

    VIP: :Silber

    Ich kenn das nur von der Vermieterseite aus und halte es so, dass der Vermieter die Therme zahlt, mit der Auflage, dass sich der Mieter um die Wartung kümmert. Funktioniert normalerweise tadellos... Biete der Verwaltung an, einen Wartungsvertrag einzurichten, wenn sie die Therme bezahlen.

    Eine funktionierende Heizung ist für mich Bestandteil der Wohnung, ebenso wie die Fenster, und damit Vermietersache. Allerdings ist es Aufgabe des Mieters, die Funktionstüchtigkeit aufrecht zu erhalten und sich um notwendige Wartungsarbeiten zu kümmern.

    Bei einem Mieterwechsel verlange ich vom Vormieter noch ein abschließendes Service (im letzten halben Jahr). Wenn das gemacht wurde funktioniert die Therme normalerweise ohnehin gut und wenn sie trotzdem eingeht oder eine gröbere Reparatur ansteht, braucht sie der neue Mieter nicht zahlen, weil der ja nichts dafür kann und eine funktionierende Wohnung gemietet hat.
     
    #4 Alex3, 9 Mai 2013
    Zuletzt bearbeitet: 9 Mai 2013
  5. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn ich das bezahlen muss, werde ich die Wohnung absagen, obwohl ich meine schon gekündigt habe!
     
  6. striezerlhase

    VIP: :Silber

    Ich befürchte, dass kann dir in jeder whg mit Therme passieren bzw noch schlimmer wäre es in eine whg mit alter Therme einzuziehen und du die Therme selbst tauschen musst.
     
  7. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Ja das stimmt, dass wäre noch schlimmer.

    Ich habe die Wohnung abgesagt!
     

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