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Mietrecht - AUSMALEN

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von zestfully, 28 September 2010.

  1. zestfully

    zestfully Gast-Teilnehmer/in

    Hallo liebes Forum!

    Wie ist das jetzt mit dem Ausmalen bei der Wohnungskündigung?!
    Wir haben im Mietvertrag stehen, dass die Wohnung bei Auszug ausgemalt werden muss (unterschrieben 2006), ist das nun aufgrund dieses OGH-Urteils nichtig?!

    Vielleicht kennt sich jemand aus, wäre super.

    DANKE und liebe Grüße
    Chris
     
  2. niki1986

    niki1986 Gast-Teilnehmer/in

    Es kommt ganz drauf an ob ihr einen privaten Vermieter habt oder nicht.

    Wenn ihr einen habt müsst ihr die Wohnung ausmalen.
     
  3. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Das mit dem Privatvermieter (kA bis wieviele Wohneinheiten man als solcher gilt) wurd eh schon erwähnt.

    Ein OGH-Urteil ist eine Hilfestellung und Richtungsweisung.
    Sehr wahrscheinlich ist, wenn die Frage des Ausmalens vor Gericht käme bei euch... dass sich der Gerichtsentscheid ans OGH-Urteil anlehnt oder sich von eurer Seite damit argumentieren lässt.
    Damit wird sich der Vermieter überlegen, ob er überhaupt vor Gericht zieht oder drum streitet.

    Allerdings hat im Ö-Recht (anders als zB im amerikanischen , wo Gesetz und Präzedenzfall quasi fast gleichgestellt sind) ein Urteil nicht denselben Status wie ein Gesetzestext. (!) Es ist ein eine (mögliche) Interpretation des Gesetzestextes.

    Wenn eure Wandfarbe also nicht besonders auffällig - üblich hell, weiss, beige, ...etc .. und der Zustand der Wände allgemein gut ist, würd ich nicht ausmalen und es drauf ankommen lassen.

    Bei aussergewöhnlicher (für Nachmieter nicht zumutbarer, zB bunter oder besonders greller) Wandbemalung oder überdurchschnittlich kaputten / schmutzigen / abgenutzten Wänden, würde ich allerdings auf jeden Fall ausmalen.
     
  4. zestfully

    zestfully Gast-Teilnehmer/in

    Also bei uns ist es so:

    Es steht im Mietvertrag, dass die Wohnung bei Auszug gemalen werden muss.
    Die Wände waren bei Bezug der Wohnung WEISS und sind es auch jetzt noch !!!

    Jetzt will uns der Vermieter € 500 von der Kaution für das Ausmalen abziehen ...
     
  5. Doris81

    Doris81 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn alles noch immer weiss ist, NICHT ausmalen! Eine normale Abnützung (dazu zählen auch die Löcher in der Wand) muss man net herrichten/neu ausmalen.
    Viele Vermieter probieren es halt immer wieder.
    Leichter wäre es sicher, wenn es kein privater Vermieter ist (mehr als glaub i 5 Mietobjekten hat).
     
  6. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    http://www.arbeiterkammer.com/online/ausmalen-ist-kein-muss-47439.html

    Such dir Unterstützung von Mieterorganisationen (da gibts mehrere Organisationen , eine ich glaub ÖVP-nahe bietet gratis Erstberatung an , ohne Mietgliedschaft), .. wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, würd ich die in Anspruch nehmen. Ein Anruf bei der AK schadet vielleicht auch nicht,.. obwohl ich die eigentlich als nicht sehr bemüht in Erinnerung hab was Wohnungsberatung angeht. ;)

    Oft hilft eine Organisation im Hintergrund als "Drohung" schon sehr viel, und es kommt garnicht zu einem Gerichtsverfahren. Die Organisationen können dich auch wegen den Erfolgsaussichten, der rechtl. Situation aktuell sicher besser beraten.
     
  7. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

  8. zestfully

    zestfully Gast-Teilnehmer/in

    Die Frage ist folgende: Wir hatten heute Schlüsselübergabe und ich wusste nicht, dass das Ausmalen nicht notwendig ist, also war ich so überrumpelt dass ich die Übergabe so unterschrieben habe - spielt das eine Rolle bzw. kann ich das nachträglich noch beanstanden bzw. denen einen eingeschriebenne Brief schicken, dass ich mit diesem Abzug nicht einverstanden bin?!

    Der Mietvertrag wurde bei einer GmbH unterschrieben!
     
  9. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    Was stand in der Übergabe ?
    - etwa, dass du damit einverstanden bist, auszumalen?

    Beanstanden (versuchen) kannst du immer,.. mit einer schriftlichen Einverständniserklärung für was auch immer, .. ists halt nicht unbedingt leichter.

    Aber versuchen kannst du's ,.. tut der Vermieter ja auch, obwohl er wahrscheinlich weiss, dass sein Verlangen (Ausmalen) nicht 100%ig durchsetzungsfähig und rechtskonform ist.
     
  10. zestfully

    zestfully Gast-Teilnehmer/in

    Es wurde ein Übergabe-/Übernahmeprotokoll erstellt:

    Kaution: ... €
    Abzug:
    Ausmalen € ...

    So steht es ... und die wollen € 8/m² fürs ausmalen, das wären dann knapp € 500.

    Ich denke mal, dass ich da im Nachhinein auch noch was unternehmen kann, weil ich wusste vorher ja nicht, dass dies nicht wirklich "koscher" ist.
     
  11. zestfully

    zestfully Gast-Teilnehmer/in

    Hallo :)

    So, habe heute das Schreiben weg geschickt, bin gespannt, was der Vermieter darauf antworten wird.

    Liebe Grüße
    Chris
     

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