1. Reden wir miteinander ...

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Messeschwindel

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Uwe, 5 September 2010.

  1. Uwe

    Uwe Gast

    am BERNINA Stand der Messe Tulln.


    Leider sind auch meine Frau und Ich auf der Gartenbaumesse in Tulln auf den Messeschwindel hereingefallen und wir haben für ein "Schweizer Qualitätsprodukt" unterschrieben.

    Jedoch musste ich schon nach kurzer Recherche feststellen, dass es die Produktfeatures nur in den Köpfen der Messeverkäufer gibt.

    Wenn man das Verkaufsgespräch Revue passieren lässt, erinnert es schon sehr an ein Märchen aus "1000 und einer Nacht".

    Wenn nur die Hälfte des Versprochenen stimmen würde, wäre der Dampfsauger Bernina DS 100 ja schon ein Wunderding und somit auch seinen Preis wert.

    Aber die Realität sieht anders aus: es ist fast so, als würde man einen Mercedes kaufen und unterm Stern fände man das TATA Logo.

    Natürlich wurde das Gerät auch nicht zum vereinbarten Termin nach telefonischer Vereinbarung sondern sofort versand.
    Wir haben es nicht angenommen.

    Zuvor wurde der Vertrag mittels Einschreiben schon für ungültig erklärt.
    Grundsätzlich gibt es auf Messen ja kein Rücktrittsrecht, aber wenn Verträge unter solchen Umständen wie bei uns (und auch bei vielen Anderen) nur durch "arglistige Täuschung" zustande kommen, sind diese nicht gültig.

    Diesen Sachverhalt habe ich mir auch in der Rechtsabteilung meiner Firma (Weltweit mehr als 10 000 Mitarbeiter) bestätigen lassen.

    Man darf sich so etwas nicht gefallen lassen!

    Ich freue mich schon auf die Antwort dieser unseriösen Firma, die mit dem Slogan "Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!" wirbt.
    Eher passt schon: "Ihre Naivität ist unser Profit".



    Diesen Satz hat der Verkäufer Hr. K***** Sinngemäß zu uns gesagt: "Würden wir schlechte Ware verkaufen, würden wir längst an den Straßenlaternen hängen".
    ....


    Uwe
     
  2. REINGEFALLEN

    REINGEFALLEN Gast-Teilnehmer/in

    Leider auch reingefallen

    Ich hab mich leider am Samstag vor einer Woche bei der Gartenbaumesse in Tulln auch zum Kauf eines solchen Dampfsaugers von besagter Fa. überreden lassen. Da ich so ein Gerät nicht kannte und mir dann doch einige Gedanken über den hohen Kaufpreis gemacht habe, hab ich diesbezüglich im Internet gesurft und bin zufällig auf dieses Forum gestoßen.War furchtbar wütend, als ich festgestellt habe,dass ich dieses Gerät nicht einfach nur zu teuer gekauft habe sondern offenbar auch auf eine "Betrügerfirma" hineingefallen bin. Ich dachte nämlich wirklich auch, dass ich ein Marken-bzw. Qualitätsprodukt gekauft habe.
    Ich hab dann am Montag Abend per Mail meinen Rücktritt vom Vertrag (bzw. die Stornierung des Auftrags) erklärt- vorläufig ohne Begründung, da ich auch gleich eine Rechtsanwältin kontaktiert habe.
    Als Antwort auf mein Mail bekam ich die gleiche Antwort wie bereits im Forum geschildert wurde, wo ich darauf hingewiesen wurde, dass ein Rücktritt unter Hinweis auf das Konsumentenschutzgesetz nicht möglich ist.
    Mittlerweile hat auch meine Rechtsanwältin ein Schreiben an die Firma geschickt, wo Sie meinen Rücktritt begründet und hat der Fa. Streicher eine Frist zur Rückäußerung bis 10.9.gesetzt.
    Da ich jedoch aufgrund der ganzen Schilderungen nicht überzeugt bin, dass die Fa. den Rücktritt akzeptiert, möchte ich bereits beginnen mich auf eventuelles Gerichtsverfahren vorzubereiten bzw. schauen wie die Chancen sind, wenn man es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lässt, und wäre daher dankbar für möglichst viele Hinweise und Beweise und eventuell Tipps für die weitere Vorgangsweise.

    Ich finde es schlimm, dass obwohl die Firma offenbar schon Gerichtsverfahren verloren hat mit den Gleichen Methoden weiterarbeitet.
    Hab mir auch schon überlegt, dass man vielleicht mit der Geschichte in die Medien gehen sollte, weiß nur nicht ob das so einfach ist.

    @ Uwe: uns wurde auch gesagt,dass wir angerufen werden um einen Termin zu vereinbaren, wann uns das Gerät von einem Mitarbeiter der Firma zugestellt werden kann.
    In der Antwort auf mein 1. Mail (wo ich meinen Rücktritt erklärt habe) wurde ich unter anderem aufgefordert bekanntzugeben, wann mir das Gerät zugesendet werden kann. Hab mich auch gefragt wieso jetzt plötzlich zugesendet!? Hab aber bis dato noch kein Paket bekommen.

    Jetzt bin ich schon gespannt wie die Firma auf das Schreiben der Rechtsanwältin reagiert.Werd jedenfalls gerne berichten, wenn ich weiteres erfahr.

    Birgit
     
  3. JaneDoe

    JaneDoe Gast-Teilnehmer/in

    @ Uwe & REINGEFALLEN

    Nachdem es bereits sehr viele verärgerte Messekäufer gibt und ihr auch schon einen Anwalt eingeschalten habt, würde ich vorschlagen, dass ihr eure Anwälte fragt, wie man diese Firma „aus den Verkehr“ ziehen kann – also vielleicht mit einer Anzeige bei der Staatsanwalt wegen vorsätzlichen Betrug oder wegen vorsätzlicher Täuschung.

    Wie ihr im Verlauf dieses Threads lesen konntet, bin auch ich ein „Opfer“ dieser Firma geworden (ja, ich schäme mich, dass ich auf so einen blöden Trick hereingefallen bin). Ich habe an einem Sonntag den Kauf auf der Messe Wien getätigt und gleich am Montag (nach vorheriger Recherche im Internet) habe ich ein Fax sowie ein geschriebenes Rücktrittsschreiben an die Firma Str****er geschickt. Es war zu erwarten, dass die Firma meinen Rücktritt nicht akzeptieren wird – mit der Begründung, dass ein Rücktritt bei Messekäufen ausgeschlossen ist. Nicht extra erwähnen bräuchte ich, dass diese Firma ihre Geräte AUSSCHLIESSLICH auf Messen verkauft. Der Grund dafür liegt auf der Hand – wer es aber noch immer nicht weiß, dann bitte einfach hier fragen. ;)

    Es kam wie es kommen musste: die Firma Str****er hat mir einen Zahlungsauftrag via Bezirksgericht zustellen lassen. Hat auch noch unverschämt hohe Verzugszinsen einklagen wollen. Erwartungsgemäß habe ich das darauf folgende Gerichtsverfahren gewonnen – wegen Irrtum und Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) http://www.ksv.at/KSV/1870/de/3services/6rechtstipps/2007-02/Die_Verkrzung_ber_die_Hlfte_la/index.html

    Sollte die Firma Str****er euren Rücktritt nicht akzeptieren, dann muss die Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichtlich erfolgen. Da stehen die Chancen ausgezeichnet, weil dieses Gerät weder der Beschreibung entspricht, noch ein Qualitätsprodukt der Firma Bernina ist. Das gegenständliche Gerät wird in Italien von einer Firma hergestellt, welche dieses Gerät auch unter anderen Namen auf den Markt bringt – d.h. dieses Gerät ist in verschiedenen Farben und hauptsächlich unter der Bezeichnung „TR7“ in verschiedenen Ländern erhältlich. Ein Händler hat sogar gemeint, dass die Firma Commital Sami in Italien (der Hersteller des Gerätes) bereits im Konkurs ist.

    Heuer war ich wieder auf der „Wohnen & Interieur“ und diesmal hatte ich noch zwei weitere Zeugen dabei, die auch bestätigen könnten, dass diese Firma noch immer mit dem gleichen Schmäh auf „Kundenfang“ geht – obwohl vor Gericht bestritten wurde, dass jemals solche Aussagen getätigt wurden. Sie haben ganz einfach nicht dazu gelernt oder glauben, dass es noch immer viele dumme Leute auf Messen gibt, die sich dieses Gerät einfach so andrehen lassen.

    „Mein“ Verkäufer war ebenfalls Herr G.K. (erstes Bild unter „Unser Messeteam“ ) und er hatte die Unverfrorenheit mir einen Prospekt mit verschiedenen Zahlen vorzulegen und dann zu jeder Zahl etwas zu erklären. Schriftlich wollte er das aber nicht festhalten, aber es hat mir auch so genügt – mit Augenzeugen, die diese eigenartige Verkaufstaktik mitverfolgt hatten.

    Die Zahl „13“ bedeutet, dass das Gerät bei 13 verschiedenen Händlern in Wien erhältlich ist und diese auch das Gerät übernehmen, sollte es mal Probleme geben. Dass jeder „EP-Händler“ (Electronic Partner) das Gerät gratis zur Reparatur übernimmt und an die Firma Str****er weitergeschickt, wurde mir schon bei meinem Kauf im Jahr 2009 erzählt. Jetzt behaupten sie nach wie vor frech, dass das Gerät bei 13 verschiedenen Händlern zu kaufen gibt. Auf meine Nachfrage, welcher Händler z.B., hatte Herr G.K. keine Antwort parat und hat lapidar gemeint, schauen sie auf unserer Website nach, da sind sie alle angeführt. Meine Begleitung hatte ein Handy mit Internetzugang zur Hand und hat gleich nachgesehen. Fazit: Es gibt keinen Link zu Händlern, weil es ganz einfach keine einzige Firma in Österreich gibt, die dieses Gerät verkauft – außer der Firma Str****er in Klagenfurt.

    Daher nochmals: Lasst auch das nicht gefallen und verweigert die Annahme des Gerätes und schickt ein eingeschriebenes Rücktrittsscheiben an die Firma. Am besten dann warten, was folgt.

    Die Firma arbeitet nach der Devise: Wenn von zehn Messekäufern nur drei draufkommen, dass sie nicht das Produkt erhalten, was sie geglaubt haben zu kaufen und vom Kaufvertrag zurücktreten, lässt sich einer davon mit einer Klageandrohung einschüchtern und zahlt das Gerät. Die anderen beiden lassen wir von unseren Anwälten verklagen – zahlt ja sowieso die Versicherung. Letztendlich bleiben 8 Käufer, die brav den überteuerten Betrag von EUR 2.500,-- bezahlen! Mittlerweile wissen schon sehr viele Käufer, dass dieses Gerät nicht einmal die Hälfte wert ist. Das Gerät kann man bereits um etwa EUR 500,-- erwerben. Mann muss nur im Internet googeln und bekommt eine Vorstellung wie hoch der Profit für diese seriöse Firma ist.
     

    Anhänge:

  4. REINGEFALLEN

    REINGEFALLEN Gast-Teilnehmer/in

    Na die machens aber ganz schön spannend

    Hab heute bei der Rechtsanwältin nachgefragt ob sie schon eine Antwort auf das Schreiben von der Fa. bekommen hat (sie hatte eine Frist bis 10.9.2010 gesetzt), Nun hat die Rechtsanwältin mir gesagt, dass sie um Fristerstreckung ersucht haben, und dass ich warten solle!
    Ich frag mich nur ob das ein gutes oder schlechtes Zeichen ist!?

    @Uwe: hast du scho eine Antwort bekommen?
     
  5. Uwe

    Uwe Gast

    Rücktritt wird nicht anerkannt

    Ich habe mittlerweile ein Einschreiben erhalten, worin der Rücktritt nicht anerkennt wird.
    Im Anhang befanden sich auch Unterlagen, die einige meiner Rücktrittsgründe widerlegen sollten. Aber diese waren nur auf den ersten Blick überzeugend. Denn die Euroflex AG, angebliche Tochter von Bernina, hätte das Recht, Billigimportware als Bernina zu verkaufen.
    Die AG hat inzwischen (Schreiben von 2009) aber schon eine andere Adresse. Ob das Schreiben noch aktuell ist bezweifle ich. Dann war noch ein Auszug (keine Ersatzteile, nur Geräte) aus dem Bernina Programm bei EP. Nur leider kennt keiner meiner Kontaktierten EP Händler das Gerät und kann auch keine Ersatzteile dazu verkaufen.

    Nun habe ich erneut ein Schreiben verfasst und es nach Klagenfurt gefaxt, bisher ohne Antwort.

    Mal sehen, was da noch kommt.
     
  6. JaneDoe

    JaneDoe Gast-Teilnehmer/in

    Wozu hat deine Anwältin der Firma Str****er eine Frist gesetzt? Wofür? Sie hätte doch einfach nur deinen abgeschlossenen Vertrag (wegen Irrtum, der durch diese Firma verursacht wurde) als ungültig erklären müssen. Dazu brauche ich keine Frist zu setzen.


    Tatsächlich?

    Ich habe stets jede Anfrage sofort beantwortet, auch Unterlagen/Beweise sowie Sachverhaltsdarstellungen zur Verfügung gestellt und meine kostbare Zeit damit verschwendet anderen Leuten die Korrespondenz zu erledigen. Damit ist es jetzt Schluss!

    In Zukunft werde ich keine PN mehr beantworten und mich nicht mehr engagieren. Der letzte Fall hat mir gezeigt, mit welcher Selbstverständlichkeit man von anderen Leuten ausgenutzt wird und letztendlich nicht mal mehr ein "Danke" für die rasche Hilfe bekommt.

    Bitte um Verständnis, dass ich keine weiteren PN mehr beantworten werde.
     
  7. REINGEFALLEN

    REINGEFALLEN Gast-Teilnehmer/in

    @ uwe: Bezüglich EP-Händler hab ich auch bei einem Bekannten, der EP-Händler ist, nachgefragt,und der meinte, dass er da sicher nichts machen würde, und der hat für mich dann direkt bei EP nachgefragt und herausgefunden, dass es zwar einmal von der Fa. Str. eine Anfrage bei EP gegebenen hätte, jedoch nie ein Vertrag bzw. Zusammenarbeit zustandegekommen ist.

    Zitat:
     
  8. JaneDoe

    JaneDoe Gast-Teilnehmer/in

    Keine Angst, ich habe nicht dich gemeint. Die betreffende Person wird es sicherlich wissen, wem ich meine.

    Es ist traurig, mit welcher Übeheblichkeit manche User von anderen Dinge verlangen und dann nicht einmal "Bitte und Danke" schreiben können. Letzte Woche hatte ich wirklich eine stressige Woche, aber ich habe mir trotzdem die Zeit genommen einem User Informationen zukommen zu lassen und auch einen Brief zu schreiben - und das innerhalb kurzer Zeit!

    Aber glaubst du, dass sich dieser User für die Unterlagen oder meiner wirklich ausführlichen Sachverhaltsdarstellung inkl. Beweise etc. bedankt hat? Nein, er hat sich nicht einmal die Mühe gemacht mir auf meine letzte E-Mail zu antworten. Außerdem habe ich - leider zu spät - realisiert, in welch befehlendem Ton ich mit knappen Worten aufgefordert wurde seinen Wünschen nachzukommen - nach der Devise: nur ja nicht selbst viel schreiben, aber dafür von anderen verlangen, dass sie seitenlange E-Mails schreiben.

    Traurig, aber wahr. Deshalb habe ich mich entschlossen, mich in Zukunft nicht mehr einzumischen. Ist nicht mehr mein Problem, wenn jemand Probleme mit Wortwahl (Rhetorik) und Rechtschreibung hat und letztendlich nur einen Ghostwriter braucht, der die ganze Arbeit erledigt. :mad:
     
  9. Uwe

    Uwe Gast

    die nächste Runde

    An alle Betroffenen.

    Es hat sich jemand um unser Problem gekümmert und uns einen Kontakt beim VKI verschafft.
    Danke!

    Es sollte jeder dort seine Erfahrung schildern.
    Viele Betroffene, großere Story.

    Genaueres per PN.
     
  10. Stargazer

    Stargazer Gast-Teilnehmer/in

    Ich kopiere nachstehend einen Gesetzestext, der in einem anderen Forum gepostet wurde.


    Anfechtbar ist ein Rechtsgeschäft, wenn es mit einem der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genannten Willensmängel zu Stande gekommen ist, insbesondere:
    • wegen Irrtums (§ 119 BGB)
    • wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Absatz 1 Alternative 1 BGB)
    Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung setzt gleichzeitig voraus:
    • eine Täuschungshandlung,
    • die der Täuschende arglistig, also vorsätzlich vorgenommen hat,
    • und durch die ein Irrtum erregt, verstärkt oder unterhalten worden ist,
    • der für die Abgabe der Willenserklärung ursächlich war.
    Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.

    Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, aber auch durch einfaches Verschweigen einer Tatsache hervorgerufen werden.

    Das arglistige Handeln erfordert zumindest Vorsatz, eine gezielte Absicht ist nicht erforderlich. Der arglistig Handelnde muss die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder für möglich halten.
     
  11. Pia82

    Pia82 Gast

    Hallo!
    Hab jetzt nicht alles gelesen, aber war gestern mit meiner SchwieMa am Urfahraner Markt, wo sie einen Unitekno 919 Evolution Dampfsauger vom Bernina Stand gekauft hat, hab jetzt auch mal recherchiert und bin auf die Fa. Unitekno gestoßen, die aus Italien ist und mit Bernina nichts zu tun hat, aber mit der Fa. Streicher.

    Leider hab ich im Internet keine Preise für diesen Dampfsauger gefunden, uns wurde mitgeteilt, dass er neu 2690,- kosten soll. (Bei ricardo.ch hab ich ihn als neuwertig um 1490 gefunden.)

    Hat jemand diesen Dampfsauger bei einer anderen Messe gekauft?
     
  12. Stargazer

    Stargazer Gast-Teilnehmer/in

    Hat man dir bzw. deiner SchwieMa mitgeteilt, dass es sich hier um ein Schweizer Markenprodukt der Firma Bernina handelt? Wieviel habt ihr für das Gerät bezahlen müssen und was noch sehr wichtig ist: Wie ist das Verkaufsgespräch abgelaufen?

    Würdest du das so genau wie möglich hier schreiben, ohne nochmalige Nennung des Messeverkäufers.
    Schildere so genau wie möglich wie der Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Möglicherweise könnt ihr den Vertrag anfechten - kommt auf das Verkaufsgespräch an (siehe mein Posting von heute).

    Was du hier nicht schreiben möchtest, kannst du per PN an einen der letzten aktiven User (die hier gepostet haben) schicken. Sie werden dir bzw. deiner SchwieMa sicherlich helfen. ;)


     
  13. Pia82

    Pia82 Gast

    Wir waren auf einem Bernina Stand, und haben uns dort den Dampfsauger Unitekno 919 ... angesehen, dachten natürlich, dass es sich dabei um einen Bernina-Sauger handelt, weil ja sonst nichts anderes an diesem Stand verkauft wurde (mit Ausnahme von Dampfbügelstation, wo Bernina draufstand)
    Da wir ja davon ausgingen, dass es ein Dampfsauger der Marke Bernina ist, haben wir gefragt, wo er hergestellt wird, worauf der Verkäufer Italien meinte. War für uns nicht verwunderlich, denn wir haben zuvor bei Singer einen ähnlichen gesehen, der auch in Italien produziert wird und Italien eine Monopolstellung bei Dampfsaugern hat, wie beide meinten.
    Der Verkäufer meinte weiters, wir können den Dampfsauger auch bei einem EP: Partner abholen, wenn wir ihn jetzt bestellen.
    Der Messepreis wäre 2.290,- Euro gewesen, ansonsten 2.690,- ;
    Im Gespräch meinte er noch, wenn wir ein Ausstellungsstück der Messe kaufen, dann bekommen wir dieses um 1790,- Euro, wo meine SchwieMa dann zugeschlagen hat.
    Der Verkäufer hat erwähnt, dass es ein Schweizer Qualitätsprodukt, hergestellt in Italien ist. Laut Internet ist das Produkt von der Fa. Unitekno hergestellt, aus Italien. Auch die Dame, die das Produkt vorgestellt hat, hatte eine Weste von Bernina an, mit Namensschild, wo ebenfalls Bernina draufstand.
    Auf der Rechnung steht natürlich nichts von Bernina drauf, sondern eben von Unitekno, laut Verkäufer wird das Ausstellungsstück nach Messenende gewartet (in Kärnten), und dann über dem Postweg mit Rechnung zu ihr geschickt und beim Postler bezahlt.

    Die Messe läuft noch eine Woche, wir haben schon überlegt, ob wir nochmal hinfahren und ihn zur Rede stellen, oder eben vom Kaufvertrag nochmal zurücktreten können.
     
  14. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    ich versteh das einfach nicht. warum bitte kauft man ein gerät um 1000 € ohne sich vorher irgendwie zu erkundigen? das sind doch keine peanuts! nur weil der typ dort sagt, normal kostets über 2000,-?
     
  15. Stargazer

    Stargazer Gast-Teilnehmer/in

    Das ist ja interessant! Gestern hatte dieser Thread noch 5 Seiten und zahlreiche Kommentare, was es mit diesem "Schweizer Markenprodukt" auf sich hat und auch zahlreiche Feedbacks, wie Messekäufer aus dem Vertrag rausgekommen sind. Dürfen das User nicht mehr lesen? :confused:

    Aber es gibt ja noch andere Internetforen, wo man nachlesen kann. ;)
     
  16. Stargazer

    Stargazer Gast-Teilnehmer/in


    Da habe ich doch glatt einen Gesetzestext von Deutschland erwischt. :eek:

    Für Österreich: siehe ABGB "Erfordernisse eines gültigen Vertrages" §§ 865 ff
     
  17. cmHummelchen

    cmHummelchen Gast-Teilnehmer/in

    sagt mal ??????

    ist das Gerät wirklich von der angesehenen Firma Bernina die auch Nähmaschine herstellt


    oder missbraucht da jemand deren Namen ???????

    wenn ich das richtig recherchiert habe ist das nämlich keinesfalls ein Produkt aus deren Haus

    wie wäre es in dem Fall sich mal an Bernina zu wenden !!!!!!!
    ---die haben bestimmt eine klasse Rechtsabteilung

    sogar deren Logo ist EXTREM kopiert - Original rote Schrift auf weißem Grund und weißes Kreuz in roter "Flagge" ...genau wie die Schweizer Fahne

    FAKE anderes !! Rot als Untergrund und GLEICHE !!! Schrifttype in weißer Farbe - Kreuz ebenfalls umgekehrte Farbe

    schildert denen wie jemand mit miesen Methoden ihren Namen beschmutzt -

    wenn die dagegen vorgehen hättet ihr noch mehr Chancen wegen Betrug eure Verträge für nichtig erklären zu lassen


    http://de.bernina.com/
     
  18. Allerod

    Allerod Gast-Teilnehmer/in

    Hört auf darüber zu schreiben, sondern fängt an zu handeln

    Schade, dass der Großteil von diesem Thema gelöscht wurde. Sonst müssten dann nicht immer User nachfragen, um was es geht.

    Eines ist aber auf jeden Fall klar:

    Wenn sich die betroffenen Leute nicht rechtlich vertreten lassen und weder die Wirtschaftskammer noch den VKI einschalten, wird nicht viel geschehen. Alle paar Monate bzw. jetzt schon wöchentlich kommen neue Geschichten darüber und es passiert letztendlich gar nichts. Höchstens, dass viele Beiträge gelöscht werden, weil sich jemand darüber ärgert, dass verärgerte Konsumenten ihre Geschichten hier erzählen.

    Wichtig ist auch auf den diversen Messen Infos von anderen Händlern einzuholen. Wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Viele Antworten, viele Beweise. Denn alle Messeaussteller der gleichen Branchen kennen die Produkte der anderen und können Geschichten darüber erzählen.

    Der VKI wird nur handeln, wenn sich mehrere Personen über die gleiche Sache und Firma beschweren. Wenn sich dort niemand meldet, dann können die auch gar nicht auf diese Firma aufmerksam werden und es wird nichts veröffentlicht.

    Achtung: Der VKI bearbeitet keine Beschwerden per E-Mail. Ihr müsst hingehen (nach Terminvereinbarung) oder auch per Telefon, aber nicht per E-Mail.

    Ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden könnte. Wer eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft schickt, dann wird überprüft, ob der Tatverdacht der Täuschung (§ 108 StGB) besteht und dann wird automatisch ermittelt, da es sich bei diesem Tatbestand um ein Offizialdelikt handelt.

    Aber dazu sollte jemand anfangen eine Sachverhaltsdarstellung an diese Stellen (Wirtschaftskammer, VKI und Staatsanwaltschaft) zu schicken. Besser wäre natürlich wenn sich mehrere Personen zusammen tun, denn je mehr Personen sich an Behörden wenden, desto größer ist die Wirkung. Bildet ein Netzwerk und versucht auch einen gemeinsamen Anwalt dafür zu bekommen, wenn es sich geografisch vereinbaren lässt.

    Wenn jemand der Meinung ist, dass hier etwas nicht stimmt, dann lasst euch juristisch beraten, denn Anwälte wissen, wie man dagegen vorgehen kann. Wichtig ist auch, dass sich alle Personen - die etwas gekauft haben, was nicht das ist, was sie geglaubt haben zu kaufen – zusammentun. Je mehr Infos/Beweise ihr untereinander austauschen könnt bzw. wenn ihr euch gegenseitig als Zeugen zur Verfügung steht, dann ist das schon ein großes Stück zum vorprogrammierten Erfolg.

    Das was ich hier geschrieben habe ist nicht meine eigene Meinung, sondern habe ich nur aus zahlreichen Berichten aus anderen Foren übernommen, wo ebenfalls über dieses Problem diskutiert wurde. Selbstverständlich gilt für diese Firma die Unschuldsvermutung, wer auch immer das sein mag. Den Namen habe ich schon vergessen und sollte von niemand hier genannt werden, sonst gibt es die nächste Löschung. ;)
     
  19. Uwe

    Uwe Gast

    Missverständnisse aufgeklärt!

    Es wurden alle Missverständnisse beiderseits telefonisch aufgeklärt.

    Wir freuen uns schon auf den Dampfsauger, den wir bald geliefert bekommen.
     
  20. REINGEFALLEN

    REINGEFALLEN Gast-Teilnehmer/in

    ???
    Könntest du das mit den Missverständnissen vielleicht näher erläutern!

    lg
     

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