1. Reden wir miteinander ...

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Meldegesetz (?) Hilfe bitte

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von AngelInside, 1 Februar 2013.

  1. AngelInside

    AngelInside Gast-Teilnehmer/in

    Hallo

    Ich erzähl die ganze Geschichte von vorne:

    Mein Mann und ich haben vor Jahren bei meinem Elternhaus den ersten Stock ausgebaut bez. auch dazu gebaut. Im Vorjahr haben wir uns ein Haus gekauft und sind ausgezogen.

    Unsere "Wohnung" haben wir (bez. mein Vater, der im Erdgeschoß des Hauses wohnt) an meinen Schwager vermietet. Also an den Bruder meines Mannes. Der ist vor 2 Monaten mit seiner Freundin dort eingezogen. Sind beide dort gemeldet, im Mietvertrag steht aber nur ER, da ja eigentlich auch nur er zu Familie gehört. (Sie sind noch nicht soo lange zusammen)
    Nun ist es so, dass die Beziehung meines Schwagers zu seiner Freundin so gut wie beendet ist. Sie ist aber nicht bereit auszuziehen, meint er solle doch gehen. Sie meint laut Gesetz kann sie niemand rauswerfen, wenn sie nicht damit einverstanden ist.

    Auch nicht der Hauseigentümer? Kann das sein?

    Ich hoffe meine Geschichte ist halbwegs verständlich.

    Nochmal meine eigentliche Frage: Kann es sein, dass ein Hauseigentümer nicht das Recht hat jemanden rauszuwerfen, der nicht einmal im Mietvertrag steht?
     
  2. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Mit dem meldegesetz hat das an sich nichts zu tun.
     
  3. AngelInside

    AngelInside Gast-Teilnehmer/in

    Sondern? Ich kenn mich da nämlich genau gar nix aus
     
  4. Marzipanschwein

    Marzipanschwein Gast-Teilnehmer/in

    Sie ist dort gemeldet, wohnt dort, steht aber nicht im Mietvertrag und wird somit dort als Freundin des Sohnes geduldet?
    Rausschmeißen und Schlösser tauschen. Will sie rein, Polizei anrufen und einen Einbruchsversuch melden.
    Sind meine Ideen.
     
  5. AngelInside

    AngelInside Gast-Teilnehmer/in

    Ich hoffe ja, dass es auf normalen Wege funktioniert. Aber es steht eben im Raum, dass es ein Gesetz gegen so ein Vorgehen gibt...:confused:
     
  6. Marzipanschwein

    Marzipanschwein Gast-Teilnehmer/in

    Wogegen? Dagegen, dass man eine Person aussperrt, mit der man nichts zu tun hat, die nur einige Zeit in einer Wohnung gemeldet war und gewohnt hat, durch den Mieter und den Vermieter geduldet?
    Wie lange waren die Beiden ein Paar? Und wie lange war sie in der Wohnung gemeldet?

    Ich habe mit Mann und Kind bei meiner SchwieMu im Haus gewohnt. Wir haben uns damals erkundigt, wer welche Rechte hat. Wenn wir ohne Mietvertrag dort wohnen und gemeldet sind, so können wir dort wohnen, müssen jedoch z.B. ausziehen wenn SchwieMu das Haus verkauft und wir haben KEIN Mitspracherecht.
    Wir haben das dann mit einem Notar so gelöst, dass ICH einen Mietvertrag mit der SchwieMu aufsetzte, damit ich nicht mit Kind von heute auf morgen auf der Straße stehe. Mein Mann hätte mich nicht aus ihrem Haus "schmeißen" können, aber sie, auch wenn ich mit ihrem Sohn verheiratet war. Kein Mietvertrag, kein Wohnrecht (wobei es nach einigen Jahren ein Gewohnheitsrecht gibt, soweit ich weiß). Im Mietvertrag war das dann geregelt, ihr Kind hätte sie nicht vor die Türe gesetzt und mich nicht setzen können.
     
  7. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Wenn sie unentgeltlich in der Wohnung wohnt ist ist dies ein Praekarium
    . Wohnt sie nicht unentgeltlich dort wohnt sie rechtlich gesehen zur Untermiete (mündliche vereinbarung-=muendl untermietvertrag).

    Beides kann vom Vertragspartner (ihr Freund bzw Ex) aufgekuendigt werden.
    Besondere Bestimmungen gibt es nur für Ehepaare (Ehewohnung).
     
  8. Rosenkrantz

    Rosenkrantz pensionist mit begeisterung

    soweit ich weiß kann der hauseigentümer auf alle fälle eigenbedarf geltend machen, noch dazu wo sie nicht im mietvertrag angeschrieben ist. sie würde auf alle fälle einen rechtsstreit verlieren. das ist keine rechtsauskunft sondern nur wiedergabe meines wissensstandes.

    über kostenlose rechtsberatung kannst du dich hier informieren: Die österreichische Justiz - Rechtsauskünfte
     
  9. AngelInside

    AngelInside Gast-Teilnehmer/in

    Sie waren ein bisschen mehr als 1 Jahr ein Paar. Gemeldet sind beide seit ca 2 Monaten dort.
    Für mich wäre es auch so logisch, wie du es beschreibst und auch nachvollziehbar.

    Ein Bekannter meines Schwagers arbeitet bei einem Gemeindeamt und meint eben, dass per Gesetz verankert wäre , dass wenn eine Person wo gemeldet ist, nicht "einfach so", ohne dass sie das will vor die Tür gesetzt werden kann.
    Für mich unlogisch, denn wo kämen wir den hin, wenn ich nicht selbst bestimmen kann wer in meinem Haus wohnt und wer nicht... Vorallem weil sie, wie gesagt, nicht mal im Mietvertrag steht...
     
  10. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Dein Bekannter schwafelt Mist. Lies dir das Meldegesetz auf ris.bka.gv.at
    Durch und sieh selbst.

    Eigenbedarf: theoretisch möglich, aber hier nicht sinnvoll.
    Eigenbedarf kann der Eigentuemer gegenüber dem Mieter geltend machen. Der Eigenbedarf muss belegt werden. Der Mieter ist in dem Fall der Sohn.
     
  11. AngelInside

    AngelInside Gast-Teilnehmer/in

    Danke erstmal. Ich werd ihm das so weiter geben. Gedacht hab ichs mir eh, dass es da einen Weg geben muss, wenn sie sich wirklich nicht einigen können...
     
  12. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Ins Mietrecht fällt sie meines Erachtens nicht.
    Eher fällt das eher unter mündl. Leihvertrag (wenn überhaupt), die Beziehung dauert nicht besonders lang. Lebensgemeinschaft, daschlagt´s mich nicht, ist erst ab drei Jahren in irgendeiner Rechtsform interessant.
    Mit Meldegesetz hat es Nüsse zu tun.

    Die Brutale wäre: Koffer vor die Türe, Schloß austauschen.
    Jetzt könnte sie überlegen auf was sie klagen will, wenn ihr kein Eigentum vorenthalten wird, fällt mir nicht viel ein.

    Meldepflicht obliegt jedem persönlich. Wo sie sich meldet ist ihr Kaffee.

    Ich bin keine Juristin, aber das sagt mir irgendwo der vom "Billa".
     
    electra und AngelInside gefällt das.
  13. kleine-loewin

    kleine-loewin Gast-Teilnehmer/in

    kann ich mir nicht gut vorstellen, dass da nix gehn würd.

    Genau das is meiner Schwägerin passiert. Wohnte bei ihrem Freund, der sich von jetzt auf gleich von ihr getrennt hat und damals hochschwanger wenige Wochen vor EGT einfach vor die Tür gesetzt hat.
    Sie war natürlich damals in der gemeinsamen Wohnung gemeldet, die beiden haben etwa ein Jahr zusammen gewohnt. Handhabe hatte sie keine, da nur der Freund Mieter war. Sie ist zu ihm gezogen, und nach Beendigung der Beziehung hat er seine nunmehr Ex-Freundin vor die Tür gesetzt.
    Nett ist es nicht, aber verboten ist es auch nicht.
     
  14. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Schlimm.
    Ich frag mich immer wieder wie Leute zusammengekommen sind, wie da die Kommunikation war, wenn sie beim Trennen gar nicht funktioniert.

    Eine, nein die Hauptaffinität in meinem Leben ist verstehen zu wollen. Ich mag verstehen wie Dinge passieren und wenn sie so böse laufen, ob es wirklich so hat sein müssen, wo denn der verdammte Haken war.

    Dieses überstrapazierte Wort "Vertrauen" bekommt genau hier Bedeutung.
    Es wird so oft verwendet wie: "Ich kann niemanden vertrauen, oder ich plag mich dabei, kann ich dir vertrauen."
    Es ist so widerlich pauschal ähnlich wie "Ich liebe dich über alles" (No danke, schön dass er mich lieber hat als den Lavendlhäuslspray)

    Warum wird bei so verdammt wichtigen und existenzbestimmenden Tatsachen nicht drüber geredet sondern es reicht ein "Ich vertrau dir". Das kann mich sowas von aufregen. Das ist so eigenverantwortungslos.

    Es ist unschön, darüber spricht man nicht.
    Allerdings fühlt man sich in Beziehung um einiges besser, wenn es ein gemeinsam besprochenes Ausstiegsszenario gibt.

    Mein weiß dann auch, dass man selbst bleibt und vor allem, dass der Partner bei einem bleibt, weil tiefe Gefühle dahinter stecken und nicht weil es praktisch ist, oder Angst allein zu sein dahinter steht - also Gründe die, wenn man das nicht will, eine Menge an eigener Zeit kosten, für Gefühle die man so nicht wollte.

    Solche Geschichten wie deine, lassen mich immer kurz die Luft anhalten.
    Weil ich es in einem anderen Thread hier gelernt habe und weil es mir gefällt:
    FUCK
     
    kleine-loewin gefällt das.
  15. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Wenn sie gemeldet ist, muss jemand von euch den Wisch unterschrieben haben. Damit kann sie natürlich kein Bleiberecht erzwingen (haha), aber belegen, dass sie noch vor zwei Monaten als Mitbewohnerin erwünscht war.
    Mit "Hausfriedensbruch" ist somit mMn nicht zu argumentieren. Rauswerfen kann man sie aber prinzipiell sicher, wird halt ein bisschen dauern.

    Trotzdem würde ich vorm Anrücken der Kavallerie alle Energie ins deeskalierende Schlichtungsgespräch stecken. ;)
     
  16. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Also, Schlösser austauschen und Koffer vor die Türe ist meist ein Eigentor, denn das ist eine Art Untermiete, die unter Einhaltung von fristen gekündigt werden muss. auch, wenns mündlich ist. Und auch, wenn die miete nicht zu 100% in Geld gezahlt wird.
    Vor die Türe setzen bedeutet, dass sie auf eure kosten in ein Hotel ziehen kann. Daher: schriftlich kündigen, eine Frust setzen, und wenn die nicht eingehalten wurde eine Räumungsklage einbringen.

    Wenn sich jemand auf stur stellt, wirds kompliziert.
     
    Rosenkrantz gefällt das.
  17. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold


    Ein Untermietvertrag den du hier ansprichst, hat eine andere Grundlage.
    Hier geht es meines Erachtens um eine Lebensgemeinschaft und nicht um eine WG-Bildung o.ä.
    Nochmal fristmäßig bin ich mir nicht sicher, jedoch soweit ich mich erinnere gibt es erst nach drei Jahren Lebensgemeinschaft erste Rechtsfolgen.

    .....unter uns Erwachsenen, dann hätte jeder der eine kleine Puderbeziehung in seinem Haushalt ein paar Wochen genießt, im Anschluss ein Riesenproblem, oder ein sehr interessantes Risiko.......

    Ich denke, dass dieses Risiko generell von der zugezogenen Person unterschätzt wird.

    Mietrecht sehe ich nicht anwendbar, sonst würde ich mir gut überlegen, liebe Verwandte und Freunde ein paar Wochen bei mir wohnen zu lassen.
    Soweit ich verstanden habe, hat sich auch keine finanzielle Leistung getätigt, es gibt nicht einmal eine Vereinbarung.....ganz schwache Karten.

    Nur im Eigentumsentzug, könnte es problematisch werden.

    Beraten kann ein Anwalt, das ist kostenlos, Termine sind unproblematisch zu bekommen.
    Ich sehe hier allerdings gar kein Problem und würde mich dementsprechend persönlich kein bisschen fürchten.
     
  18. ClaHRa

    ClaHRa Gast-Teilnehmer/in

    Geht aber nur dann, wenn ein aufrechtes Mietverhältnis nachgewiesen werden kann. Sonst greift das Mietrechtsgesetz nicht. Besteht ein mündlicher Mietvertrag, muss sie nachweisen, dass regelmässig Zahlungen an den Vermieter geflossen sind. Sachen zusammenpacken, in die Gartenhütte stellen, Schlösser austauschen und Ende. Die Post vom Amt kommt dann noch auf die Adresse mehr nicht. Sie soll dann mal versuchen zu klagen, wobei ich nicht wüsste was sie geltend machen möchte.
     
  19. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Mmmhh, wäre auch meine Auffassung gewesen.
    Ich sehe ebenfalls nicht, wo Mietrecht bzw. Mieterschutz greifen könnte.
    Es fehlt jede Grundlage.
     
  20. Morgunfru

    Morgunfru Lästermaul

    Wie ist das wenn sich Gäste quasi einnisten und nicht weg zu bekommen sind? Ich hab meine Schwester ohne schlechtes Gewissen rausgeworfen.
    Wenn jemand sich einnistet, und ich hab es satt, wird erst mal mitgeteilt, dass das eingenistete Subjekt nicht länger erwünscht ist. Leistet dieses nicht Folge, wird es vor die Tür gesetzt.
    Aus Ende
    Ganz ohne was zu sagen, einfach Koffer vor die Tür stellen und Schlößer austauschen tu ich nicht. Das ist die allerletzte Maßnahme, wenn das sich eingenistete Subjekt so gar nicht willens ist das Weite zu suchen.
     

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