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Maximalbezug Wochengeld?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von LisaMarie, 17 März 2012.

  1. LisaMarie

    LisaMarie Gast-Teilnehmer/in

    Hallo zusammen,

    ich habe zwar schon auf help.gv.at nachgelesen und auch sonst auf diversen Seiten, aber ganz sicher bin ich mir nicht, was dieses Thema betrifft.
    Wenn man von vorzeitigem Mutterschutz mit Wochengeldbezug absieht, gibts ja 8 Wochen vor der Geburt Wochengeld und 8 Wochen nach der Geburt Wochengeld, insgesamt im Normalfall also 16 Wochen.
    Wird ein Kaiserschnitt gemacht, verlängert sich das Wochengeld nach der Geburt auf 12 Wochen, insgesamt gibts dann also 20 Wochen Wochengeld (?).

    Nun hab ich irgendwo gelesen, dass - wenn das Kind früher kommt - diese Zeit nach der Geburt angehängt wird, maximal aber 16 Wochen Bezugsdauer.

    Sehe ich das so richtig?
    1) Natürliche Geburt 2 Wochen zu früh = 6 Wochen Wochengeldbezug vor der Geburt, 12 Wochen nach der Geburt, damit genau 16 Wochen
    2) Natürliche Geburt 4 Wochen zu früh = 4 Wochen Wochengeldbezug vor der Geburt, 12 Wochen nach der Geburt, damit genau 16 Wochen
    2) Kaiserschnitt 2 Wochen zu früh = 6 Wochen Wochengeldbezug vor der Geburt, 12 Wochen nach der Geburt, damit genau 16 Wochen (die zwei Wochen "von vorher" werden in dem Fall nicht angehängt, oder? Würde aber eine Schlechterstellung gegenüber jenen sein, die "pünktlich" einen Kaiserschnitt haben, oder?)
    3) Kaiserschnitt 4 Wochen zu früh = 4 Wochen Wochengeldbezug vor der Geburt, 12 Wochen nach der Geburt, damit genau 16 Wochen (es fehlen dann 4 Wochen von vorher)

    Oder habe ich da etwas komplett falsch verstanden?

    Danke für eure Hilfe :)
     
  2. Zimtschnecke09

    Zimtschnecke09 Gast-Teilnehmer/in

    Würde sagen, dass Punkt 1. nicht stimmt - der Wochengeldbezug nach der Geburt verlängert sich nur bei Frühgeburt, Sectio oder Mehrlingen. Frühgeburt ist es aber nur bis 37+0, somit sind 2 Wochen vor EGT keine Frühgeburt.

    Bitte korrigieren, wenn ich falsch liege!
     
  3. LisaMarie

    LisaMarie Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab die Info von hier: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.082100.html

     
  4. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Die 16 Wochen beziehen sich nur auf die Zeit nach der Geburt.

    Zunächst bei einer natürlichen Geburt bekommst du nur 8 Wochen Mutterschutzgeld danach.

    Fall 1: 6 wochen vor der Geburt -- 8 Wochen nach der Geburt + 2 Wochen von vor der Geburt
    Fall 2: 4 Wochen vor der Geburt -- 8 Wochen nach der Geburt + 4 Wochen von vor der Geburt
    Fall 3: 6 Wochen vor der Geburt -- 12 Wochen nach der Geburt + 2 Wochen von vor der Geburt
    Fall 4: 4 Wochen vor der Geburt -- 12 Wochen nach der Geburt + 4 Wochen von vor der Geburt

    Alle Fälle bewegen sich also nach der Geburt in der 16 Wochen-Grenze.
     
  5. LisaMarie

    LisaMarie Gast-Teilnehmer/in

    Ah - ja klar, das wusste ich natürlich. Ich habe das von unten vom Kaiserschnitt-Fall kopiert und vergessen, die 12 Wochen auf 8 zu ändern - sorry!
     

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