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Maklerprovision gerichtlich hinterlegen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Natascha1976, 20 Dezember 2010.

  1. Natascha1976

    Natascha1976 Gast-Teilnehmer/in

    Weiß vielleicht jemand, wie man das macht? :) Danke im Voraus!
     
  2. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

  3. Proud-Dad

    Proud-Dad Gast-Teilnehmer/in

    Wollte ich auch grade fragen. Üblicherweise besteht dazu ja keine Notwendigkeit.
     
  4. Natascha1976

    Natascha1976 Gast-Teilnehmer/in

    Bei uns ist es leider notwendig, weil unsere 2 Makler miteinander um diese Provision streiten - und beide hätten Anspruch auf einen Teil davon, deshalb müssma die Provision gerichtlich hinterlegen. Weiß jemand, wie man das am besten macht?
     
  5. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Einfach zu einem Notar gehen.
     
  6. Natascha1976

    Natascha1976 Gast-Teilnehmer/in

    also, macht man das beim Notar? Ich dachte, man muss einen Antrag beim Gericht stellen oder so... Bist du dir sicher?
     
  7. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde mich am Gerichtstag beraten lassen.

    Wer hat dir denn gesagt, dass es "gerichtlich" sein muss?
    Im Prinzip müsste es reichen, wenn es treuhänderisch hinterlegt ist (Notar) bzw. in Form eine Bankgarantie (Bank).
    In beiden Fällen würde ich mich absichern, dass die Kosten dafür die Makler tragen - denn es liegt ja an denen, dass sie sich einigen. Oder ist das Durcheinander durch euer Wirken entstanden?
     
  8. Proud-Dad

    Proud-Dad Gast-Teilnehmer/in

    Ist es denn möglich, eine treuhänderische Hinterlegung zu veranlassen, wenn noch nicht bekannt ist, wer das Geld bekommen soll? Theoretisch kann ich es mir zwar vorstellen, aber ich kenne keinen solchen Fall.

    Bei einer Bankgarantie wäre das ja was anderes, da hier zumindest meines Wissens nach ja nur garantiert wird, dass das Geld vorhanden ist.

    Was ich aber an der Sache nicht verstehe ist, warum da zwei Makler Anrecht auf einen Teil des Geldes haben. Ganz egal, ob ein Makler den Auftrag hat, einen Käufer oder einen Verkäufer zu finden, es kann ja immer nur einen geben, der den Kauf/Verkauf vermittelt hat. Oder sehe ich das falsch?

    Und was ich auch nicht verstehe ist, warum die TE das jetzt ausbaden soll? :confused:
     
  9. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Na ja, was ich mich erinnern kann, kann es schon zu sagenhaften Verquickungen kommen.
    Makler bekommen z.B. häufig einen ((Allein) Auftrag für einen bestimmten Zeitraum. Wird in dieser Zeit das Objekt nicht angebracht, kann der Käufer sich an einen anderen Makler wenden und tut das dann auch.

    Jetzt könnte es vorkommen, dass der Käufer mit dem zweiten Makler Besichtigungen, Verhandlungen.... abwickelt aber defakto schon vom ersten Makler vom Objekt erfahren hat und deshalb Kontakt aufgenommen hat, es aber zu keinem Abschluss gekommen ist.
    Nachdem hätte der erste Makler Anrecht auf das Geschäft, weil er den Kunden auf das Objekt aufmerksam gemacht hat, der zweite Makler hätte aber die Leistungen vollbracht. Häufig weisen Auftragsklauseln auch darauf hin, dass Geschäftsanbahnungen aus denen sich ein Abschluss erst nach dem Zeitraum für den Alleinvertrag ergibt, bindend sind.

    Bei Schwiegervater haben wir es auch so erlebt, dass etliche Maklerfirmen das Objekt noch in den diversen Datenbanken und auf unterschiedlichen Platformen inseriert hatten obwohl schon lange kein Auftrag mehr bestand.

    Und manchmal ist es so, dass Verkäufer ungeduldig ist und einen weiteren Makler zuschaltet obwohl der erste Makler noch einen Alleinauftrag hat.

    Das ist eher unwahrscheinlich. Kommt aber auf die näheren Umstände an, welcher Makler von wem und unter welchen Voraussetzungen kontaktiert worden ist. Ohne die Umstände zu kennen, könnte das Versäumnis bei einem jeden liegen - Makler, Verkäufer, Käufer.
     
  10. natea

    natea Gast-Teilnehmer/in

    Man kann seine Schuld nach § 1425 ABGB bei Gericht hinterlegen wenn der Gläubiger nicht bekannt ist - oder wenn nicht klar ist wem gezahlt werden soll.
    Einfach an einem Amtstag zu Gericht gehen - ist keine große Sache und du hast deine Schuldigkeit getan - die Makler können dann ohne dich munter weiter streiten. ;)

    LG
     

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