1. Reden wir miteinander ...

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Maklergebühren

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von flipflop83, 19 Oktober 2010.

  1. flipflop83

    flipflop83 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Weiß jemand von euch wie es ist, wenn man ein Kaufanbot unterschrieben hat und es dann von Käuferseite doch nicht zum Vertragsabschluss gekommen ist. Unser Makler verlangt jetzt EUR 2000,00 von uns wg. Verdienstentgang. Es war nur ein Kaufanbot und wenn wir das Grundstück fix kaufen wollten, hätten wir diese Woche Vertragsunterzeichnung gehabt. Der Makler hat eigentlich nicht viel Aufwand gehabt, er ist nicht einmal mit uns zum Grundstück gefahren, weil wir es schon gekannt haben. Er schickt uns jetzt mal die Rechnung... :(
     
  2. Holzmichl

    Holzmichl Gast

    Was genau hast du denn unterschieben?
    Es wäre vielleicht hilfreich, den Text mal genau durchzulesen.

    Wenn du ihn hier reinstellst, könnte man dir vielleicht auch helfen. ;)

    Grundsätzlich würde ich aber sagen, dass der Makler keinen Anspruch auf irgendwas hat, wenn kein Kauf zustande gekommen ist. Allerdings weiß ich auch nicht, was ihr ihm da für einen Knebelvertrag unterschrieben habt...
     
  3. Gauka

    VIP: :Silber

    Zitat aus "Hausbau & Recht", Hg. VKI, 2. Auflage 2003:

    "Mit ihm [dem Kaufanbot, Anm.] gibt der Kaufinteressent eine verbindliche Zusage ab, ein Grundstück (...) kaufen zu wollen. Der Makler bringt dieses Anbot zum Verkäufer, dem es freisteht, das Anbot anzunehmen oder nicht. Im Falle der Annahme des Anbots durch den Verkäufer ist der Kaufvertrag bereits zustandegekommen. Der Makler hat damit Anspruch auf seine Provision. Der eigentliche Kaufvertrag ist dann nur mehr die schriftliche Beurkundung über das bereits zustande gekommene Geschäft.
    (...)

    Nach der Unterzeichnung eines Anbots kann nur in ganz wenigen Fällen ein sogenannter berechtigter Rücktritt erklärt werden, der ohne finanzielle Folgen für den Kaufinteressenten bleibt. Der wichtigste ist im §30 Konsumentenschutzgesetz geregelt: Wer am Tag der Erstbesichtigung eines Grundstückes (...) ein Anbot oder einen Vorvertrag unterschreibt, kann binnen einer Woche ohne Angabe von Gründen vom Anbot zurücktreten. Damit wird auch keine Provision fällig.

    Kein Rücktritt ist erforderlich, wenn das Anbot vom Verkäufer binnen der vereinbarten Frist gar nicht angenommen worden ist. In diesem Fall entsteht natürlich auch keine Pflicht zur Provisionszahlung."
     
  4. birdike

    birdike Gast-Teilnehmer/in

    Also wie ich weiss, soll die provision der besitzer des hauses zahlen ca. 2-3 % des preises.. du sollst den besitzer fragen, sonst werdet ihr beide ( käufer und besitzer) abgezogen.
     
  5. flipflop83

    flipflop83 Gast-Teilnehmer/in

    danke für die raschen antworten. das klingt also nicht gut....naja, daran sind wir wohl selber schuld... :(
     
  6. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Soweit ich informiert bin, ist ein Kaufanbot verbindlich, daher dürfte es dieses Zitat hier - nach Anbotsabgabe -

    gar nicht geben.

    Denn, dass ihr kaufen hättet wollen - das habt ihr bereits mit dem Kaufanbot kundgetan. Verbindlich.

    Wieviel Aufwand der Makler damit tatsächlich hatte, ist unerheblich.
     
  7. flipflop83

    flipflop83 Gast-Teilnehmer/in

    jepp, das hab ich zu meinem schrecken auch gerade ergoogelt.
     
  8. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Manchmal muss eben Lehrgeld gezahlt werden... Sch... dass es halt in diesem Fall gleich 2000 € sind. Wäre der Verkäufer mit eurem Angebot einverstanden gewesen?
     
  9. flipflop83

    flipflop83 Gast-Teilnehmer/in

    ja, das anbot hat der makler von re*ax vorbereitet. war eh der kaufpreis laut i-net. ich bin echt dämlich, hab mir bei dem harmlosen wort kaufanbot nichts so ernstes gedacht.... naja...man muss sich halt echt immer genauestens informieren.... mal schauen was an anwaltskosten dazukommen...
     
  10. flipflop83

    flipflop83 Gast-Teilnehmer/in

    aja: die EUR 2.000,00 tituliert der makler ja als verdienstentgang...kulanterweise verrechnet er uns nur die EUR 2.000,00 und nicht noch die anderen EUR 2.000,00 die er von der Verkäuferseite bekommen würde... mal schaun, ob das in seiner rechnung auch so angeführt ist, weil eigentlich wird er den grund doch im endeffekt verkaufen und sein geld bekommen. deswegen hat er uns ja auch zu einer schnellen unterschrift gedrängt, weil es ja sooo viele interessenten gibt. meiner meinung nach würde ihm vll. ein arbeitsaufwand für telefonate etc.zustehen... hmmm... alles doooof.... :(
     
  11. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Leider gibt es niemanden, der freiwillig auf eine Gage verzichten würde. Warum kauft ihr das Grundstück nun doch nicht?
     
  12. flipflop83

    flipflop83 Gast-Teilnehmer/in

    eigentlich wollten wir ja ein fertigteilhaus kaufen, aber jetzt haben wir doch die zusage für ein reihenhaus bekommen. und das hat sich echt super in den letzten tagen überschnitten. ja und jetzt hätten wir halt doch lieber das reihenhaus...naja...wer die wahl hat, hat die qual und zahlt halt jetzt dafür :eek:
     
  13. Leon123

    Leon123 Gast-Teilnehmer/in

    Und das ist wirklich rechtens? Wenn der Makler für das Grundstück 2 Mal kassiert? Einmal von flipflop und dann nochmal vom andgültigen Käufer?

    War das Angebot zeitlich begrenzt oder nicht? Wir haben damals ein Angebot gelegt, dass nur 2 Wochen gültig war. Wenn bis dahin vom Verkäufer keine schriftliche Zusage erfolgt wäre, wär das Angebot hinfällig gewesen.

    Magst nicht vielleicht doch den Text einstellen?

    Ich würde da mal die AK befragen. Kommt mir komisch vor.:confused:

    LG
    Leon
     
  14. flipflop83

    flipflop83 Gast-Teilnehmer/in

    ja es steht leider auch etwas von zeitlicher begrenzung durch den verkäufer drinnen... ich würd das anbot ja gern reinstellen, hab aber keinen scanner. mein freund hat es zwar gemailt bekommen, aber er dürfte es schon gelöscht haben, hab extra nachgeschaut. naja....ganz toll.
     
  15. wipo

    wipo Gast-Teilnehmer/in

    Ein Kaufanbot ist bindend, also steht dem Makler die Provision zu. Da gibt es leider nix mehr zu verhandeln!
     
  16. flipflop83

    flipflop83 Gast-Teilnehmer/in

    naja...provision schon, aber verdienstentgang...im endeffekt entgeht ihm nichts... :confused:
     
  17. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Natürlich ist das rechtens.

    Gehen wir einmal davon aus, dass nach der Kaufzusage, für den Makler alles abgeschlossen ist. Er storniert den Dauerauftrag für die Inseratschaltungen, es melden sich andere Interessenten, er sagt ab, weil ja verbindliches Kaufanbot,....
    Und auf einmal kommt der Käufer daher und sagt ich will nicht mehr.
    Also, also retour und alles aufs Neue aktivieren. Zwischenzeitlich sind einem vielleicht auch noch andere potentielle Käufer entschwunden.

    Ob es nun tatsächlich so war, tut nichts zur Sache.
    Und auch nicht, ob der Makler irgendwann das Objekt an jemanden anderen verkauft.
     
  18. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Wie das Ding letztendlich heißt, macht aber keinen Unterschied.

    Anderes Beispiel: Du meldest dein Kind in einem Privatkindergarten an - und zahlst eine Gebühr (Platzgeld, dafür dass dem Kind ein Platz frei gehalten wird). Überlegst du es dir anders, und dein Kind geht doch woanders hin, bekommst auch die Gebühr nicht mehr zurück.
    Hatte der Kdg. dadurch einen zusätzlichen Aufwand, außer dass sie sich nach einem anderen Kunden umsehen müssen? Vermutlich keinen.

    Aber, wenn alle das so praktizieren würden wie ihr, dann würden alle mal schnell zusagen und zwischenzeitlich sehen, ob man nicht noch was Besseres bekommt. Und der Anbieter könnte sich nie darauf verlassen, dass er tatsächlich einen interessierten Käufer/Kunden hat und würde selber zwischenzeitlich tatsächlich ernsthaften Interessenten absagen - und sogesehen immer die Arschkarte ziehen.
    Das ist einer der Hauptgründe, warum man Anmeldungen/Anbote verbindlich macht. Damit sich die Spreu vom Weizen trennt und man weiß, dass es sich um ernsthaftes Anbot handelt.

    Ich würde meinen, so ein System ist mehr als fair.
    Man darf sich schon erwarten, dass man sich vorher überlegt was man tut - vor allem bei solchen Entscheidungen.
    Und kommt tatsächlich etwas daher, dass sich letztendlich als noch passender erweist, dann wird man wohl die Krot schlucken können und die 2000 Euro zahlen - wenn das Reihenhaus soviel mehr Vorteile bringt und man berücksichtigt auf wieviele Jahre man sich bindet.
     
  19. lovelymom

    lovelymom Gast-Teilnehmer/in

    Achtung unbedingt lesen!!!

    Ich bin selbst Maklerin.Also die Sachlage ist folgende.
    Der Makler hat nur Anspruch auf Provision wenn das verbindliche Kaufanbot auch von dem Verkäufer unterschrieben also somit angenommen worden ist. Wenn er Euch sagt es ist vom Verkäufer unterschrieben bitte unbedingt den Verkäufer persönlich kontaktieren ob er das auch tatsächlich unterzeichnet hat. warum stellt der Makler nur Spesen in Rechnung, wenn Ihm bei unterzeichnung des Verkäufers die ganze Provision zustehen würde???? Das stinkt zum Himmel, der will Dich über den Tisch ziehen! Also erkundige Dich bei dem Verkäufer was Sache ist.
    Wenn Du Fragen hast jederzeit gerne! Lovelymom:wave:
     
  20. Karsten79

    Karsten79 Gast-Teilnehmer/in


    Genau so stimmt die Aussage eben nicht! Korrekt lautet Deine Aussage:

    Ein Kaufanbot, das vom Verkäufer akzeptiert und unterschrieben wurde ist bindend....


    Wäre ja sonst noch schöner ;) Der Verkäufer is n guter Freund vom Makler, sagt: Ich verlange für mein Grundstück mal 60000, aber wenn ein Interessent fragt was drin sein könnte sagste: Naja bieten sie mal 50000. Die 50000 liegen in der Vorstellung des Käufers, der gibt ein Kaufanbot ab, der Verkäufer lehnt dieses ab und der Käufer muss die Maklergebühr zahlen...ne sicher nicht ;)
     

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