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Makler Vertrag wer kann mir helfen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von semmal, 4 Januar 2010.

  1. semmal

    semmal Gast-Teilnehmer/in

    Hallo


    Ich habe mal eine Frage bezüglich Makler Verträge. Wenn man einen Vertrag abgeschlossen hat (es ist kein Einfacher sondern einer mit "allem drum und dran") und mit der Leistung der Maklerin nicht zufrieden ist wie kann man da aussteigen? Bzw was wäre wenn ich doch nicht verkaufen mehr "muss" bin ich verpflichtet die Wohnung trotzdem (wenn es einen Interessenten gibt zu verkaufen) oder kann ich irgendwie ohne Problem kündigen? Bzw ist es so das die Maklerin nicht wirklich etwas tut um das Eigentum zu verkaufen, sie hat sogar einen Interessenten verkrault mit diversen Aussagen die eher patzig rüber kamen. Ich kümmere mich quasi selber um den Verkauf nur da ja noch ein Vertrag bestehend ist würde sie ja Makler Provision bekommen eigentlich für nix und wieder nix da sie nachweislich nichts getan hat. Wie komme ich da raus bzw herum um die Gebühren wenn ich mir eigentlich alles selber gemacht habe?


    Danke für eure Infos bín etwas Ratlos
     
  2. Leon123

    Leon123 Gast-Teilnehmer/in

    Hi!

    Was ist "alles drum und dran"?

    Steht in dem Vertrag nix bezüglich Rücktritt,...?

    LG
    Leon
     
  3. tropenkatze

    tropenkatze Gast-Teilnehmer/in

    ist der Vertrag mit dem Makler auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen? Was steht denn im Vertrag?
    Solange der Vertrag besteht, mußt sowohl du als Verkäufer als auch der Käufer im Falle eines Verkaufes Provision an den Makler bezahlen (außer es ist im Vertrag anders ausgemacht, zB, daß nur der Käufer Provision an den Makler zahlen muß). Egal, ob der Makler eine Leistung erbracht hat oder nicht.

    "Rauskommen" tust du nur, indem du den Vertrag mit dem Makler kündigst bzw. durch Zeitablauf, falls der Vertrag auf bestimmte Zeit (zB auf 6 Monate) abgeschlossen wurde.
     
  4. semmal

    semmal Gast-Teilnehmer/in

    Hallo

    Danke für eure schnellen Antworten

    "Alles drumm und dran" bedeutet mit Inserieren im Internet in ein paar Immobilien-Portalen, bzw Aushang im Geschäft.

    Der Vertrag läuft auf ein Jahr (also jetzt nur noch ein halbes). Im Vertrag steht leider nichts wirklich aufschlüssiges über eine Kündigung unsw. Außer eben das man zwei Monate vor Ablauf schriftlich kündigen sollte sonst verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.



    Danke für eure Antworten

    Lg semmal
     
  5. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    Und ist es ein Exklusivvertrag? Hat der Makler also die alleinigen Vermittlungsrechte? In so einem Fall strengen sich Makler im Allgemeinen schon an. Andernfalls könntest natürlich auch du selbst einen Käufer finden und niemand bräuchte Provision bezahlen (außer der Verkäufer hat den Käufer durch den Makler überhaupt kennen gelernt).
     
  6. Macky

    Macky Gast-Teilnehmer/in

    hi,

    es gibt "schlichte" maklerverträge
    hier kannst du jedem beliebigen makler solch einen vertrag geben, wenn du selbst einen käufer findest bekommt auch keiner provision
    (jedoch vorsicht, makler machen mit ihren interessenten besichtigungsformulare, wo name und alles vom käufer drinnensteht, wenn du dann an jemanden verkaufst den der makler dir schon mal gebracht hat, kann der makler die beiderseitige provision einklagen)
    und es gibt alleinvermittlungsaufträge
    hier bekommt ein makler das alleinige vermittlungsrecht, sprich kein anderer makler oder du können die immobilie ohne vermittlungsgebühr an den makler verkaufen
    solltest du aber mit der vermittlungsarbeit des maklers nicht zufrieden sein (und diese auch begründen) hast du sehr wohl das recht diesen vertrag zu kündigen ohne finanzielle kosten
    sollte der makler bereits kaufanbote an dich weitergeleitet haben wirds jedoch schwer diesen vorzeitig zu kündigen
    sollte so ein kaufanbot von dir auch noch angenommen worden sein, hat der makler seine tätigkeit gemacht und erwartet sein honorar

    sofern du also nur einen alleinvermittlungsauftrag unterschrieben hast, jedoch noch keine kaufanbote oder sogar kaufanbotsannahmen bestehen und unter begründung einer unzufriedenheit mit dem makler, sollte ein rücktritt kein problem sein
    kommunikation ist immer das beste heilmittel, sprich mal mit dem makler bzgl vertragsauflösung, da du die wohnung nicht mehr verkaufen willst
    wichtig vereinbarungen immer schriftlich bestätigen lassen, spart im nachhinein ne menge ärger

    lg
     
  7. semmal

    semmal Gast-Teilnehmer/in

    Danke für deine Auskunft, hast mir SEHR damit weiter geholfen. Vielen vielen dank


    Lg semmal
     
  8. tropenkatze

    tropenkatze Gast-Teilnehmer/in

    das deutet für mich darauf hin, daß du kaum aus dem Vertrag rauskommen wirst - außer der Makler ist freiwillig zu einer Vertragsauflösung bereit.

    jetzt bitte nicht als persönliche Kritik verstehen, aber es ist mir unverständlich, wie viele Leute einen Vertrag unterschreiben können, in dem sie sich ein ganzes Jahr(!) an einen Makler binden und dann auch noch eine 2-monatige Kündigungsfrist hat.

    Wenn man eine Wohnung als Privatperson inseriert, dann rufen mindestens 10 Makler an (auch wenn man dazuschreibt "bitte keine Makler"), die die Wohnung verkaufen wollen. Da sind dann auch genug darunter, die die Wohnung OHNE vertragliche Bindung des Verkäufers verkaufen wollen. Eine Bindung des Verkäufers auf ein Jahr finde ich unseriös und fördert auch nicht gerade sein Engagement, die Wohnung möglichst schnell an den Mann/die Frau zu bringen, weil er ja in aller Seelenruhe warten kann, daß sich ein Käufer findet.
     

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