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Männerpartei / gemeinsame Obsorge

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Juergen35, 11 Dezember 2009.

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  1. Ja, ich bin dafür, wird schon Zeit

    16 Stimme(n)
    64,0%
  2. Nein, das bringt nichts oder ist der falsche Weg

    8 Stimme(n)
    32,0%
  3. Hab keine Meinung dazu/Sonstiges

    1 Stimme(n)
    4,0%
  1. Juergen35

    Juergen35 Gast-Teilnehmer/in

    Aus aktuellem Anlaß (Gerichtsentscheidungen in Deutschland etc.) wird nun auch in Österreich z.B. diskutiert und von der Männerpartei gefordert, daß für unverheiratete Elternteile die gemeinsame Obsorge automatisch gewährt wird, um den Vätern mehr Mitsprache zu ermöglichen, vergleichbar mit den meisten anderen europäischen Ländern. Es geht vor allem um die rechtliche Absicherung bei bestimmten Entscheidungen im Bereich Schule, ärztliche Versorgung etc. (jetzt nicht um Besuchsrechte etc.)

    Welche Meinungen habt ihr dazu, was spricht eigentlich noch für die Sonderstellung der österr., schweizerischen und liechtensteinerischen Mütter ? bzw. etwas weniger bissig formuliert: Wo seht ihr die Nachteile einer grundsätzlich gemeinsamen Obsorgeregelung.

    Die Männerpartei vertritt die Ansicht, daß der Vorteil vor allem darin liegt, daß das Konfliktpotenzial zwischen den Elternteilen deutlich reduziert wird, da vor allem die derzeitige "einseitige Machtverschiebung" zu Reibereien und manchmal unbewußten Machtspielen auf Kosten der Kinder führt. Diesen Aussagen muß ich ehrlich gesagt zustimmen.
     
  2. evanescene

    evanescene Gast

    So einfach mit der gemeinsamen Obsorge, wie von der Männerpartei dargestellt, ist es nur, wenn sich die Eltern im guten Einvernehmen trennen und dann ist schon bei der derzeitigen Rechtslage die 50/50-Aufteilung so gut wie nie ein Problem. Es ist schwer hier zum Wohle der Kinder eine Rechtslage zu schaffen, die tatsächlich fair ist, wünschenswert wären 50/50 allemal, aber dazu braucht es einen Konsens und einen fairen Umgang der Expartner. Prinzipiell bin ich dafür, jedoch im Wissen, dass es viele Paare gibt, wo so eine Gesetzeslage für Probleme sorgen würde...
     
  3. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    ich bin dagegen - weil die konkrete arbeit mit den kindern (alltägliche betreuung, dadurch nur teilzeitarbeit möglich, dadurch später niedrige pensionen...) in den meisten fällen an der mutter hängen bleibt.

    das kanns auch nicht sein, dass die männer sich die rosinen rauspicken - gemeinsame obsorge in JEDEM fall und ganz automatisch, die alltägliche arbeit und einschränkung durch die kinder aber bleibt bei der frau.

    was ich mir durchaus vorstellen kann: eine offizielle prüfung und kontrolle dessen, wie jeder/jede sich in die kinderbetreuung konkret einbringt - und eine 50:50 - entscheidung für männer, die sich WIRKLICH 50:50 einbringen (also auch was die ganze arbeit mit dem kind betrifft, zb gerade berufliche unflexibilität ist ein konkreter punkt. da haben mütter im allgemeinen die totale arschkarte. wenn ein vater in diesem punkt die mutter in diesen pflichten wirklich total 50:50 unterstützen kann und will, dann soll er auch 50:50 rechte haben):)
     
  4. Juergen35

    Juergen35 Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin erhlich gesagt fest davon überzeugt, daß eine Gleichberechtigung diesbezüglich viel weniger Konflikte der Elternteile nach sich zieht und daher das Wohl des Kindes in hohem Maße profitieren würde. Man stellt dies ja dort fest, wo es eine gleichberechtigte Obsorgeregelung gibt.
     
  5. evanescene

    evanescene Gast

    Ja, wo es funktioniert, ist es auch wirklich die ideale Lösung für Kinder nach einer Trennung der Eltern, ich habe auch so ein Paar in meinem Freundeskreis, wo der gemeinsame Sohn 50/50 betreut wird. Aber da ziehen Mutter und Vater weiterhin an einem Strang und versuchen nicht das Kind zu manipulieren, bringe sich beide ein und halten sich an die getroffenen Vereinbarungen. Wie man als aufmerksame Leserin hier weiß, ist das leider nicht immer der Fall. Wünschenswert wäre es natürlich.
     
  6. Juergen35

    Juergen35 Gast-Teilnehmer/in

    Wie soll derjenige Elternteil, der vollbeschäftigt ist, 50% der Kinderarbeit übernehmen?? Soll man ihm/ihr deswegen wirklich Obsorgerechte entziehen ?? Eine beidseitige Teilzeitarbeiot erscheint ja nicht realistisch. Oder anders gesagt. Soll der Mann nicht mitentscheiden dürfen, nur weil er berufsbedingt weniger Zeit mit dem Kind verbringen kann? Ist das wirklich deine Denkrichtung?
     
  7. Juergen35

    Juergen35 Gast-Teilnehmer/in

    Natürlich gibt es Fälle, wo 50/50 keinen Sinn macht, weil sich die Elternteile z.B. nicht verstehen, man kann sich aber doch nicht immer am Negativen aufhängen und darf die positive Summe der Auswirkungen nicht aus den Augen verlieren!
     
  8. evanescene

    evanescene Gast

    Ja, aber wie soll man so etwas dann gesetzlich differenziert in Paragraphen fassen?
     
  9. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    die person, an der die alltägliche arbeit und verantwortlichkeit hängt, die soll auch das letzte entscheidungsrecht haben. meine meinung.

    wenn mehr väter darauf bestehen würden, aufgrund eines kindes auf teilzeit zurückzuschrauben um sich WIRKLICH in die kinderarbeit einzubringen, dann würde sich auch sozialpolitisch und wirtschaftlich was verändern MÜSSEN.

    solange alles weiterhin bei den frauen hängenbleiben muss, da die väter beruflich unabkömmlich sind - bitte auch den frauen mehr rechte.
     
  10. Alex3

    VIP: :Silber

    Ich habe vor 2 oder 3 Tagen ein Diskussion auf Ö1 mitverfolgt, zwischen einem Vertreter der Männerpartei, einer Dame vom Verein (?) alleinerziehender Mütter und einer Familienrichterin...

    ...diese kamen nach langer Rede jedenfalls zu keiner Einigung, auch wenn das Gespräch sehr diszipliniert verlief. Wie denn auch.

    Der Mann gab unter anderem zu bedenken, dass das Model in Frankreich gebräuchlich wäre und dort angeblich funktioniere.
     
  11. susal13

    susal13 Gast

    Wenn Paare auf die Kinder auch Rücksicht nehmen würden , bräuchten wir keine Partei die das regelt , aber leider lebt der Egoismus!


    Man kann sichs auch als Paar einteilen , so das es hauptsächlich zu Gunsten der Kinder geschieht , man muss nur wollen!;)
     
  12. kotuko

    kotuko Gast-Teilnehmer/in

    sehe ich auch so...
     
  13. freejames

    freejames Gast-Teilnehmer/in

    Es ist längst erwiesen, dass vorgegebene gemeinsamkeits- bzw. konsensorientierte Rechtsstrukturen sehr wohl ein probates Mittel sind, "Konsens" überhaupt erst zu schaffen bzw. Dissens erst gar nicht wüten zu lassen. Denn wo gibt es die Probleme? Nur dort, wo die Eltern selber nicht reif und erwachsen genug sind für eine vernünftige Lösung für die Kinder. In Frankreich und Belgien macht man jedenfalls gute Erfahrungen mit der dort gegebenen Rechtslage (wobei "gut" wohl nicht heißt, "eh nicht anders als vorher"). Aber das wird hierzulande ganz einfach weggeblendet. Man will von diesen guten Erfahrungen einfach nichts wissen.
     
  14. Juergen35

    Juergen35 Gast-Teilnehmer/in

    Mich ärgert diese Einstellung auch wahnsinnig, stattdessen wird immer an den möglichen Nachteilen herumgehackt. Man sollte sich die Frage stellen, welche Rechtslage im Endeffekt mehr Erfolg bringt. Sicherlich ist eine differenzierte Rechtslage kaum umzusetzen, es kann aber doch nicht sein, daß man den weniger gewichtigen Auswirkungen mehr Aufmerksamkeit schenkt als den umfassenden Auswirkungen.
    Ich vergleichs mal mit einem österreichisch typischen Phänomen:
    Der Gemeinderat einer kleinen österr. Gemeinde streitet stundenlang um die Anschaffung eines Rasenmähers und kann sich nicht einigen. Einen Tagesordnungspunkt später beschließt er einen millionenschweren Auftrag zur Errichtung einer Kanalisation - einstimmig. Was ich damit sagen will ist, daß man sich nicht immer an Einzelheiten festklammern sondern versuchen sollte, die Auswirkungen von Gesetzesänderung, wie im besprochenen Fall als ganzes zu erfassen. Auf 50 positiv betroffene Fälle kommen vielleicht 10 negativ betroffene Fälle. Was ist dann zu wohl zu bevorzugen: Starr an der derzeitigen Lage festhalten oder in Summe positive Änderungen zulassen?
     
  15. freejames

    freejames Gast-Teilnehmer/in

    Dazu auch aus fachlicher Sicht:

    Holger Eich, Psychologe im Kinderschutzzentrum Wien: “Ich denke, dass sich dieses Modell (“Doppelresidenz”) in zahlreichen Fällen empirisch bewährt hat. Die in Österreich präferierte Idee der Notwendigkeit eines “Hauptwohnsitzes scheint mir aus kinderpsychologischer Sicht nicht beweisbar; sie reflektiert eher einen Restposten bürgerlicher Familienromantik….. Aus meiner Erfahrung erscheint es das optimale Modell für eine behütete kindliche Entwicklung.”

    Der (gar nicht) gute alte Max Friedrich sieht es zwar anders ("optimal: Vater alle 14 Tage ..." – Wahnsinn!). Aber dieser dünkelhafte Herr gehört – eh noch wohlwollend ausgedrückt – wohl auch zu dem erwähnten "Restposten bürgerlicher Familienromantik". Hoffentlich nicht mehr lange, denn am dunklen Gutachter-Horizont geht auch schon der eine und andere erhellende Stern auf. Ich hab z.B. so ein psych. Gutachten, wo klar drinsteht, es wäre "von großer Bedeutung für die Befindlichkeit des Kindes, dass die Vater-Kind-Beziehung Stabilität und Kontinuität erfährt ..... Der Konflikt geht von der Mutter aus" . Trotzdem ist deren Rechtsrahmen weit genug, um so ziemlich alles, was da drin steht, einfach ignorieren zu können, wenn sie das will.
    Die Sache ist doch die: Wenn ein unbescholtener, liebender Vater auch nach der Trennung eine intensive, alltagsmäßige Beziehung zum Kind möchte, sollte er das vom Recht her (nicht nur abhängig von der Lust und Laune der Mutter) auch problemlos und angemessen tun dürfen. Und das ist hierzulande schlicht und einfach nicht der Fall.
     
  16. Juergen35

    Juergen35 Gast-Teilnehmer/in

    Ja das Problem der Lust und Laune der Mutter kenn ich nur allzu gut. Die Aufteilung und bestmögliche Gleichstellung von Entscheidungsbefugnissen würde sicher das Phänomen Lust und Laune deutlich entschärfen. Im Endeffekt würde ohnehin derjenige meist die wichtigen Entscheidungen treffen, der auch die meiste Zeit beim Kind verbringt. Aber sich sagen lassen zu müssen: "Was willst du eigentlich mitentscheiden, du hast ja keine Rechte" ist ein Zustand sondergleichen.
     
  17. Teres

    Teres Gast-Teilnehmer/in

    @latella: danke, schließe mich an.

    überhaupt wäre es wünschenswert, würde eine männerpartei oder sonstige eigenartige newcomerpartei dafür eintreten, dass männer vermehrt in teilzeit gehen, frauen ebenso so gut bezahlt werden...dann würde sich die 50-50-regelung leicht einbringen lassen.

    männer schreien: gleiche rechte! aber ja nicht von der arbeit zurücknehmen, auf ev. karriere verzichten..

    wenn ich in karenz (verdienstentgang, stagnierende karriere) bin, und mir, egal ob teilzeit oder vollzeitarbeitend, die ganze haushaltshacklerei und die kindererziehung zu 90% alleine bleibt, dann sehe ich überhaupt keinen grund, warum mann die gemeinsame obsorge haben sollte.

    gut stelle ich es mir vor, wenn beide gleichberechtigt ihr alltagsleben gestalten (beide vielleicht teilzeit oder fulltime), beide haushalt und beide kinderziehung zu 50%....dann ists ja nur logisch, dass es die gemeinsame obsorge geben MUSS.
     
  18. freejames

    freejames Gast-Teilnehmer/in

    Einmal mehr die seltsame Meinung, gemeinsame Obsorge als rechtlich vorgesehener Regelfall wäre nur sinnvoll, wenn sie an einem Idealzustand festgemacht werden könnte, den es auf der ganzen Welt prozentuell nur sehr eingeschränkt gibt. Da könnte man genauso gleich sagen: absolut unmöglich. Dass es trotzdem möglich ist, zeigen Beispiele und gute Erfahrungen aus anderen Ländern. Aber, wie schon gesagt, daran will man hierzulande gar nicht denken, denn es könnte ja auch vieles FÜR sich haben.... Und solange "unangenehm Positives" ausblendet wird, ist eine seriöse Diskussion sowieso unmöglich.
     
  19. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    ja eh!

    das ist jetzt wirklich nix neues: wer gleiche rechte will, muss immer auch für gleiche pflichten bereit sein. das ist doch überall im leben so. wenn ich zb volljährig werde, dann hab ich mehr rechte - UND mehr pflichten.
    einfach nur nach rechten schreien aber die pflichten gleichzeitig dort belassen, wo sie "traditionellerweise" hingehören, das kanns nicht sein.

    wenn männer sich wirklich 50:50 einbringen würden und für sich und ihre kinder ebenso teilzeit und familienfreundliche arbeitszeiten einfordern würden, das wäre für alle ein gewinn - das hätte großartige auswirkungen auf gleichberechtigtes arbeiten und leben für alle geschlechter:) (zb würden nicht mehr nur die frauen bei neueinstellungen scheel angeschaut werden, ob sie nicht vielleicht kinder kriegen und für zwei jahre ausfallen, oder ob sie ihre kinderbetreuungspflichten neben dem job im griff haben). solcherlei (und viele andere!) dinge wären dann nicht mehr nur "frauenproblem", das sich auf gehälter und aufstiegschancen zu lasten der frauen auswirkt - sondern "menschenproblem". und die betriebe und die politik müsste darauf reagieren.
     
  20. myself

    myself Gast-Teilnehmer/in

    ich bin für die gleichstellung unehelicher und ehelicher väter. ich seh keinen unterschied ob verheiratet oder nicht. es wurden ja auch eheliche und uneheliche kinder gleichgestellt. bei einer trennung der eltern, kann, so wie auch jetzt bei einer scheidung, über die obsorge neu entschieden werden.
     

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