1. Reden wir miteinander ...

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Lohnsteuerbemessungsgrundlage über 946 euro - trotzdem KBG???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von prinzessin20, 28 Dezember 2006.

  1. prinzessin20

    prinzessin20 Gast-Teilnehmer/in

    hat jemand von euch mehr verdient als die erlaubten 14.600 euro zusätzlich zum kindergeld oder war die bemessungsgrundlage bei jemandem höher als 946 euro und durfte trotzdem das KBG beziehen :rolleyes: :confused:

    wenn ja, habt ihr das der WGKK gemeldet oder einfach garnichts gesagt oder ???
     
  2. gabrielchen

    gabrielchen Gast-Teilnehmer/in

    hallo prinzessin,
    du darfst zum KBG brutto gut € 1100,00 verdienen (UZ/WR wird ja auch ausbezahlt) wenn du unselbständig bist.
    Bist du selbständig, freier DN oä. sieht die Sache anders aus.
    Ich würde mich ehrlich gesagt nicht trauen "darüber" zu verdienen und zu hoffen "dass mich niemand findet".
    Wenn du Fragen hast, kannst mir gerne PN´en!
     
  3. prinzessin20

    prinzessin20 Gast-Teilnehmer/in

    eben und ich verdiene dann brutto ca. 1.200 euro hat mir meine "personalstelle" gesagt :rolleyes:
    man darf bei der LBG über die 946 nicht drüberkommen, ich hab dann ca. 995, d.h. es würde sich dann um ca. 50 euro handeln :rolleyes:
    sind die da wirklich "SO" genau :rolleyes: :confused:
     
  4. NAZ1782

    NAZ1782 Gast-Teilnehmer/in

    hab schon des öfteren gelesen, dass man ca 15% drüber sein darf, aber so ganz trau ich dieser sache sowieso nicht, da sich ja so schon keiner auskennt... :boes:

    ich hab mir die stunden so eingeteilt, dass ich etwas unter den € 946,- bin.

    ehrlich gesagt, möchte ich auch nicht ewig mit der angst leben, dass ich dann vielleicht das ganze kbg zurück zahlen muß.
     
  5. NAZ1782

    NAZ1782 Gast-Teilnehmer/in

    dann soll dir die persabt ausrechnen, wieviele stunden sich ausgehen. kannst auch selbst ganz einfach, brutto minus 18% sv ergibt bemessungsgrundlage

    und die € 50,- sind ja monatlich, aufs jahr gerechnet wären es dann schon wieder € 600,-....

    sprich mal mit der firma, laß dich auf 25/woche einteilen und den rest auf überstunden, die du solang stehen laßt, bis du kein kbg mehr beziehst, dann kannst du sie dir kleinweise auszahlen lassen.
     
  6. prinzessin20

    prinzessin20 Gast-Teilnehmer/in

    ja eben, ich möchte auch nicht mit dieser angst leben, deshalb möcht ich mich schon im vorfeld darüber informieren WIE genau die das wirklich nehmen :rolleyes:

    einteilen kann ich mir jetzt leider garnichts mehr, das ist schon fix!
     
  7. prinzessin20

    prinzessin20 Gast-Teilnehmer/in

    es wäre nur von februar bis mai (also 4 monate), dann wäre die karenz zu ende, oder wird da trotzdem das ganze jahr gerechnet?
     
  8. NAZ1782

    NAZ1782 Gast-Teilnehmer/in

    wenn man 365 tage/jahr kbg bezieht, gelten die € 14.600,-

    sonst sind es die € 946,-/mtl - auch in deinem fall!

    kommst du über diese grenze, mußt du das gesamte kbg von 2007 zurück bezahlen!

    dann sprich nochmal mit deiner firma, kann doch nicht sein, dass sie dir da nicht entgegen kommen.
    mach es so wie ich (und vermutlich viele andere auch), setz deinen vertrag mit 20 od 25/woche auf und wenn du mehr eingesetzt wirst, laß dir die zeit gutschreiben. nach dem bezugsende kannst du dir dann zeitausgleich nehmen oder die überstunden auszahlen lassen.

    so steigt ihr beide gut aus, die firma und du!
     
  9. prinzessin20

    prinzessin20 Gast-Teilnehmer/in

    ich bin bei der gemeinde wien, ich glaub da ist das nicht so einfach wie in einer privaten firma leider und vor allem hätt ich das spätestens 3 monate vor dienstantritt vereinbaren müssen :rolleyes:
     
  10. NAZ1782

    NAZ1782 Gast-Teilnehmer/in

    gehst du auf elternteilzeit zurück?

    bin auch auf elternteilzeit, und hab letzte woche erst bescheid gegeben, dass ich mit jänner meine stunden erhöhe, kein problem. man muß halt mit den leuten reden.

    versuch dein glück!
     
  11. prinzessin20

    prinzessin20 Gast-Teilnehmer/in

    ja, ich geh auf elternteilzeit zurück! ich werd morgen mal nachfragen, aber ich denk auch wenn es von er MA 2 her kein problem wäre, dann würd mein zukünftiger chef nicht drauf eingehen, weil der hat mich ja "nur" genommen, weil ich 30 stunden arbeiten gehe :rolleyes:
     
  12. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    auch diesen Thread hole ich mal hoch.

    Frage: bekomm ich auch trotz Mutterschutz (und vorher Freistellung seit Juli) wie alljährlich im Jänner diese kollektiv-vertragliche "Gehalterhöhung" (handelt sich eh nur um ein BISSL was,...aber trotzdem...), eben wegen der Zuverdienstgrenze, da ich EVENTUELL vorhabe, nach dem Mutterschutz meine 58 Tage Urlaub konsumieren will und deshalb schauen will, ob ich eh noch "drunter" verdiene wegen dem Kbg in der Zeit des Urlaubes.........:confused:
     
  13. Jasmine31

    Jasmine31 Gast-Teilnehmer/in

    Du solltest die Lohnerhöhung zumindest bekommen - lass dir einfach die Anmeldung als Kopie geben - dann siehst du es ganz genau.

    Also wenn ich jetzt kurz rechne: bei "normaler" Geburt steht dir 8 Wochen Mutterschutz zu - d.h. etwa bis Mitte/Ende April - wenn du dann 58 Tage Urlaub konsumierst bist du bis etwa Mitte/Ende Juli sozusagen wieder im Dienst. Dir stehen für etwa 8 Monate Kinderbetreuungsgeld zu - d.h. € 14.600,--/12*8= 9.730,-- dürftest du im Jahr 2007 dazu verdienen. Ich weiß ja nicht was dein letztes Bruttogehalt war - aber nach meiner Rechnung müßtest du etwa 3.200,-- im Monat gehabt haben, dass es sich dann vielleicht NICHT ausgeht. Voraussetzung, du hast dann eben keine weiteren Einkünfte im Jahr 2007!

    Lg
    Jasmine
     
  14. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    3.200.---WAS?? Euro?? Im Monat? Brutto?
    Wie kommst Du denn darauf*gggggg* das wär ja Hammer, wenn ich soviel verdienen würde:eek: , aber wahrscheinlich hab ich Dich da jetzt falsch verstanden:D

    Mein Bruttogehalt war 1. 448,---Euro.
     
  15. Jasmine31

    Jasmine31 Gast-Teilnehmer/in

    Genau das meinte ich damit, du müsstest schon um die € 3.200,-- verdienen, damit du auf das Kindergeld verzichten musst! Also nimm den Urlaub & das Kindergeld - steigst sicher gut aus!

    Viele sind der Meinung, dass es um eine monatliche Lohnsteuerbemessungsgrundlage geht - wenn es wie bei dir ist, dass du nur für kurze Zeit Einkünfte hast, dann muss man anders rechnen. Beinhart gesagt könntest du auch in 1 Monat (wenn du das ganze Jahr Kindergeld beziehst) € 14.600,-- verdienen - sicher nicht realistisch, aber theoretisch möglich (nur bei wirklichen Schwerverdienern!!!)

    Hoffe, ich habe dich jetzt nicht ganz verunsichert.

    lg
    Jasmine
     
  16. prinzessin20

    prinzessin20 Gast-Teilnehmer/in

    aha, weißt du dann auch wie das bei mir aussieht???
    ich fange jetzt am 1.2. zu arbeiten an für 30 stunden, meine karenz endet am 24. mai, also sind das 4 x KBG um das es sich handelt!
    darf ich das behalten? ich werde brutto ungefähr 1.200 euro verdienen!!!!
     
  17. karin12

    karin12 Gast-Teilnehmer/in

    Ich würd sagen mach dich nicht verrückt und wart den 1 Lohnzettel ab und schau dann was an LBG draufsteht. Wenn es zu viel ist, dann meld lieber ab. Aber bei mir steht als LBG fast genau so viel oben wie ich netto herausbekomme. Vielleich ist es bei dir ja gleich!
     
  18. prinzessin20

    prinzessin20 Gast-Teilnehmer/in

    :D
    ich hab eh schon mit meinem chef gesprochen, er meint wir werden schon eine lösung finden, dass ich es nicht verliere, d.h. ich werde bis mai eventuell nur 28 stunden arbeiten, den rest auf überstunden ;)
    also ich hoffe das funkt so. aber ist das bei jedem anders WIEVIEL einer zuverdienen darf???????
     
  19. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Die Zuverdienstgrenze ist ein Jahresbetrag von EUr 14.600, eh schon erwähnt. Es gibt aber spezielle Rechenmethoden, mit denen man ausrechnet ob man über die Grenze kommt oder nicht.
    Hat man nur das Gehalt aus der unselbstständigen Beschäftigung (und keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte), dann kann man EUR 946 mtl. max an Lohnsteuerbemsessungsgrundlage dazuverdienen (das ist weder brutto noch netto, man kann es am Lohnzettel ablesen oder den Dienstgeber fragen.

    Aber: die Zuverdienstgrenze ist kein Monatsbetrag!
    Wenn man nicht das ganze Jahr KBG bezieht oder nicht das ganze Jahr arbeitet, kann man sich so einen Überblick verschaffen:

    Für jedes KBG-Monat hat man ein Kontigent von EUR 946 an Lstbgrundlage.
    Bezieht man das ganze Jahr KBG, so hat man für das ganze Jahr 12X 946 zur Verfügung. Hat man aber nur in 3 Monaten des Jahres verdient und den Rest nichts, dann kann man diese 12 Mal 946 in diesen 3 Monaten verdienen.
    bezieht man z.B. nur 4 Monate KBG in dem Jahr, dann kann man 4 Mal 946 verdienen, arbeitet man nur in 2 Monaten dieser 4 KBG-Monate, so kann man 4 Mal 946 in diesen 2 Monaten verdienen.

    Ich hoffe, ihr könnt nachvollziehen, was ich meine.

    Ich würde aber jedem raten, bevor er/sie auf das KBG vorschnell verzichtet, sich einmal genau das Informationsblatt zum KBG durchzulesen (hat man beim Antragstellen bekommen - gibt´s auch im net) und dann bei der KK anzurufen oder hin zu gehen. Oder man ruft beim Familienservice an: Tel: 0800 240262, der Anruf ist gratis.

    LG
    S.
     
  20. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    ich glaub, ich blick beid iesen ganzen Berechnungen nie durch! Ist ja echt alles SO arg kompliziert:mad:
     

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