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Lohnsteuerausgleich?!!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Allegraplatzer, 19 Januar 2010.

  1. Allegraplatzer

    Allegraplatzer Gast-Teilnehmer/in

    hi meine lieben,

    hätte eine frage war im dez. auf einen kurs in deutschland 2 wochen durchgehend kann ich diäten absetzen und brauch ich da belege dazu????

    wird das ganze kilometergeld ausbezahlt oder nur ein anteil?

    danke im voraus
     
  2. schwarze.witwe

    schwarze.witwe Gast-Teilnehmer/in

    sofern die fahrt nicht vom AG bezahlt wurde, kannst du sie anteilig über einen gewissen satz (in- und ausland unterschiedlich - findet sich aber im steuerhandbuch) absetzen.
    ebenso aufenthalt mit tag/nachtgeld bzw. mit belegen.

    genaueres findest du aber sicher im steuerhandbuch (einfach googlen)
     
  3. lu.cy.777

    lu.cy.777 Gast-Teilnehmer/in

    ich häng mich da mit einer frage an:

    wenn man nix zum abschreiben hat - ausser 2 studierende kinder - lohnt sich da der steuerausgleich - oder kanns sein dass ich nachzahlen muss?
     
  4. schwarze.witwe

    schwarze.witwe Gast-Teilnehmer/in

    was ist mit weiterbildungskursen?
    die kannst ja auch abschreiben.

    ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu einer nachzahlung kommt bzw. müsste die ja irgendwoher kommen.
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Warum solltest du nachzahlen müssen??

    Sofern du FBH für deine studierenden Kinder beziehst, kannst du den Kinderfreibetrag für diese geltend machen.

    Liebe Grüße
    MAts
     
  6. madodasa

    madodasa Gast-Teilnehmer/in

    zum thema kinderfreibetrag
    im online formular kann ich nur ein kind angeben! wie ist das mit 2 kindern? oder kann ich das einmalig mit 220 oder 132(wenn beide partner) beantragen, egal wieviele kinder?

    danke
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Du kannst am unteren Ende der Seite beim Feld "weiteres Kind erfassen" dies machen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  8. Mama0409

    Mama0409 Gast-Teilnehmer/in

    Soweit ich weiß musst du nix zurückzahlen wenn du den Steuerausgleich "freiwillig" machst (gibt ja welche die ihn machen MÜSSEN)! Wenn du nachzahlen müsstest, kannst den Lohnsteuerausgleich innerhalb 1 Monats zurückziehen, und dann musst nix zahlen!

    Ist aber nur des, was ich weiß (wurde mir mal gesagt) kann also sein, das diese Info falsch ist...dann entschuldigt bitte!!
     

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