1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

lohnsteuerausgleich - kinderbetreuungskosten

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von cosma, 16 November 2009.

  1. cosma

    cosma Gast-Teilnehmer/in

    da man ja mit dem heurigen ausgleich die kinderbetreuungskosten mitabsetzen kann, hab ich gleich ne frage dazu:
    ich bin teilzeitkraft, zahle also keine lohnsteuer, macht das sinn, wenn ich die in meinen ausgleich mit rein tu, oder wärs sinnvoller, wenn die mein mann reingibt?

    danke mal im vorraus
     
  2. jador

    jador Gast-Teilnehmer/in


    wenn du keine lohnsteuer zahlst, kannst du auch keine zurückbekommen - eine negativsteuer gibt es in dem fall nicht.

    gebs bei deinem mann rein, wir machen es auch so.
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das stimmt so nicht!

    Sobald eine Beschäftigung mit SV-Abzug besteht, gibt es sehrwohl eine Negativsteuer iHv 10% der bezahlten SV-Beiträge (max. 110 Euro) bzw. bei Vorliegen eines Pendlerpauschales iHv 15% der bezahlten SV-Beiträge (max. 240 Euro).
    Für die Beantragung der Negativsteuer brauchst du nur die ANV ausfüllen und ggf. das PP eintragen, Sonderausgaben und dgl. brauchst nicht eintragen da sie nicht steuerwirksam werden.

    Was die Geltendmachung der KB-Kosten betrifft, so ist es sinnvoll diese bei der ANV deines GG hineinzuschreiben.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. cosma

    cosma Gast-Teilnehmer/in

    vielen dank, dann werden wir das so machen!
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden