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lohn als berufskraftfahrer ( lkw fahrer)

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von florian-armin, 3 Februar 2010.

  1. florian-armin

    florian-armin Gast-Teilnehmer/in

    hallo,
    hätte da mal eine frage weiss jemand von euch wieviel ein lkw fahrer verdient also anfangsgehalt? mein mann möchte gerne den c und e schein machen und dann auch als fahrer arbeiten!
    danke
     
  2. poison

    poison Gast

    der gehalt ist nicht so hoch. die strecken machen das geld aus. die fahrer die ich kenne, innerhalb österreichs haben an die 2000 netto, die im ausland fast das doppelte.
     
  3. florian-armin

    florian-armin Gast-Teilnehmer/in

    hallo,

    ja das klingt für mich sehr gut, darf ich fragen für welche firmen die fahren ???
     
  4. poison

    poison Gast

    mein vater arbeitet in einer spedition und 2 meiner bekannten arbeiten als fernfahrer.
     
  5. Salu

    Salu Gast-Teilnehmer/in

    Mein Mann arbeitet für eine Speditionsfirma und verdient in einem gutem Monat knapp 2000 Euro, da hat er aber bis zu 60 Überstunden,inkl. Diäten, also ich find die Bezahlung nicht so überwältigend. Er fährt rein Österreich, hat den Vorteil dass er meist jeden Abend nach Hause kommt.
    Aber ich bin froh, dass er den Job hat, denn er wurde in der alten Firma nach fast 25 Jahren gekündigt und hat nach nicht mal 2 Tagen einen neuen Job bekommen.
     
  6. FabisMami

    VIP: :Silber

    ist ganz unterschiedlich von firma zu firma bzw. welche strecken man fährt, ob innerhalb ö, oder fernfahrer ....
    bei tgl. heimkehr ists natürlich nicht so viel wie wenn er mal über nachts weg ist.
    zum "normalen" lohn kommt das spesengeld dazu.
     
  7. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    In Österreich gilt der KV für den Gütertransport (im I-Net downloadbar), der regelt den Grundlohn und auch die Überstundenentlohnung, Prämien und Diäten (Fernverkehr), etc.

    Es besteht ein Zahlungsverbot (EU-VO 561/2006) nach Stück bzw. zurückgelegter Stecken!

    Einstufungsrichtlinen lt. KV sind: Hilfsarbeiter (ohne spezielle Aausbildung), Achszahl, ausgebildete Kräfte (Lehrabschluß als Berufskraftfahrer), ADR-Transport
    Verlangt werden von den meisten Unternehmen: der Lehrabschluß, die Fahrerkarte (für digitales Kontrollgerät), Grundqualifikation und bis spätestens 10. September 2014 der Nachweis über 35 Stunden Weiterbildung - wer diese bis dahin nicht nachweisen kann, darf beruflich nicht mehr mit dem LKW unterwegs sein ;)
     
  8. pfirsich82

    pfirsich82 Gast-Teilnehmer/in

    bitte kann es sein dass ein kraftfahrer für 40 stunden Woche mit 1300 brutto angmeldet wird??

    Wie ist das mit Nachtarbeit zb ab 3 uhr morgens..für die 3 h bis 6 h morgens kriegt man ja einen 100% zuschlag oder? Weil Nachtarbeit ist ja von 20 bis 6 h..

    und diese berufskraftfahrer ausbildung gilt ja nicht für personen die den C+E Schein schon vor 4 oder mehr jahren gemacht haben oder?
    Wie wird man als Berufskraftfahrer eingestuft also Profi sozusagen und nicht nur als "Kraftfahrer" ..hat jemand einen link wo alles genau aufgestellt ist, mit beschäftigungsgruppe, arbeitsjahre usw...

    ich glaub auch dass ein lkw fahrer nur verdienen kann wenn er lange strecken unterwegs ist, ev. ausland oder bundesweit mit übernachtung und mit wenigstens 50 Arbeitsstunden pro Woche..
    Alles andere als familienfreundlich :(
     
  9. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    such dir mal den KV im Netz, da findest du viele deiner Fragen beantwortet. "Berufskraftfahrer" ist die Bezeichnung für Leute mit abeschlossener Berufsausbildung als Berufskraftfahrer (hat aber gar nix mit langjähriger Erfahrung etc. zu tun!) - ohne Lehrabschluß in dieser Sparte sind sie Kraftfahrer, was sich über kurz oder lang natülich auch in der Bezahlung (Einstufung) niederschlägt
     
  10. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    1. Die regelmäßige wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
    2. Die Normalarbeitszeit soll nicht vor 5 Uhr beginnen und muss um 20 Uhr, an
    Samstagen um 15 Uhr, beendet sein. Ausgenommen sind Dienstnehmer in
    Schichtbetrieben mit anderen Einsatzzeiten.
    1. Als Nachtzeit gilt die Zeit zwischen 0.00 Uhr und 4.00 Uhr,
    2. Als Nachtarbeit gilt jede Tätigkeit, die in der Zeit zwischen 0.00 Uhr und 4.00
    Uhr den Zeitraum von einer Stunde überschreitet.
    4. Gemäß §14 Abs 4 AZG gebührt aus arbeitsorganisatorischen Gründen für
    geleistete Nachtarbeit kein Ausgleich.
    Überstunden in der Zeit von 20 bis 5 Uhr (Nachtüberstunden) sind mit einem
    Zuschlag von 100 Prozent zu entlohnen.

    der (Brutto-)Stundenlohn betrug 2009 zwischen 7,14 und 7,90 in der 1. Lohnstufe (Betriebszugehörigkeit bis 5 Jahre)
     
  11. pfirsich82

    pfirsich82 Gast-Teilnehmer/in

    danke so-m..das ist ja wenig bezahlt :(
    und was ist genau die 1.lohnstufe wer fällt da rein?

    hab gehört der lohnunterschied zum berufskraftfahrer ist gar nicht so hoch? ca. 100 euro im bruttogehalt..
    und bezüglich KV , ich hatte doch gehofft das die meisten (guten) Unternehmen doch etwas über dem KV entlohnen :boes: ist anscheinend nicht so
     
  12. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    es gibt nach wie vorr Unternehmen in der Branche die durchaus über KV entlohnen, aber natürlich nie ohne entsprechende Praxis
    die Lohnstufe 1 betrifft alle Kraftfahrer unter 5 Jahren Betriebszugehörigkeit (seit 1.1.2010 müssen Vordienstzeiten lt.KV nachgewiesen werden und auch in der LV berücksichtigt werden)
    der Unterschied Kraftfahrer -> Berufskraftfahrer macht auf den ersten Blick nicht viel aus, wirkt sich aber natürlich im Laufe der Zeit sehr wohl aus. Erstmals bei den Sonderzahlungen, bei der jährlichen KV-Erhöhung, in den jeweiligen Lohnstufen, u.s.w.
     
  13. AlVa

    AlVa Gast-Teilnehmer/in

    mein verlobter hat leider nicht diese erfahrung gemacht.... 4000€ netto? max. 2900€ netto - kam samstag mittag nachhause und mußte sonntag machmittag wieder los. manchmal wenn er pech hatte durfte er nicht mehr nach ö einreisen und mußte das wochende in D verbringen weil das fahrverbot etwas später als in ö angesetzt war.

    nein danke - lebe weit besser mit weniger geld und mehr zeit mit meinem partner!
    wäre evtl. eine übergangslösung bei arbeitslosigkeit - sonst kommt es für uns nicht in frage...... nicht mal um eine zeit lang geld zusammenzubekommen um sich etwas größeres zu kaufen (z.b immobilie) - außer wir fahren gemeinsam ;).

    soviel ich weiß sind die zeiten vorbei in denen man mit fernfahren ordentlich verdient hat (liegt wohl an den fahrzeitkontrollen - früher konnte man noch stundenlang durchfahren und lange strecken zurücklegen - heute geht es nicht mehr mit den digitalen karten.........)
     
  14. pfirsich82

    pfirsich82 Gast-Teilnehmer/in

    verstehe diesen Punkt nicht.. Es wird aber schon ein Zuschlag für die Nachtarbeit gezahlt oder? Was bedeutet kein Ausgleich?
     

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