1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Liegenschaftsschenkung unter LG

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Anita1979, 12 Oktober 2011.

  1. Anita1979

    Anita1979 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    ich hätte gerne eine grundlegende Auskunft, wir tüfteln gerade herum, wie wir das am besten für uns lösen. Hier die Facts:


    • Es besteht eine Lebensgemeinschaft (noch ohne gemeinsame Kinder)
    • Ein Partner besitzt eine Liegenschaft, auf der ein Wohnhaus errichtet wird
    • Im Kreditvertrag stehen beide, beide leisten auch ihren Anteil daran
    • Wir wollen zwar heiraten, aber nicht in der nächsten Zein

    Wir möchten aber, dass beide Partner gleichberechtigt im GB stehen. Wie gehen wir da vor? Woher bezieht man den Einheitswert für die Grunderwerbssteuerberechnung? Kann die Grunderwerbssteuer gemindert werden (beispielsweise durch die gemeinsame Verpflichtung im Kreditvertrag)? Braucht es unbedingt einen Notar dazu? Mit welchen weiteren Kosten muss man hierfür rechnen (habe so viel verschiedenes über Notariatskosten gehört im Bereich von ein paar Hundert Euro bis ein paar Tausend :eek:). Gilt die gemeinsame Aufwendung und das gemeinsame Aufnehmen der Finanzierung als Gegenleistung? Gibt es steuermindernde Gründe?

    Danke für eure Inputs!:wave:
     

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