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Lenkererhebung wegen Missachtung eines Schutzweges

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von montag, 16 Mai 2012.

  1. montag

    montag Gast

    Bräuchte mal einen juristischen Rat oder einen Erfahrungsbericht. Vor ein paar Wochen hab ich meinen Lg zum Flughafen in Wien gebracht.

    Wie jeder weiß der dort schon einmal gefahren ist, ist dort vor den Abflughallen sehr viel Verkehr und die Leute wechseln sehr oft die Straßenseite (es sind glaub ich 2 große Zebrastreifen).

    Ich hab nie auf einem Zebrastreifen geparkt, da bin ich mir 100% sicher. Nachdem gestern eine Lenkererhebung ins Haus geflattert ist mit genauem Datum, Uhrzeit und vor welchem Gebäude ich den Schutzweg mißachtet hab, kann ich mir nur denken daß mich irgendjemand angezeigt hat weil ich ihn versehentlich nicht über den Zebrastreifen gehen lassen hab.

    An Polizei kann ich mich nicht erinnern. Jedoch bin ich mir auch da keiner Schuld bewußt da ich um diese unübersichtliche Verkehrlage dort weiß und grundsätzlich niemanden am Schutzweg nötige.

    Meine Frage: Lenkererhebung wird in dem Fall ausgeschickt wegen Punkteeintrag oder hat das noch einen anderen Sinn?
    Wenn mich jemand aufgeschrieben hat und ich mir aber wirklich keinerlei Schuld bewußt bin wie kann ich das ganze am besten beeinspruchen?
    Wie teuer ist das ganze?
    Ist es egal wer angegeben wird?

    Danke für eure Inputs!
     
  2. montag

    montag Gast

    ja ich wußte daß es ein delikt des vormerksystems ist, krieg ich nur deshalb eine lenkererhebung oder gibts da noch andere gründe? wie komm ich am besten aus der sache raus wenn ich mir sicher bin kein delikt begangen zu haben?

    wenn mich ein privater anzeigt und der nicht grad ein video hat oder fotos wo ich auf frischer tat ertappt wurde steht doch aussage gegen aussage oder?
     
    #2 montag, 16 Mai 2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16 Mai 2012
  3. Anab-Sop-PAPA

    Anab-Sop-PAPA Gast-Teilnehmer/in

    Vergiss den Einspruch, bringt bei diesem Delikt nix.

    Ich hatte mal ähnliches; Schutzweg mit Ampel, ich hatte grün und Fussgänger rot, trotzdem ging er drüber und ich hupte ;) , musst dann auch zahlen ( aber nicht wegen hupen);

    PS: Bis 72,-€ Link: Strafen Tabelle | autoverein.at


    .
     
    #3 Anab-Sop-PAPA, 16 Mai 2012
    Zuletzt bearbeitet: 16 Mai 2012
  4. Q

    Q Gast

    Also ...

    Die Lenkererhebung hat mit dem Vormerksystem mal gar nix zu tun. Die ist der erste Schritt in einem formalen Verwaltungsstrafverfahren, wenn kein abgekürzter Weg beschritten wird (Anonymverfügung oder Organstrafmandat).

    Die Lenkererhebung richtet sich darauf, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gelenkt hat. Der Halter ist diesbezüglich auskunftspflichtig, der Grund ist, dass dann das Strafverfahren gegen die richtige Person durchgeführt werden kann. Eine Rechtfertigung kannst du dann im eigentlichen Stafverfahren vorbringen.

    Soweit mal der offizielle Teil. Jetzt kommt der Zusatztext "gelerntes Österreichertum"

    Bei derartigen Bagatelldelikten wird - wenn die Anzeige von einem Polizeiorgan erstattet wurde- in der überwiegenden Mehrheit der Fälle eine Anonymverfügung ausgestellt. Daraus kann man im Umkehrschluss schließen, dass das eine Anzeige durch eine Privatperson war. Entweder sich betroffen fühlende oder selbsternannter Hilfssheriff. In solchen Fällen darf nämlich keine Anonymverfügung ausgestellt werden.

    Folgt: die Aussage des Anzeigers hat nicht mehr Gewicht als deine.

    Jetzt gibts Variante a) Du rufst bei der Stelle, die die Lenkererhebung durchführt, einfach an und sagst, du warst das nicht, wenns ein Verfahren eröffnen, kommt sicher ein Einspruch. Je nachdem: das Fahrzeug war überhaupt nicht dort, daher kannst du die gewünschte Auskunft nicht geben, oder du warst zwar dort, hast aber niemanden behindert.

    Auf jeden Fall solltest du bei dieser Variante Fahrzeugmarke, Type und Farbe abgleichen, viele Hilfssheriffs sind in der Aufregung zu ungeschickt, das Kennzeichen richtig zu notieren.

    Oder Variante b) Du füllst die Lenkererhebung aus und wartest auf das Ermittlungsverfahren.

    Ich rate zu Variante a) und würde davon ausgehen, dass die BPD Schwechat (die wohl die Lenkererhebung durchführt), das Verfahren einstellen wird.
     
  5. Anab-Sop-PAPA

    Anab-Sop-PAPA Gast-Teilnehmer/in

    uiiijehhh grad die Schwechater ;))

    Zahls und gut is...........................


    .
     
  6. montag

    montag Gast

    danke für die ausführliche antwort, hab angerufen und gesagt daß ich niemanden behindert/gefährdet/genötigt habe. bei wem ist in einem verfahren die beweislast? bei mir oder? dh ich muß nachweisen daß ich es nicht war. aber wie soll ich das bitte machen?
     
  7. montag

    montag Gast

    naja wenns 72 euro sind is mir auch wurscht, aber wenn ich knapp 2000 zahlen müßte dann sicher nicht...
     
  8. Tequila

    Tequila Gelöschtes Mitglied

    Der Polizist steht da gerne ganz am Anfang nach der Auffahrt ganz rechts hinter der Mülltonne.
    Von da sieht er genau auf den ersten Zebrastreifen, ohne dass man ihn sieht.

    Und dann schreibt er einfach alle Autonummern auf, die an ihm vorbeifahren, weil bei dem Zebrastreifen kannst du zu gewissen Tageszeiten NICHT vorbeifahren, ohne dass Fußgänger drauf sind.

    Ich könnte dir sogar den Namen des Polizisten sagen, ist seit Jahren immer derselbe. Und auch was er auf meine Anmerkung geantwortet hat, dass er sinnvollerweise besser den Verkehr am Zebrastreifen regeln sollte als sich hinter Mülltonnen zu verstecken.

    130 Euro.
     
    Marzipanschwein und Anab-Sop-PAPA gefällt das.
  9. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    In der Voranzeige Mobilität steht Lenkererhebung wegen Tequila, das ist irreführend.
     
  10. montag

    montag Gast

    ah interessant zu wissen... und filmt der das auch? weil behaupten kann auch ein polizist viel oder? oder zählt sein wort mehr als meines. miese abzocke wenn das so läuft.
     
  11. Tequila

    Tequila Gelöschtes Mitglied

    Ja, das Wort eines Polizisten zählt mehr als dein Wort. Oder meines. Oder irgendjemandes.

    Außer vielleicht bei "berühmten" Personen oder Politikern. Da zählt deren Wort mehr. Aber das ist Österreich. :D
     
    Neon und Anab-Sop-PAPA gefällt das.
  12. montag

    montag Gast

    ja habs mir eh gedacht, aber man wird doch wohl noch träumen dürfen...
     
  13. LaPoubelle

    LaPoubelle Gast-Teilnehmer/in

    dienstliche wahrnehmung vs aussage des beschuldigten...
     
  14. Q

    Q Gast

    Nochmal: normalerweise werden bei von Polizisten angezeigten derartigen Delikten keine Lenkererhebungen durchgeführt, sondern Anonymverfügungen verschickt.

    Die Beweislast trifft die Behörde, wobei bei der Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage dem Wort eines vereidigten Polizisten mehr Gewicht zukommt als dem des Beschuldigten. Allerdings nicht dem Wort eines Hobbyvernaderers.

    "Zahls und gut is" geht bei einer Lenkerauskunft ohnehin nicht.
     
  15. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Wie wir wissen, zählt sogar das Wort einen Polizisten, der in insgesamt frei Stellungnahmen sich zweimal selber widerspricht (also was ganz anderes behauptet, als je einen Monat zuvor), mehr, als das Wort eines Beschuldigten.
     
    Neon gefällt das.
  16. Bambi17

    Bambi17 Gast-Teilnehmer/in

    Mir ist das vor wenigen Monaten passiert: mich hat ebenfalls ein Polizeibeamter aufgeschrieben. Dieser (oder andere Beamte dieser Dienststelle) stand über Monate an einer großen Kreuzung und hat listenweise Autonummern notiert. Fahren bei GELB oder Behinderung eines Fußgängers beim Überqueren des Zebrastreifens.

    Ich habe auch eine Lenkererhebung bekommen. Also es kann dich sehr wohl ein Polizeibeamter aufgeschrieben haben.
    Ich kann dir jetzt nicht alles schreiben, was ich erlebt habe mit den Behörden, das würde den Rahmen ablsout sprengen!!!
    Nur so viel:
    Ich war am Kommissariat und wollte Akteneinsicht: damit ich einmal weiß, was mir überhaupt angelastet wird. Das Recht hast du. Nur dort konnten sie mir auch nicht mehr sagen, als dass mich ein Polizist aufgeschrieben hat.
    Denn die Lage ist so:
    Du bekommst eine Lenkererhebung, damit klar ist, wer der Lenker war. Diese MUSST du beantworten, dazu bist du von Gesetz her verpflichtet.
    Danach bekommst du die "Anzeige", d.h. das Strafverfahren wird eingeleitet. Du bekommst einen eingeschriebenen Brief, da steht dann drinnen, was du falsch gemacht hast und was du bezahlen sollst (bei mir wären es 90,- wegen Behinderung eines Fußgängers gewesen).
    Dagegen kannst du dann Einspruch erheben. Ganz wichtig: immer schriftlich, am besten per E-Mail und Fax oder eingeschriebener Brief!
    Wenn du Einspruch erhebst, muss der Beamte, der dich angezeigt hat, eine Stellungnahme an die Behörde schreiben. D.h. er bekommt Arbeit damit - und erst dann weiß auch die Behörde GENAU, was dir überhaupt vorgeworfen wird.

    Ich bekam dann diese Stellungnahme des Beamten auch zugestellt und konnte DAZU noch einmal Stellung nehmen. Das habe ich auch getan, denn diese Stellungnahme war nicht sehr aussagekräftig.

    Du musst dir klar sein, wenn du Einspruch erhebst, können sich die Kosten um 10 % des Strafausmaßes erhöhen. Also müsstest du 90,- Euro zahlen und dein Einspruch wird abgelehnt, werden es 99,- Euro. Das sind Gebühren für den Verwaltungsaufwand, usw.

    Ich habe eben auch zu der Stellungnahme des Beamten Stellung genommen (er konnte in seiner Stellungnahme nicht mal angeben, WEN ich genau WIE und WO am Schutzweg behindert haben soll) und seither - und das sind jetzt bald 3 Monate - nichts mehr gehört. Also ich gehe davon aus, dass das Verfahren eingestellt wurde.

    Dein Vorteil ist: wenn dieser Beamte dort oft steht und einfach "Autonummernlisten" schreibt, dann weiß er nicht mehr im Detail, wen du wie wo genau behindert hast.

    Achtung: Ich habe sehr viel im Internet über die Gesetzeslage gelesen und es ist so: SIEHT es so aus, als wolle ein Fußgänger den Zebrastreifen überqueren oder hat er gar schon einen Fuß darauf, darst du nicht mehr fahren! EGAL wie weit der Fußgänger von dir weg ist. Und egal, ob dich die hinter dir dann anhupen, dir auffahren oder sonst was, weil sie denken, dass du gestört bist, nicht autofahren kannst, oder sonst was - weil es eben in der Praxis von niemandem so gehandhabt wird! Wenn du einen 10 m breiten Zebrastreifen hast und rechts fährst und von links nähert sich ein Fußgänger, dann fahrst du wahrscheinlich noch drüber, weil er ja noch nicht mal in deiner Nähe ist. Aber das ist verboten - so ist das Gesetz.

    Also kann es sehr leicht sein, dass du laut Gesetz wirklich eine Straftat begangen hast - auch wenn du dir nicht bewusst bist. Also das Argument "nein, mir ist nichts aufgefallen, ich bin eh immer vorsichtig" zählt nicht!
    Die Stimme des Beamten hat logischer Weise mehr Gewicht als deine. Aber ich würde dir auf jeden Fall einen Einspruch empfehlen, denn ich finde dieses "Massenanzeigen", um vielleicht in irgendwelchen internen Statistiken gut dazustehen, einfach eine Frechheit. Sinnvoller wäre es eben, der Beamte würde sich "aktiv" um den Schutzweg kümmern, wenn dort so viel Verkehr ist und das Überqueren mit Gefahren verbunden ist. Und sich nicht hinter einer Mülltonne verstecken, um abzucashen. Und das kannst du sehr wohl auch erwähnen.

    Es wäre nett, wenn du hier schreiben würdest, wie es bei dir weitergegangen ist!
    Meine Einstellung ist: ich verstehe Leute nicht, die einfach zahlen, damit sie "Ruhe haben", oder weil man gegen "die Behörden eh machtlos ist", usw. Deshalb setzen sich solche Abzockerein auch durch - weil es läuft und die meisten einfach zahlen. Erhebt jeder 2. Einspruch und der Beamte muss einige Stellungnahmen schreiben, wird er in Zukunft abwägen bzw. genauer hinsehen.
     
  17. montag

    montag Gast

    hi bambi! danke für den ausführlichen bericht, kannst du mir vielleicht sagen wie du den einspruch formuliert hast? wir haben den lenker angegeben und warten jetzt. mir ist klar daß ich stehen bleiben muß sobald jemand andeutet den schutzweg zu überqueren.

    nur am flughafen stehen irre viele leut einfach am rand am schutzweg um dort ihr gepäck zu lagern, auf leute zu warten etc. wenn jemand andeutet wirklich rüber zu wollen bleib ich immer stehen.
     
  18. Tequila

    Tequila Gelöschtes Mitglied

    Wenn das auch in Schwechat war, kannst du damit rechnen, dass so ein Verfahren sehr lange dauert. Meines hat insgesamt mehr als 2 Jahre gedauert (von der angeblichen Tat bis zur Bezahlung der Strafe).

    Ein Verkehrsdelekt verjährt wenn 6 Monate keine Amtshandlung gesetzt wurde. Hörst du also 6 Monate nichts von denen, kannst du beantragen das Verfahren wegen Verjährung einzustellen. Lustigerweise stellen sie es von selbst nie ein, die übergehen das Verjähren einfach.

    Du MUSST einen Bescheid bekommen. Stillschweigend eingestellt wird das Verfahren nie, auch wenn du lange nichts davon hörst.

    In deinem Fall vermute ich, dass sie deine neuerliche Aussage dem Polizisten nochmals vorgelegt haben, um seinerseits auch noch eine präzisierende Stellungsnahme zu erhalten. Und diese wird wahrscheinlich auch erfolgen und er wird sich wahrscheinlich plötzlich sehr genau "erinnern" können.

    Alles Gute!
     
  19. Bambi17

    Bambi17 Gast-Teilnehmer/in

    Du musst jetzt sowieso warten, welchen Fehler du begangen haben sollst. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst du dich auch gratis von einem Rechtsanwalt (den dir die Versicherung sagt) beraten lassen, was du in deinen Einspruch hineinschreiben sollst. So pauschal kann man das nicht sagen.

    Ich glaube dir, dass du niemanden gesehen hast, der die Straße überqueren wollte! Aber natürlich ist kein Mensch vor Fehlern geschützt - du nicht und der Beamte auch nicht! Es ist auch wichtig zu wissen, wo der Beamte gestanden ist (falls es überhaupt einer war!) - vielleicht konnte er von seinem Standpunkt aus nicht gut einsehen, oder, oder, oder,... Da gibt es einfach zu viele Möglichkeiten.

    Nein, es war nicht in Schwechat.
    Meinem Vater ist das vor über 20 Jahren passiert - und er hat NIE wieder eine Antwort auf seinen Einspruch bekommen. Und das habe ich schon von vielen Leuten gehört.
    Ich werde aber einmal nachlesen, wie das ist, wenn die Verjährung bereits eingesetzt hat und man nichts mehr hört. Also ob die Behörde dann z. B. nach 1 Jahr auch noch kommen kann.

    Der Polizeibeamte hat 6 Monate für seine Stellungnahme Zeit. In dieser Zeit kann er sie auch noch verändern!!! Aber diese 6 Monate sind bei mir um. Ob er noch mal 6 Monate NACH meiner Stellungnahme (zu seiner Stellungnahme) hat, weiß ich nicht.
    Im Prinzip ist es mir auch egal - ich habe Einspruch erhoben und in meiner Stellungnahme meine Sichtweise dargelegt. Mehr kann ich nicht machen. Und wenn plötzlich "das große Erinnern" eintritt werde ich - egal, welche Wege es dann gibt - das gegenüber der Behörde jedenfalls auch anzweifeln.

    Ich habe meinen Führerschein seit bald 20 Jahren und ich habe 1 x mit der Motorhaube im "Halten und Parken verboten"-Bereich geparkt. Ich hatte einen wichtigen Termin, weit und breit kein Parkplatz und ich habe niemanden behindert (Nebenfahrbahn ohne Verengung an der Stelle, keine Ausfahrt, nichts). Das habe ich bewusst gemacht und ich habe auch meine Strafe dafür bekommen. Ein zweites Mal bin ich bei gelb noch abgebogen - weit und breit kein anderer Verkehrsteilnehmer in Sicht. Der Polizist stand um die Ecke und ich bekam eine Anonymverfügung. Selber schuld, aber ich wusste auch, dass ich das getan habe. Ich habe mich über mich selbst geärgert, denn es gab eigentlich keinen Anlass das zu tun - es war einfach verlockend, weil es Nacht war und ich allein auf weiter Flur...

    Wie ich schon geschrieben habe - jeder Mensch macht Fehler. Ich mache bewusst keine (mehr), ich fahre in jeder 30er-Zone 30 und auch sonst nie zu schnell, usw., usw. Und ich kenne diesen Schutzweg, an dem ich angeblich jemand behindert habe, seit ich denken kann. Ich fahre dort fast täglich. Es gibt dort eine Straßenbahnhaltestelle und schon oft sind mir Fußgänger vors Auto gelaufen, weil sie die Bim erwischen wollten. Ich fahre dort EXTREM vorsichtig und schaue 2 x links und 2 x rechts. Und wenn ich dort angeblich jemanden behindert habe, dann will ich schon wissen, wie/wo/wen. Also Mann/Frau/Kind von rechts/links.

    Deshalb Tipp an die TE: schreib dir genau auf, woran du dich noch erinnern kannst - in ein paar Wochen ist diese Erinnerung weg! Je mehr du noch weißt, umso besser!
     
    montag gefällt das.

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