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Lenkerauskunft - und danach?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von austrianxparent, 27 Oktober 2011.

  1. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Guten abend !

    habe heute einen Brief nach hause bekommen, in der ich eine lenkerauskunft bezüglich einer verkehrsübertretung geben muss.
    Und zwar ist das auto, dass auf mich zugelassen worden ist, von meinem sohn damals auf der A1 im bereich amstetten im gebiet wolfsbach, nachts um mitternacht gelenkt worden.

    ich weiß noch nicht waß da anscheinend genau passiert ist bei seiner autobahnfahrt. die BH gibt uns keine auskunft, so lange ich keine lenkerauskunft nun gebe.
    habe dennoch der BH eine e-mail geschrieben in der hoffnugn nähreres zu erfahren.
    Haben aber nichts preisgegeben, weil sie vorher wissen wollen, wer das auto zur angegeben tatzeit gelenkt hat.
    und auskünfte bzw. nähere auskünfte betreffend der "verwaltungsübertretung" können nur dem lenker bekanntgegeben.

    was ich mich nun frage ist, warum diese lenkerausforschung? wieso nicht direkt eine strafe nach hause schicken, die zum zahlen ist? ich versteh nicht wieso da nun so ein großes ding darüber gemacht wird von seiten der BH.
    was werden den dann wohl weitere konsequenzen für den "lenker" dann sein?
    kennt jemand diesen autobahnabschnitt auf der A1 bei amstetten? vermutlich gibts da eine radarbox oder?

    zu der tatzeit hat mri mein sohn erzählt, dass es da keine polizei oder sonstiges gegeben hat. ihn hat auch keine polizei aufgehalten bzw. aufhalte wollen. ein unfall war auch nicht, wo wäre vorbeigefahren.
    es war "fließender verkehr".


    bitte um hilfe, tipps und ratschläge!

    Lg
     
  2. edelfee

    edelfee Gast

    das ist ganz normal. der lenker bekommt eine verwaltungsstrafe. nachdem man nur jemanden bestrafen darf, der auch wirklich was getan hat, muß man nachfragen, wer das auto gelenkt hat. weil wenn es nicht du warst, kann man dir keine strafe umhängen. wenn du dich weigerst eine auskunft zu geben, dann bekommst du die strafe.

    er wird wohl zu schnell gefahren sein und ein strafmandat bekommen. sollte er etwas gemacht haben,. was ihn den führerschein kosten könnte, kannst du ja sagen, du verrätst nicht, wer dein auto gefahren hat, aber du warst es jedenfalls nicht. dann müßtest du die geldstrafe bekommen, aber ich glaube sie können dir nicht den führerschein wegnehmen (da bin ich mir aber nicht sicher, ob das funktioniert). jedenfalls ist das ganz normal, daß sie nachfragen - müssen sie sogar. aber ich nehme mal an, daß es mehr gewesen sein wird, als ein bißchen zu schnell gefahren.
     
  3. austrianxparent

    VIP: :Silber

    naja, das problem bzw. unserer sorge ist, das er nicht vielleicht "einen punkt" oder gar eine anzeige oder so bekommt.
    ansonsten könnt ich ja angeben, dass ich gefahren bin.
    könnten die sowas wirklich gscheid nachprüfen und dann beweisen, dass tatsächlich nicht ich sondern mein sohn gefahren ist.

    wisst ihr ab wieviel km/h geschwindigkeitsüberschreitung wohl so eine lenkerausforschung in auftrag gegeben wird?

    @edelfee, was meinst du mit nur "bisschen"? :) mehr als 30 km/h warens bestimmt. weil sonst würde eine anonymverfügung sicher nach hause kommen und keine zusätzliche lenkerausforschung.
     
  4. lovelychild

    lovelychild Gast-Teilnehmer/in

    Hallo

    Also es muss nicht mehr gewesen sein als Schnellfahren, man kann auch bei ner Geschwindigkeitsübertretung eine Lenkerauskunft bekommen.
    Wenn du diese nicht gibst, dann bekommst du eine Strafe wegen Nichterteilung. Ich würde sie ausfüllen und dann seht ihr eh was zurück kommt, Einspruch/Berufung einlegen kann man immer noch dann!

    :wave:
     
  5. Kirsche188

    Kirsche188 Gast-Teilnehmer/in

    also mein ex freund hatte sowas auch schon mal!

    einmal wurde er in ko geblitzt, da hatte man mir aber auf der bh auskunft gegeben!
    Wir haben dann die lenkerauskunft nicht ausgefüllt , weil mir der herr am telefon gesagst hat, egal wer das auto gefahren hat, ob probeschein oder nicht, der schein müsste abgegeben werden! im endeffekt kam eine geldstrafe von 770 Euro...net grad wenig!

    Das zweite mal hat er eine auf der brünner straße bekommen, wir haben nicht reagiert worauf sie uns ungefähr ein 3/4 Jahr später nochmal eine geschickt haben inkl foto, wir haben wieder nicht reagiert und es ist bis heute nichts gekommen! aja das ganze ist 4 jahre jetzt her.

    Blöd ist halt das du keine auskunft bekommst, aber im grunde wenn man eine bekommen hat,hat
    man die geschwindigkeit ziemlich überschritten...!!
    also wenn du des für deinen sohn ausfüllst muss er !!vielleicht!! führerschein eine gewisse zeit abgeben und wenn er den probeschein hat auch !!vl!! nachschulung gehen (kann auch ohne probeschein passieren) und die strafe wird er auch bekommen und die ist meistens leider nicht grad wenig, wie bei meinem ex 770 euro tun natürlich schon sehr weh....
     
  6. Kirsche188

    Kirsche188 Gast-Teilnehmer/in

    @edelfee, was meinst du mit nur "bisschen"? :) mehr als 30 km/h warens bestimmt. weil sonst würde eine anonymverfügung sicher nach hause kommen und keine zusätzliche lenkerausforschung



    kann theoretisch auch wegen 30km sein, weil nach den neuen gesetzten muss man ja angeblich den schein schon abgeben wenn man 30 mehr also erlaubt fahrt oder?? war da nicht irgendwiesowas?

    beim meinem ex war es damals statt 50km im ortsgebiet 120km ....:rolleyes:
     
  7. Neele

    Neele Gast-Teilnehmer/in

    Weil ich mich gerade aktuell darüber ärgern mußte (mein Mann hat innerhalb von 2 Tagen 2 Strafen bekommen weil er zu schnell gefahren ist => insgesamt 170 Euro)......er ist auf der Autobahn statt den erlaubten 130 km/h mit 161 km/h geblitzt worden, wobei 6 km/h Messtoleranz berücksichtigt wurden.
    Strafe von 110 Euro. Keine Lenkerausforschung, kein Führerschein weg. Haben das als normalen Brief, also nicht eingeschrieben oder so, nach Hause geschickt bekommen.
     
  8. Miba

    Miba Gast-Teilnehmer/in

    eine lenkererhebung geht immer an den zulassungsbesitzer, weil der ja wissen muss wer mit dem auto gefahren ist. es wird wohl um eine geschwindigkeitsübertretung gehen - gemessen mit mobilem oder fixem radar. hätte ein polizist ihn angehalten, hätte er die strafe ja gleich bezahlen müssen.

    eine lenkerauskunft erfolgt, wenn eine anonymverfügung oder eine organstrafverfügung nicht – bzw. nicht rechtzeitig – bezahlt wurde oder wenn ein Strafverfahren durchgeführt werden muss - d.h. wenn er die geschwindigkeit erheblich (ich denke über 30km/h) überschritten hat.
    gibt´s du keine auskunft - siehe öamtc:

    Macht der Zulassungsbesitzer eine falsche Angabe, z.B. dass der Ehepartner gefahren sei, musste sich die Behörde bisher damit abfinden.
    "Das ändert sich nun", erklärt Hoffer. Auf den Frontfotos ist klar erkennbar, wer am Steuer sitzt.

    Wer es trotzdem versucht und eine falsche Lenkerangabe macht, muss mit zweierlei rechnen: Erstens wird eine Strafe wegen falscher Lenkerauskunft nach dem KFG (Kraftfahrgesetz) folgen. "Das kann bis zu 5.000 Euro kosten", sagt der ÖAMTC-Jurist. Zweitens muss natürlich auch die Strafe für das Grunddelikt, z.B. Schnellfahren, bezahlt werden. Dazu kommt dann unter Umständen eine Entziehung der Lenkberechtigung oder - bei Fahranfängern - eine Verlängerung der Probezeit mit der Anordnung einer kostenpflichtigen Nachschulung.
    [​IMG]




    Also ich würde den Junior seinen Fehler daher lieber selber ausbaden lassen.
     
  9. MatsBM

    MatsBM Gast

    Bei geringfügigen Übertretungen die keine führerscheinrechtlichen Konsequenzen haben, bekommst du als Fahrzeughalter eine Anonymverfügung zugestellt und bezahlst diese ein und regelst das selbst mit dem Fahrzeuglenker sofern du nicht selbst gefahren bist. Bei Geschwindigkeitsübertretungen ist das mW bis max. 50 km/h auf Autobahnen und bis max. 40km/h auf allen anderen Straßen nach Abzug der Messtoleranz über der erlaubten vmax. der Fall.

    Allerdings wenn die Übertretung nicht mehr mit Anonymverfügung abgehandelt werden kann, dann schickt die Behörde dem Fahrzeughalter eine Lenkerauskunft bei der du eben bekannt geben musst wer das Fahrzeug zum jeweiligen Zeitpunkt gelenkt hat.
    Nach rechtzeitig erteilter Lenkerauskunft wird dann der Strafbescheid dem Lenker zugestellt der sich zu diesem dann mittels Einspruch äussern kann oder eben die Strafe wie sie ist annimmt.

    Gibst du keine Lenkerauskunft der Behörde bekannt, wirst du deswegen zudem eine Strafverfügung erhalten weil du verpflichtet bist den Lenker bekanntzugeben.

    Auch wenn es deinem Sohn im Geldbörserl weh tut, ich würde mich keinesfalls für ihn als Lenker deklarieren. Wenn du es machst, wirds bei der nächsten Lenkererhebung genau dieselbe Diskussion wieder geben dass eh du für ihn einstehen kannst - so lernt er nix draus.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  10. queeez

    queeez Gast-Teilnehmer/in

    Ich bekam auch mal eine, dachte schon das schlimmste... war dann aber eine "normale" Schnellfahrstrafe...

    Also eine Lenkererhebung sagt nicht unbedingt etwas über die Höhe der Strafe aus.

    Wegen den Geschwindigkeiten, normal ists so, dass auf der Autobahn ab 50km/h drüber der Schein weg ist, im Ortsgebiet bei +30.

    Also ich würde evtl. schon für meinen Sohn in die Presche springen.... zahlen müsste er es mir aber trotzdem...
    lg
     
  11. austrianxparent

    VIP: :Silber

    zwischen mir und meinem sohn ist das verhältnis nicht so "feindlich" und durchaus familiär. er weiß das er sich falsch verhalten hat.
    darum möchte ich meine person dabei angeben.

    nur ist halt unser problem, dass er sich nicht mehr wirklich erinnern kan wie schnell er da gefahren ist. und wir haben quasi "angst" was wohl der "strafbescheid" mit sich bringen wird. wir sind nicht mehr in der probezeit. sowohl mein sohn als auch ich.
    ich hab seit 1999 dein führerschein und quasi noch nie eine strafe jeglicher art erhalten. ob das wohl auffällig is, wenn ich mich dann als lenker bekanntgebe?

    ich möchte für meinen sohn hier einspringen, nur wie gsagt, egal ob ich einspringe oder nicht, haben wir angst "was für eine strafe" da wohl auf uns zu kommt. in dem von mir angesprochenen straßenabschnitt gibts aber noch keine frontkameras so viel ich weiß oder? kennt den straßenabschnitt wer?
    zumindest hats die am 6.september heurigen jahres noch nicht gegeben oder?

    was würde ihr uns nun endgültig raten zu tun? wenn ihr alle infos und umstände in betracht zieht. wir hatten so einen fall noch nie :(
     
  12. muell23

    muell23 Gast

    Auf gut Deutsch würde ich raten, dass der junge Mann so viel Arsch in der Hose hat, dass er dazu steht, was auch immer er getan hat.

    Also Lenkerauskunft richtig ausfüllen und der Dinge harren, die da kommen. Egal, obs jetzt eine höhere Strafe, ein Punkt oder auch Führerscheinentzug ist. Was er gemacht hat, tat er freiwillig - oder hat ihn wer dazu gezwungen, also hat er auch die Konsequenzen zu tragen.
     
  13. alwi

    alwi Gast-Teilnehmer/in

    Ich verstehe überhaupt nicht warum du dich angeben willst.

    Wozu?
     
  14. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Es muß keine Geschwindigkeitsübertretung gewesen sein - vielleicht hat er jemand geschnitten, ausgebremst, Abstand nicht eingehalten - ich hatte dieses Thema einmal, angeblich habe ich jemand geschnitten, der hat mich angezeigt -allerdings wurde ich mit dem Umstand (soweit ich mich erinnere) recht bald konfrontiert - habe 2 x etwas dazu geschrieben, dann war der Fall erledigt.

    -Fleur-
     
  15. gerda23

    gerda23 Gast-Teilnehmer/in

    ich würde auch deinen sohn angeben.
    schau, jeder macht mal einen "blödsinn", was tust du denn falls sie dir den führerschein dann entziehen?
    ich finde er sollte dazu stehen, vielleicht ist's ja gar net so schlimm.
    lg

    Gerda
     
  16. Chania

    Chania Gast-Teilnehmer/in

    Der Behörde eine bewusst falsche Auskunft erteilen - das würde ich nicht tun.

    Lenkerauskunft richtig erteilen und sehen, was kommt.

    Egal, was Du auf diesen Zettel schreibst, die Strafe wird kommen. Und beim bezahlen helfen kannst Du ihm auch, wenn er auf dem Zettel steht.

    Sollte er seinen FS abgeben müssen - wäre es Dir lieber, Du gibst Deinen FS ab? Warum?

    lg
    Chania
     
  17. austrianxparent

    VIP: :Silber

    ich möchte ihm in dem fall einmal behilflich sein.
    er war in seiner probezeit und bisher stehts ein zuverlässiger und guter autofahrer. das ist er bisher immer gewesen und ich glaub ihm was er mir von der sache da erzählt hat.

    nochdazu habe ich schon seit so langer zeit den führerschein. bin aber praktisch nie gefahren. habe das autofahren fast verlernt. ich konnte meinen sohn nie als mutter mal mit dem auto irgendwohin fahren.

    er selber hat mir sowieso versichert, dass er die "geldstrafe" selber zahlen wird. aber wir möchten das schlimmste zumindest verhindern, so dass er eventuell seinen führerschein für paar wochen abgeben müsste.
    denn er brauchts auto unbedingt derzeit. ohne dem gehts bei ihm nicht weil er wegen dem pendeln aufs auto angewiesen ist.

    in der besagten nacht ist er mit 3 freunden von einem fußballmatch aus wien gerade nach hause gefahren.
    möchte ihm den gefallen deshalb tun. mir würds aufgrund meiner erwähnten "autofahrer-vergangenheit" nichts ausmachen, wenn ich tatsächlich den führerschein für kurze zeit abgeben müsste.
    denn in den letzten monaten und jahren bin ich selber mit dem auto sowieso nirgendsmehr wohin gefahren. um in die arbeit zu kommen bin ich mit dem bus gefahren. und zum einkaufen oder shoppen, hat mich dann mein sohn bzw. mein mann dann immer gefahren.
     
  18. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Würde ich auch machen, wenn es bei mir egal ist und er sonst verläßlich ist, meine sind auch alle erwachsen, trotzdem greift man ihnen unter die Arme :)

    -Fleur-
     
  19. Kirsche188

    Kirsche188 Gast-Teilnehmer/in


    also wenn du den schein nicht wirklich brauchst würde ich auch dich hinschreiben und nicht deinen sohn! weil das risiko, dass er dann seine arbeit verliert nur wegen einem blödsinn...ne ne
     
  20. Miezkatz

    Miezkatz Gast-Teilnehmer/in

    Mein Freund wurde vor gut einem halben Jahr auf der Autobahn geblitzt. Er hatt Glück im Unglück: 179 km/h nach Abzug der Messtoleranz. Strafe über EUR 300.- und zwei Jahre Vermerk. Ab 180 km/h ist der Schein für 14 Tage weg.
    Generell musst du angeben, wer gefahren ist. Wenn die Strafe ins Haus kommt und man diese bezahlt, dann erkennt man die Strafe für sich an und stimmt dieser Ordnungwidrigkeit zu. Zahlt man sie nicht ein, kann man Einspruch erheben. Beim Füherscheinentzug ist es immer so, dass zuerst die Lenkererhebung kommt, dann die Strafe und wenn man diese einzahlt, im schlimmsten Fall der Führerscheinentzug. Ist meinem Ex so ergangen, daher weiß ich Bescheid.
    Ist halt immer ein wenig blöd soetwas da man nie weiß, was dabei rauskommt. Trotzdem viel Glück.
     

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