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lebensversicherung von verstorbenen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von morty, 10 Februar 2010.

  1. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    ich hab grad einen interessanten fall gehört und hätt gern gewusst wie das läuft:
    jemand hatte eine lebensversicherung und ist verstorben, niemand wusste davon. jetzt wurden die erben von der versicherung benachrichtigt dass eben diese versicherung existiert.

    bekommen alle versicherungsgesellschaften alle sterbemeldungen und müssen dann die erben kontaktieren? oder den notar der die verlassenschaft macht? wie läuft das?
     
  2. Enola

    Enola Gast-Teilnehmer/in

    Vielleicht kriegt die Versicherung mit, dass jemand seine monatlichen Versicherungsprämien nicht bezahlt und beim Nachforschen erfährt, dass die Person verstorben ist? Wie die weitere Vorgehensweise sein könnte, spekuliere ich lieber nicht. :cool:
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die Versicherung erfährt meist nur dann vom Ableben des Versicherungsnehmers wenn im Zuge nichtbezahlter Prämien und anschliessender Zahlscheinzusendung die Briefe von der Post retourniert werden mit dem Vermerk "Empfänger verstorben".

    Das kann u.U. recht lange dauern wenn keinerlei Schriftverkehr erfolgt und die Versicherung womöglich ein Einmalerlag war.

    Liebe Grüße
    MAts
     
  4. anamama

    VIP: :Silber

    Wird das Konto gesperrt bis zum Ende der Erbschaftssache erfahren sies auch
     
  5. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    suoer, das ist beruhigend dass die versicherung sich das auch ungestraft einstreifen kann :eek:.
     
  6. diane

    diane Gast-Teilnehmer/in

    wieso einstreifen?

    außerdem wird sicher irgendwo in den unterlagen des verstorbenen eine versicherungspolizze zu finden sein normalerweise. und der notar der für die verlassenschaft zuständig ist übergibt das an die entsprechende versicherung.

    außerdem glaub ich nicht dass die versicherung ganz einfach das geld einbehalten kann, das würd doch rein theoretisch irgendwann mal auffallen, oder? (spätestens bei einer revision)

    lg diane
     
  7. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    nein, es war keine polizze da.

    naja, wenn keiner bemerkt dass der versicherte verstorben ist bleibt das guthaben stehen und wird nach einigen jahren ausgebucht.
     
  8. Helen

    VIP: :Silber

    stimmt nicht, bleibt nur unverzinst liegen ... das ist alles ...
     
  9. Helen

    VIP: :Silber

    Normalerweise schreibt der Notar den Versicherungsverband an und diese fragen bei allen Versicherungen nach

    Hab ich einmal die Woche gemacht
     
  10. Enola

    Enola Gast-Teilnehmer/in

    So auch wieder nicht, es liegt nicht in einem Strumpf unter der Matratze, sondern irgendwo auf einem Bankkonto der (Versicherungs)Firma - und wird weiter verarbeitet. Oder etwa nicht? Hat die Versicherungsfirma gar keinen Nutzen davon, dass irgendwelches Lebensversicherungsgeld ein paar Jahre nicht an Angehörige ausbezahlt wird?
     
  11. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Nicht abgeholtes Geld bleibt als sogenannte Schadenreserve in den Büchern der Versicherungen und darf nach gewissen Fristen (3 bis 10 Jahre) ausgebucht werden.

    Aber zuerst einmal muss das Geld als "nicht abgeholt" erkannt werden.

    Sollte wirklich einmal ein Versicherungsnehmer versterben, ohne dass es der Versicherung gemeldet wird (kann bei Einmalerlagsversicherungen passieren, bei laufenden Prämien auch, wenn z.B. der Erlagschein zwar retour kommt, aber man keine Adresse von Bezugsberechtigten hat), dann wird der Vertrag meist prämienfrei bis Laufzeitende geführt und läuft ins Erleben (vorausgesetzt es gibt einen Erlebensanteil). Danach wird natürlich versucht, den Versicherungsnehmer zu erreichen. Sollte es aber keiner innerhalb von bis zu 10 Jahren abholen verfällt das Geld zugunsten der Versicherung.

    Solche Fälle sind aber eher selten (wir haben jetzt kürzlich erst ein paar kleine Forderungen ausgebucht). Meist handelt es sich dabei eben um prämienfreie Verträge mit einer eher kleinen Versicherungssumme (unter 1000 €) - kann aber sicher sein, dass es bei anderen Gesellschaften mehr ist...

    Wobei die Abholung der Versicherungsleistung eine Holschuld ist - ich kann als Versicherung nicht immer nachprüfen, ob alle meine Kunden eh noch leben.
    Und sollten sich die Verwandten nicht sicher sein, gibt es immer noch die Möglichkeit einer Verbandsanfrage - wie mauslöwin eh schon geschrieben hat.
    Das heißt, man kann über den Versicherungsverband bei allen Gesellschaften in Österreich anfragen lassen, ob für den Herrn/ die Frau XY eine Versicherung bestanden hat - und die Gesellschaften müssen darüber Auskunft geben.
     
  12. Helen

    VIP: :Silber

    dem ist nichts hinzuzufügen ...
     
  13. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    @gutemine75: danke für diese fachliche antwort!
     
  14. lonelypapi35

    lonelypapi35 Gast-Teilnehmer/in

    Nein, keine Institution (Versicherung, Bank, Finanzamt .... überall wo eben ein Guthaben bestehen könnte) monitort regelmäßige Sterbemeldungen und wird dann aktiv. Das muss schon von den Erben ausgehen. Auch der Notar macht das nicht automatisch, dass er ALLE Banken, Versicherungen etc. anschreibt.
    Da musst du schon sagen, dass du glaubst, dass der Verstorbene ein Sparbuch bei Bank xy hat. Dann geht er nachfragen.
     

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