1. Reden wir miteinander ...

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lebenslanges Wohnrecht

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Chilli99, 5 Mai 2013.

  1. Chilli99

    Chilli99 Gast-Teilnehmer/in

    Kennt sich da wer aus?

    wir haben ein Sommerhaus als Zweitwohnsitz - es gehört meinem Mann und mir. Allerdings gibt es noch eine nahe Angehörige, die ein lebenslanges Wohnrecht in diesem Haus hat. Was passiert mit dem Wohnrecht, wenn wir das Sommerhaus abreissen und stattdessen ein ganzjährig bewohnbares Haus hinbauen (und dieses dann auch so nutzen)? Bleibt das Wohnrecht erhalten - müssen wir ihr also ein Zimmer einrichten? Ich muss dazu sagen, dass diese Angehörige dieses Haus nur als Nebenwohnsitz nutzt.

    Chilli
     
  2. Lebenslanges Wohnrecht hat nicht umsonst diesen Namen. Wir können das Haus meines Mannes genau aus diesem Grund nicht verkaufen. Dazu müsste der Angehörige auf dieses Recht verzichten :)

    Ich weiß allerdings nicht, ob es ein Hintertürl gibt. Glaube ich aber nicht..
     
  3. Bebicat

    VIP: :Silber

    Nein, da gibt's kein Hintertürl. Solange sie nicht darauf verzichtet, gilt es. Ich frag mich grad, ob ihr überhaupt einen Abbruchbescheid bekommt solange das WR besteht. Würd da an eurer Stelle auf der BauBehörde mal nachfragen, bevor ihr weitere Pläne macht.
     
  4. deppert ist, wenn ein fruchtgenussrecht auch noch drauf ist.
     
  5. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Meiner Meinung nach dürft Ihr das Haus dann gar nicht abreißen, eben weil sie ja lebenslanges Wohnrecht hat. Ihr könnt Euch natürlich einigen und sie verzichtet darauf (und erhält dann möglicherweise im neu erbauten Haus wieder lebenslanges Wohnrecht). Aber das ist Sache rein zwischen Euch.
     
  6. Steinfrau

    Steinfrau Gast-Teilnehmer/in


    Ja das kann ich nur bestätigen, wir mussten die Person ausbezahlen
     
  7. paulchenmama

    paulchenmama Gast-Teilnehmer/in

    Ich kann mir auch nicht vorstellen das Ihr das Haus ohne Zustimmung abreissen dürft.
     
  8. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Das Wohnrecht bleibt erhalten und ihr dürft auch nichts tun, was dieses Recht beeinrächtigt, denn dazu gehört sicher auch z.B. die Benützung des Gartens und div. anderer Begebenheiten.

    -Fleur-
     
  9. tanja024

    tanja024 Gast-Teilnehmer/in

    das ist blöd mit dem Wohnrecht da kannst nichts machen ausser sie Verzichtet darauf.Fragt mal den Verwandten vielleicht verzichtet er oder sie darauf . dann müsst ihr das sowieso schriftlich machen.
     
  10. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Die Verwandte hat "nur" ein Wohnrecht, d.h. ihr dürft das Haus nicht abreissen, aber fragen braucht ihr sie auch nicht, sie kann nur auf ihr Wohnrecht verzichten. Allerdings weiß ich nicht wie es aussieht mit "Renovierung", was wenn das Haus fast zusammenfällt, und Reparaturen fällig sind, wer zahlt das und kann das die Verwandte einfordern ?
     
  11. Silmum1

    VIP: :Silber

    Mir schwirren da einige Fragen im Kopf herum:
    1. Wie ist euer Verhältnis zu dieser Verwandten?
    2. Muss diese Dame bei eventuellen Reparaturen mitzahlen oder ist sie nur Nutznießer der Liegenschaft?
    3. Dürft ihr dieses Haus als Hauptwohnsitz nutzen oder ist es für euch nur als Nebenwohnsitz definiert?
    Und bitte ganz wichtig: Was sagt sie zu der ganzen Geschichte?
     
  12. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Unser Bekannten durften abreissen und neu bauen, ABER im Plan war ein Zimmer eingeplant, das dem gehörte der das lebenslange Wohnrecht hatte.

    Das ist allerdings schon 10 Jahre her, aber damals ging das.
     
  13. Unser "Verwandter" wohnt nicht einmal in diesem Haus :) Trotzdem darf es nicht verkauft werden..
     
  14. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    ja klar, weil das Wohnrecht eingetragen ist, und auf das kann nur er verzichten oder wenn er stirbt, dann erlöscht es.
     
    Gelassenheidi gefällt das.
  15. Bebicat

    VIP: :Silber

    Die Frage ist, darfst du den Begünstigten vor vollendete Tatsachen stellen, oder brauchst du seine Zustimmung vorab? Das sollte man zuerst klären.

    Um's Wohnrecht herum kommt man nicht, dafür wurde es ja geschaffen.

    Bezüglich Verkauf: Verkaufen darfst schon, allerdings wirst keinen Käufer finden. ;)
     
  16. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    kann ich so nicht sagen, ich weiss von damals, das der Begünstigte selber im Heim war, das auch von den "Hausbesitzern" bezahlt wurde.
    Hätte dieser aber "nachhause" wollen, hätten sie ihm ein Zimmer zur Verfügung stellen müssen.
     

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