1. Reden wir miteinander ...

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lebensgemeinschaft

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lucy777, 29 Dezember 2008.

  1. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    kennt ihr euch da aus? ist lebensgefährte/in immer noch "nichts", wenn was passiert oder es nach jahr(zehnt)en zur trennung kommt? gilt ein testament? gibt es bei uns eine eingetragene lebensgemeinschaft? oder gibts das nur in deutschland?
     
  2. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    testament gilt natürlich schon.

    aber ohne: vorm gesetz seid ihr fremde personen. auch nach jahrzehntelanger partnerschaft. es gibt lediglich ausnahmen im mietrecht bei der übernahme einer mietwohnung, wenn ichs richtig im kopf habe.

    diese tatsachen waren für uns (mit)gründe fürs heiraten :)
     
  3. Savanna20

    Savanna20 Gast

    man kanns am gericht auch melden, also die lebensgemeinschaft anmelden. soweit ich weiß ists aber so dass wenn der lg auf dem die wohnung geht (bei wr.wohnen) stirbt, du nur übernehmen kannst wenn du seit 10 monaten mit ihm gemeinsam dort gewohnt hast. frag mich nicht obs stimmt, mir hat auch schon mal jemand gesagt 3 monate :rolleyes:
     
  4. eva-7

    eva-7 Gast-Teilnehmer/in

  5. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    danke erstmal.

    dass das testament gültigkeit hat, stimmt m.m. nur eingeschränkt, im nicht-ehefall gilt pflichtteilanspruch der nächsten verwandten, z.b. auch mutter etc.
     
  6. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    aufschlussreich ist sonst auch noch die broschüre "recht in ehe und lebensgemeinschaft" (oder so ähnlich im titel), die es für ein paar euro bei der ak gibt.
     
  7. PEMARO

    PEMARO Gast-Teilnehmer/in

    genau aus diesem Mitgrund wollen wir auch in 2 Jahren heiraten:);)
     
  8. sundial

    sundial Gast

    war auch für uns einer der Gründe, um zu heiraten:)
     
  9. PEMARO

    PEMARO Gast-Teilnehmer/in

    ich glaube aus diesem Grunde heiraten auch wirklich viele.
    Mir war das nie wirklich bewusst.
    Dachte immer, wenn wir schon seit 8 Jahren in einer Lebensgemeinschaft sind, wird das auch wie eine Ehe angerechnet.....aber leider ist dem nicht so
     

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