1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Laptop kaputt - Haushaltsversicherung - Hilfeeee!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Naemi, 18 März 2009.

  1. Naemi

    Naemi Gast-Teilnehmer/in

    Hab folgendes Problem:

    Ich habe mir von einem Freund den Laptop ausgeborgt, wollte ihn von A nach B tragen und bin blöderweise über den Teppich gestolpert. Dabei ist der Laptop am Boden gefallen und in 1000 Teile zerbrochen.

    Hab x-tra bei einem Versicherer nachgefragt bezüglich Formulierung. So wie ich es euch geschildert habe, habe ich es auch für die Schadensmeldung formuliert (etwas ausgedehnter ;))

    Heute bekomme ich ein Schreiben von der Wr. Städtischen, dass sie quasi nicht bezahlen werden, weil das Ding nur ausgeborgt war und nicht aus MEINEM Haushalt stammt.

    KANN DAS SEIN???

    Als Kind hab ich auch etliche Dinge bei Freunden ruiiniert, die Versicherung MEINER Eltern habens bezahlt. Wieso in diesem Fall nicht? :confused:

    Kennt sich jemand aus?

    Lg,
    Naemi
     
  2. low

    low Gast-Teilnehmer/in

    Find ich jetzt aber auch seltsam.

    Hättest du ihn also in seiner Wohnung kaputt machen sollen ? :confused:
     
  3. mmuellne

    mmuellne Gast-Teilnehmer/in

    DAS MACHT DIESE VERSICHERUNG IMMER SO

    die wiener Städtische nimmt brav Versciherungsprämien, aber wehe es ist irgendwas dann zahlen die keinen Cent
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Der von dir angeführte Schadensfall fällt in den Bereich der in der Haushaltsversicherung inkludierten Privathaftpflicht, wenn du einem Dritten gegenüber einen Schaden verursachst.

    Nicht in Deckung der Privathaftpflicht fallen Beschädigungen an deinen eigenen Sachen, als solche sind auch geborgte, geleaste oder gemietete Sachen zu betrachten.

    Hättest du also den Laptop nicht ausgeborgt gehabt, sondern z.B. bei deinem Freund ruiniert wäre die Deckung gegeben gewesen, wobei noch zu beachten ist, dass die Privathaftpflicht nicht den Neuwert sondern den Zeitwert der beschädigten Sache ersetzt.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. lexl

    lexl Gast-Teilnehmer/in


    Völlig richtig :goodpost:!!
    Wenn du den Laptop bei deinem Freund zu Hause kapput gemacht hättest dann wär es kein Problem gewesen. Bei wem hast du denn nachgefragt zwecks der Formulierung?!
     
  6. Schlafkruemmel

    Schlafkruemmel Gast-Teilnehmer/in

    yeep ähnliches beispiel...

    unsere tochter... hat bei unserem verwandten den nintendo ds in die finger bekommen und zack lag er schon am Boden und in hundert Teilen zerstreut....

    Wr. Städtische...gemeldet....80 Prozent übernommen und das ohne Probleme....also kann ich das Statment net ganz verstehen wg kassiert nur Prämien...

    *bled wegen deiner Formulierung :(*

    lg

    P.S. Trotzdem deinen Versicherungberater fragen auf kulanten Weg geht meistens auch etwas...nicht viel aber besser als gar nichts...
     
  7. Naemi

    Naemi Gast-Teilnehmer/in


    na klasse!! :(

    nachgefragt habe ich bei einem bekannten Versicherungsangstellten - wie es sich rausgestellt hat, ist der offensichtlich ein Dampfplauderer :boes:

    jetzt ist mir klar, dass es wirklich rein um die Formulierung geht. blöde sache, der laptop hat immerhin 700 euro gekostet und war lediglich ein jahr alt.

    danke für eure antworten, ich werde mal wirklich mit meinem versicherer von der städtischen reden, vielleicht können wir der städtischen doch noch paar cent rausquetschen *die-hoffnung-noch-nicht-ganz-aufgeb*
     
  8. Naemi

    Naemi Gast-Teilnehmer/in

    und könnte das jetzt mein freund bei seiner haushaltsversicherung melden? würde es etwas bringen?
     
  9. lexl

    lexl Gast-Teilnehmer/in

    Wenns nicht draufkommen kanns funktionieren, aber dann handelt es sich um Betrug und Versicherungsbetrug ist strafbar und kein Kavaliersdelikt wie viele glauben. Ich würds lieber lassen und mir einfach für die Zukunft merken.
    Übrigens auch wenn du die Formulierung anders gewählt hättest dann wäre es ebenfalls bereits Betrug gewesen, da heißts ganz vorsichtig sein. So wie du es gemacht hast ist es eigentlich völlig richtig, immer schön bei der Wahrheit bleiben man weiß nie was passieren kann.:nono::angel:
     
  10. Naemi

    Naemi Gast-Teilnehmer/in

    nein, um himmels willen!
    an versicherungsbetrug hab ich in diesem fall gar nicht gedacht. ich dachte eher daran, ob es etwas bringen würde, wenn mein bekannter seiner haushaltsversicherung genau diesen fall schildern würde. ob sie in diesem fall eben zahlen würden?

    ja was weiß der kuckuck, kenn mich in diesem versicherungsdschungel echt nicht mehr aus. jeden pups soll man UNBEDINGT versichern und dafür brav zahlen, entfleucht er einem unabsichtlich, kommt niemand für den schaden auf :rolleyes:

    trotzdem danke :wave:
     
  11. broesel

    broesel Gast-Teilnehmer/in

    nein auch über die haushaltsversicherung deines bekannten ist meiner meinung der schaden nicht gedeckt.

    so wie lexl schreibt "deine eigenen sachen" sind über die privathaftpflicht nicht gedeckt.
     
  12. MatsBM

    MatsBM Gast

    Seine Haushalt wird den Schaden nicht ersetzen (aus welchem Posten denn auch?) und die darin inkludierte Haftpflicht deckt den Eigenschaden nicht.

    Eine Chance auf Entschädigung würde ich bei einer etwaig vorhandenen E-Geräte bzw. Laptop (Computer-) Versicherung sehen.

    Wie schon von meinen Vorrednern erwähnt, dreht nicht den Sachverhalt irgendwie um denn dann seid ihr im Bereich des Versicherungsbetrugs.
    Um eine Kulanzentschädigung könnt ihr sehrwohl anfragen, sofern ihr nicht Schäden am laufenden Band habt ist in vielen Fällen etwas möglich.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  13. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Wundert mich. Ist ein klassischer Fall wo sich eine Versicherung abputzt weil: Das Kind ist für den angerichteten Schaden nicht haftbar zu machen, ergo zahlt auch die Haftpflicht nicht.

    Btw, nach diversen Erlebnissen mit diversen Versicherungen, bin ich mittlerweile der Überzeugung: Alles Verbrecher ;)
     
  14. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wenn du es von dieser Seite betrachtest, müsste ich allerdings entgegenwerfen, dass die Eltern sehr wohl für den Schaden aufkommen müssten da sie ja die Aufsichtspflicht verletzt haben wenn sie es zulassen dass ein Kind einen nintendo runterschmeisst.

    Aus dieser Verletzung würde sich wiederum eine Haftung ergeben,

    Liebe Grüße
    Mats
     
  15. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Mit "wenn etwas kaputt geht, haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt", machst Du es Dir zu einfach. Wenn Erwachsene anwesend waren, normal gespielt wurde und der DS dabei unglücklich zu Bruch gegangen ist, gibt es keine Aufsichtspflichtverletzung. Die gibt es wahrscheinlich nicht mal, wenn die Erwachsenen im Wohnzimmer Tee trinken während die Kids im Kinderzimmer spielen. Es ist doch völlig normal und zulässig, dass (Hausnummer) 8-jährige Kids sich im Nebenraum mal eine halbe Stunde alleine beschäftigen.

    Hab mal eben eine orf-Geschichte zu ergoogelt: http://help.orf.at/?story=7117
     
  16. lexl

    lexl Gast-Teilnehmer/in


    Eben nicht lieber Desmond, das ist ein klassischer Fall wo die Versicherung bezahlen muss. Es ist immer leichter andere als Verbrecher hinzustellen wenn man selbst nicht mal weiß was denn nun versichert ist und was nicht. Man kann sich nicht gegen alles versichern! Bedingungen lesen wenn mans genau wissen will dann gibts bei Schäden keine Mißverständnisse.
     
  17. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Kinder unter 14 Jahren sind nicht schuldfähig, also nicht haftbar, also muss die Haftpflicht nicht zahlen. Schau doch mal in die ORF-Geschichte, da ist so ein Fall beschrieben.

    Dass manche Versicherungen aus Kulanz zahlen, ändert nichts an der Rechtslage.
     
  18. lexl

    lexl Gast-Teilnehmer/in


    Wie gesagt das ist Blödsinn, was meinst du wie oft ich solche Schadensfälle habe und da hats noch nie ein Problem gegeben. Es war noch nie eine Kulanz von Nöten.
     
  19. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ja, in erster Linie eine Anzeige wegen versuchtem Versicehurngsbetrugs...
     
  20. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in


    tja - das heißt dann Kulanz.

    Vor einem Jahr oder so hat der OGH festgehalten, daß Kinder nicht SChuldfähig sind, und somit nicht für den Schaden haften, den sie anrichten, solange dieser nicht vorsätzlich erfolgt.
    Haften tun in dem Fall auch nicht die Eltern, sondern der Besictzer des kaputt gegangenen Gegenstandes, denn es liegt in dessen Verantroertung, sorgfältig damit umzugehen.
    Wobei - wenns kein Nintendo-DS gewesen wäre, sonden eine Ming-Vase, dann hättens mit Sicherheit nicht bezahlt...
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden