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Landgeld - Arbeitnehmerveranlagung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Karin81, 16 Januar 2011.

  1. Karin81

    VIP: :Silber

    Kann ich eigentlich das Landgeld meiner Wohnung steuerlich abschreiben?

    Danke und lg:wave:
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ich vermute mal dass das Landgeld eine Förderung des Landes ist, Wohnbauförderungen sind ja von Bundesland zu Bundesland verschieden.

    Du kannst Aufwendungen für Wohnraumschaffung bzw. Wohnraumsanierung steuerlich geltend machen, etwaige erhaltene Förderungen sind jedoch abzuziehen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Karin81

    VIP: :Silber

    Ja, das Landgeld ist die Wohnbauförderung. Ich hab sonst keine andren Kosten (also keinen Kredit...). Wenn ich dich richtig verstanden hab, kanns ich nicht abschreiben. Hab ich mir eh gedacht, trotzdem danke!:wave:
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wie geht diese Förderung bei euch vonstatten? Ist dieses Landgeld ein Annuitätenzuschuß oder in welcher Form wird dieses ausbezahlt?

    Im Grunde genommen ist eine Förderung ja ein Geld das du bekommst, dieses kann mal keinesfalls absetzbar sein sondern lediglich aufgewendete Kosten im Zuge einer Wohnraumschaffung/-sanierung.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. Karin81

    VIP: :Silber

    Stimmt :eek:, so hab ich das noch nicht betrachtet. es ist halt ein billiger kredit vom Land, wenn man es so sagen kann. Meine Wohnung ist jetzt 11 Jahre alt, ich zahl jetzt halbjährlich 730 euro. Aber danke trotzdem für deine Info!
     
  6. Tamara1970

    Tamara1970 Gast-Teilnehmer/in

    Man kann das Landgeld schon absetzen weil ja der Kredit bei einer Bank genommen wird und die Kredirate kann man absetzen (abzüglich den Anuitätenzuschuß)
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Da muss man aber mal per Definition unterscheiden was ist was:

    Landgeld, so ich es richtig verstanden habe, ist der Annuitätenzuschuß vom Land. Dieser verringert die monatliche/vierteljährliche Rückzahlungsrate und kann NICHT abgesetzt werden da Zuschuß.

    Die monatlichen/vierteljährlichen Raten zur Tilgung des Kredits können sehrwohl steuerlich geltend gemacht werden sofern sie zur Schaffung/Sanierung von Wohnraum aufgewendet wurden.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  8. Karin81

    VIP: :Silber

    Ist zwar schon ein Zeiterl her, aber vor ein paar Tagen war meine Finanzberaterin da und ich hab sie gefragt. Die Zinsen, die ich ja dem Land auch zahlen muss, können jährlich abgeschrieben werden! Nur zur Info, falls sich das andre schon mal gefragt haben!
     

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