1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Landarbeiterfreibetrag?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von monili, 6 August 2014.

  1. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    was ist das jetzt schon wieder?
     
  2. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    googeln hilft da weiter.:cool:
     
  3. Q

    Q Gast

    LMGTFY

    § 104. (1) Von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit der Land- und Forstarbeiter ist bei der Berechnung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) ein besonderer Freibetrag (Landarbeiterfreibetrag) von jährlich 171 Euro abzuziehen.

    Erläuterungen dazu:

    www.lohnsteuerverein.at: LANDARBEITERFREIBETRAG - LStR
     

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