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Lärm-/Sichtschutzwand zwischen Supermarkt und Eigenheim

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von LowProfile, 8 Juli 2013.

  1. LowProfile

    VIP: :Silber

    Hallo!
    Also, ich hätte heute einmal eine Frage an die Experten bez. Lärm-/Sichtschutz im gemischten Wohn-/Geschäftsgebiet (heißt das so?). Wir wohnen (Eigenheim) in einem Gebiet, das gleichermaßen als Wohn- und Geschäftsgebiet ausgeschrieben ist. Wobei direkt an die Eigenheime keine Wirtschaftsgebäude angrenzen dürfen. In ca. 20 Meter Entfernung (also 1 Minute zu Fuß ;) ) liegt ein Supermarkt, der ansich sehr praktisch ist, jedoch auch viel Lärm verursacht bzw. seine Kunden und Lieferanten. So haben wir zB regelmäßig am Sonntag Abend (23-23.30 Uhr) einen LKW der frische Ware für Montag anliefert. Am Montag in der Früh kommt spätestens um 5 Uhr die nächste Lieferung und so gehts den ganzen Tag über weiter. Dann ab 7 Uhr natürlich die normale Kundenfrequenz. Und zusätzlich benutzen einige LKW (die nicht den Supermarkt beliefern), den Parkplatz als Rastplatz bzw. Abstellplatz über Nacht. Das Anstarten und Laufenlassen des Motors (wozu auch immer) und schließlich das Wegfahren ist eine sehr nervige Geräuschkulisse. So, wir wussten natürlich vorher, dass der Supermarkt in unserer Nähe liegt, haben aber nicht mit so einem Lärmaufkommen gerechnet (vorallem nicht an Wochenenden und zu Tagesbeginn bzw. -ende). Und die Autos der Kunden verursachen sowieso nicht den meisten Lärm - das sind leider die LKW.
    Meine eigentliche Frage lautet nun: Können wir Anrainer vom Supermarkt verlangen, dass er eine Lärm-/Sichtschutzwand aufzieht? In anderen Gebieten (auch in unserem Ort) habe ich schon diese hohen Wände gesehen, die Wohngebiete von Geschäften/Supermärkten trennen. Bei uns ist es nur ein ca. 10 Meter breiter Wiesenstreifen.
    Vielen Dank vorab!
    lg
    Absinthe
     
  2. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Welche Widmung hab ihr Wohnung, Dorf oder MB gemischtes Baugebiet, es ist aber eher ein Problem der Gewerberrechtlichen Bewilligung.
    Auch stellt sich die Frage ob der Lärm ortsüblich ist.
    Wegen der LKW am Parklplatz außerhalb der Geschäftszeiten ist der Supermarkt am Zug das Parken zu verbieten.
    Wegen der Sicht/Lärmschutzmauer direkt ein Recht auf eine solche Mauer habt ihr nicht.
     

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