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kurzparkzone: strafe

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von cranbie, 17 Juni 2009.

  1. cranbie

    cranbie Gast-Teilnehmer/in

    die autowerkstatt hat mal vergessen, das parkticket hinzulegen (nachdem sie das auto repariert und vor der werkstatt gestellt haben - 5. bezirk, also kurzparkzone).
    ziemlich bald war der strafzettel für 21€ da.
    das haben wir mit der werkstatt so ausgemacht, dass wir die strafe überweisen und für die reparatur halt dementsprechend weniger zahlen.

    nun etwas später haben wir per post eine anonymverfügung bekommen: parkometergesetz, blah-blah... diesmal für 28€ (für denselben Tag/Zeit, wie wir den strafzettel hatten).
    hab immer gedacht, dass wenn man schon einen strafzettel fürs falsch parken hat, kann man nicht noch eine strafe für das gleiche bekommen (wenigstens nicht am gleichen tag).

    muss man wirklich beides bezahlen?? "normale strafe" und diese anonymverfügung??
     
  2. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Nun, für ein und das selbe vergehen kannst nur einmal bestraft werden.

    Aber - wie schon sehr oft hier passiert, vorweg die Frage:
    Hast du mit Telebanking überwiesen?
    Stimmt die Identifikationsnummer GANZ GENAU und nicht "im großen und ganzen" oder "nur ein bissi falsch"?

    So wies aussieht, haben die das Geld nicht bekommen oder könnens nicht zuordnen.
     
  3. cranbie

    cranbie Gast-Teilnehmer/in

    Per Post haben wir eine ganz selbstständige Anonymverfügung bekommen, und nicht die Mahnung, dass eine Strafe nicht bezahlt wurde.

    Die einzige Erklärung, die mir einfällt, ist: die Anonymverfügung wurde von Magistratbeamter erstellt, als der Strafzettel noch nicht da war...
     
  4. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    nein, das paßt schon.

    Wenn die sie 21 Euro nicht fristgerecht bekommen, kommt keine Mahnung, sondern einen Anonymverfügung.
     
  5. Berthold

    Berthold Gast

    Ja, schon. Aber mich wundert, dass nach einem nicht bezahlten Strafzettel noch einmal eine Anonymverfügung kommen sollte - das ist praktisch wirklich 2x dasselbe (ein abgekürztes Verfahren) für daselbe Delikt. Eigentlich müsste dann eine Strafverfügung kommen - nicht anonym, sondern Anzeige.
    Ich würde mich an Stelle der TE zuallererst einmal mit dem zuständigen Sachbearbeiter/der Sachbearbeiterin in Verbindung setzen, ob das Geld angekommen ist. Wenn ja, muss die Anonymverfügung hinfällig sein. Wenn nein, klären, warum nicht und möglichst die Einzahlung nachweisen.
     

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