1. Reden wir miteinander ...

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Kuh schlachten - darf das ein jeder?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sabrina-20, 25 November 2008.

  1. Sabrina-20

    Sabrina-20 Gast-Teilnehmer/in

    Ich denke mir, dass man dazu doch eine Lizenz oder sowas braucht. Denn da muss man sich doch sicher an irgendwelche Richtlinien halten, oder kann sich ein jeder eine Kuh kaufen, in den Garten stellen, dort umbringen u. das Fleisch selbst verarbeiten?

    Wie sieht das gesetzlich aus?
     
  2. Schnute

    Schnute Gast-Teilnehmer/in

    Ich glaub nicht, dass das erlaubt ist. Man kanns schlachten lassen und zu Hause verarbeiten, soweit ich weiss. Mein Onkel hat einen Bauernhof und hat bis vor ein paar Jahren selbst geschlachtet. Dann gabs neue EU Richtlinien und seitdem darf er nur noch das Fleisch verarbeiten, selber schlachten nicht mehr. (Ist aber möglich, dass das nur dann gilt, wenn man das Fleisch verkaufen will....)

    Alle Angaben ohne Gewähr *g*
     
  3. LeMiss

    LeMiss Gast-Teilnehmer/in

    § 7

    Aufsicht

    Für das Verbringen, Unterbringen, Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren dürfen nur Personen eingesetzt werden, die über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die vorgenannten Arbeiten entsprechend den Anforderungen dieser Verordnung auf tierfreundliche und effiziente Weise auszuführen. Die Behörde vergewissert sich, dass das mit der Schlachtung beauftragte Personal über die erforderliche Eignung und die erforderlichen Fähigkeiten und beruflichen Kenntnisse verfügt.



    hier der ganze link
     
  4. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in

    Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer und Schalenwild unterliegen, aufgrund des Fleischuntersuchungsgesetzes, vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung und Beurteilung. Das heißt, wenn ein ab Hof-Verkauf stattfindet, oder das Fleisch für den, zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, Heurigen bestimmt ist, muß die oben genannte Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchgeführt werden.

    Schlachtungen im Stadtgebiet XXX sind dem Veterinäramt 24 Stunden vorher zu melden.

    Von der Untersuchungspflicht ausgenommen sind: Schlachtungen von Schweinen, Kälbern, Schafen und Ziegen im Haushalt des Tierhalters, wenn das Fleisch für den eigenen Verzehr des Tierhalters bzw. seiner, im Haushalt lebenden, Familienangehörigen bestimmt ist.
     
  5. Sabrina-20

    Sabrina-20 Gast-Teilnehmer/in

    dh wenn man sich eine kuh kauft, diese im eigenen garten schlachtet u. dann selber das fleisch isst, ist es erlaubt?
     
  6. Urquelle

    VIP: :Silber

    das Schlachten solltest schon wirklich können, ansonsten könnte es unter "Tierquälerei" fallen
     
  7. Sabrina-20

    Sabrina-20 Gast-Teilnehmer/in

    das denk ich mir nämlich auch. bekannte wollen das nämlich machen u. ich find das total arg. mir tut die kuh dann leid. sie wollen die kuh bei einem bauern kaufen u. dann selber schlachten. diese bekannten kommen aus dem ausland (ein 3. welt land) u. haben das dort gemacht, aber ich möchte ihnen gerne sagen, dass das nicht erlaubt ist.
     
  8. heminato

    heminato Gast-Teilnehmer/in

    Und wie wollen sie die transportieren???

    Auch das ist Stress für die Kuh, ich kenne auch solche Menschen
    die das machen wollten. Wir wurden uns dann einig, das ein
    erfahrener Fleischer die Schlachtung macht, der Tierarzt eine Beschau
    macht und sie halt dann das Fleisch mitnehmen und selbstzerlegen.

    Ich glaub das es auch gar nicht geht das der Bauer ihnen einfach
    diese Kuh lebend verkauft. Weil er da dann mit der AMA nicht zurecht kommt.

    Ausser er hat eine "schware Kuh" das heisst eine ohne Ohrmarken, somit
    nicht registriert :confused:
     
  9. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    soviel ich weiß hat das früher jeder tun dürfen (zb ein bauer bei uns in der nachbarschaft hat hochoffiziell kühe und schweine geschlachtet, auch neben uns kindern, die wir neugierig zugeschaut haben).

    jetzt darf das gesetzlich nicht mehr so sein. nur mehr bestimmte personen dürfen schlachten (aber frag mich nicht genauer...)
     
  10. mink

    mink Gast-Teilnehmer/in

  11. Dreamcatcher

    Dreamcatcher Gast-Teilnehmer/in

    mir sagte erst ein bauer, daß er sogar die schweindln und kühe, die er für den hausgebrauch hält, anmelden muß.
     
  12. wie soll das gehen? :confused:
     
  13. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    Ist aber erlaubt. Link wurde teilweise oben eh schon gepostet.
    Warum findest du es arg?

    Diese Gesetze gelten in Österreich, und zusätzlich haben die meisten Bundesländer noch ein paar eigene Verordnungen - kenne aber nur die von Kärten , Wien, NÖ:



    "Schlachten und Töten außerhalb von Schlachthöfen
    § 9. (1) Wird die Schlachtung oder Tötung von Einhufern, Rindern, Schweinen, Schafen,
    Ziegen, Zuchtwild, Kaninchen und Geflügel außerhalb des Schlachthofes zum
    Eigenverbrauch vorgenommen, müssen zumindest die Vorschriften des § 3 eingehalten
    werden. Bei Einhufern und Rindern sind zusätzlich die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Z 2, 3,
    4 einzuhalten.
    (2) Bei der Tötung oder Schlachtung gemäß Abs. 1 muss die Person, welche die
    Schlachtung durchführt, über ausreichende Grundkenntnisse verfügen, sodass gewährleistet
    ist, dass die Vorschriften des § 3 eingehalten werden.
    (3) Abs. 1 und 2 gelten sinngemäß auch für die Schlachtung und Tötung von Tieren in...."


    Paragraph 3 besagt folgendes:
    Grundsatzbestimmung
    § 3. Beim Verbringen, Unterbringen, Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten
    müssen die Tiere von ungerechtfertigten Schmerzen, Leiden, Schäden und schwerer Angst
    verschont bleiben.

    dh jeder darfs der ein Tier betäuben und ruhig stellen kann oder es sich zutraut....


    Öst. Bundesgesetz:
    http://www.vu-wien.ac.at/vetrecht/TSch_SchlachtV_kons_1_2008.pdf

    Wien und NÖ:
    http://www.vu-wien.ac.at/vetrecht/W/VOSchlachtung.htm
    http://www.vu-wien.ac.at/vetrecht/N/VOSchlachtung.htm
     
  14. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

  15. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    Damit ist ja bloss gemeint, dass man es vorher betäubt und ruhig stellt und nicht unnötig quält,.. und eine halbwegs schonende Todesart wählt.

    ( ... also nicht gerade mit der Hacke auf das arme Vieh.. , sondern Schußapparat oder ähnliches..)


    Paragraph 7 sachkundige Personen gilt soweit ich weiss (in Österreich) aber nach wie vor nur für Schlachthöfe.
    Für den Eigengebrauch reicht es gewisse tierschutzrechtl. und hygienetechnische Bestimmungen zu befolgen:
    Ruhigstellen, "tierfreundliche" Tötungsart, danach Ausbluten lassen.... Man braucht im Gegensatz zum Schlachthof auch keine besonderen Einrichtungen dafür, sondern kann das ganze auch in der Garage, Hinterhof oder im Keller machen... solange man sich an die Mindesthygeniestandards hält natürlich.
     
  16. ich versteh was damit gemeint ist.
    trotzdem find ich den begriff "tierfreundlich" dafür sehr,sehr,sehr zynisch.
     
  17. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    ja.., würde es sich um Menschen handeln, hätte man als Begriff wohl "human" genommen... :rolleyes:
     
  18. "humane schlachtung" hab ich eh oft in diesem kontext gehört.
    wenn man über den begriff nachdenkt klingt das wie ein lustiges synonym für mord :D
     
  19. Tilda

    Tilda Gast-Teilnehmer/in

    Wer isst denn Kühe? Die werden doch nicht gegessen, Stiere und Ochsen von mir aus, aber Kühe werden doch für die Milchproduktion "verwendet". Dachte ich zumindest.
     

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