1. Reden wir miteinander ...

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Kündigungsschutz nach ETZ

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von no-mercy, 11 Oktober 2010.

  1. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Wenn man in ETZ war, die bis zum 4. Geburtstag des Kindes läuft, wie lange hat man Kündigungsschutz?

    Genau so lange wie die ETZ dauert oder dann noch ein Monat?
     
  2. Corinna

    Corinna Gast-Teilnehmer/in

    Kündigungs- und Entlassungsschutz

    Ab der Bekanntgabe einer beabsichtigten Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens aber 4 Monate vor dem beabsichtigten Antritt der Teilzeitbeschäftigung besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz nach den Bestimmungen des Mutterschutz- bzw. Väterkarenzgesetzes.

    Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet 4 Wochen nach Ende der Elternteilzeit, spätestens aber 4 Wochen nach Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes.

    Achtung!

    Eine Kündigung ist möglich, wenn neben der Teilzeitbeschäftigung ohne Zustimmung der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers eine weitere Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Kündigungsmöglichkeit der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers besteht binnen 8 Wochen ab Kenntnis der Nebenbeschäftigung

    Quelle und weiterführendes zur Thematik siehe AK Portal
    http://www.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=463#E115645
     

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